Als Dachverband der großen Pensionisten- und Seniorenorganisationen dient der Seniorenrat als überparteiliches Gesprächsforum für alle Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, und gewährleistet eine starke Vertretung aller Seniorinnen und Senioren.

Organe

Überblick über die Organe des Seniorenrates: Präsidium, Vorstand, Vollversammlung, ...

Präsidium

Das Präsidium ist das leitende Organ des Österreichischen Seniorenrates. Es besteht aus den beiden Präsidenten, sechs Vizepräsidenten sowie zwei Beisitzern. Dem Präsidium obliegt die Geschäftsführung.

Als Kollegialorgan ist das Präsidium für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich durch Statut, Geschäftsordnung oder Vorstandsbeschluss anderen Organen oder einzelnen Organwaltern zugewiesen sind.

Im Präsidium müssen die vier mitgliederstärksten Seniorenorganisationen vertreten sein.

Die Vorsitzführung wird von den beiden Präsidenten jährlich alternierend ausgeübt.

Es waren bzw. sind dies für

2023    Dr. Peter Kostelka
2024    LAbg Ingrid Korosec

Weitere Informationen über die personelle Besetzung.

Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsorganisationen im Verhältnis zur Zahl ihrer Mitglieder zusammen. Er besteht aus dem Präsidium, den weiteren gewählten Mitgliedern sowie Beisitzern.

Der Vorstand ist der Ständige Ausschuss der Vollversammlung. Ihm ist die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag, den Jahresabschluss, den Jahresbericht des Präsidiums und die Bewilligung von bestimmten größeren Projekten vorbehalten. Dem Vorstand obliegt zwischen den Vollversammlungen die interimistische Wahl von Mitgliedern in die Organe des Seniorenrates.

Der Vorstand hat inklusive der Mitglieder des Präsidiums höchstens 24 stimmberechtigte Mitglieder. Weiters gehören die Mitglieder der Finanzkontrolle dem Vorstand mit beratender Stimme an.

Die Vorstandsmitglieder sollen dem Vorstand ihrer Organisation angehören und müssen Senioren sein. Im Vorstand muss jede Mitgliedsorganisation vertreten sein.

An den Sitzungen nehmen auch je ein Experte des Zentralverbandes der Pensionisten Österreichs (ZVPÖ) sowie der Grünen SeniorInnen Österreichs (DGS) teil.

Engerer Vorstand

Dem Engeren Vorstand obliegt die Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben der Seniorenkurie. Er setzt sich entsprechend der festgelegten Anzahl von 19 Vorstandsmitgliedern zusammen.

Den Mitgliedsorganisationen obliegt es, die von der Vollversammlung gewählten Mitglieder dem zuständigen Bundesministerium entsprechend vorzuschlagen. Die Präsidenten werden dabei als stellvertretende Vorsitzende des Bundesseniorenbeirates und somit auch als Vorsitzende der Seniorenkurie vorgeschlagen.

Beratungen des Engeren Vorstandes sind gleichzeitig Beratungen der Seniorenkurie. Regelmäßig werden die Sitzungen des Engeren Vorstandes gleichzeitig mit den Sitzungen des Vorstandes abgehalten.

Finanzkontrolle

Auf Vorschlag der vier mitgliederstärksten Mitgliedsorganisationen wählt die Vollversammlung 4 Mitglieder in die Finanzkontrolle. Diese wählen zwei Vorsitzende aus ihrer Mitte.

Die Vorsitzführung wird jährlich alternierend ausgeübt. Die Finanzkontrolle prüft die Gebarung und legt dem Vorstand und der Vollversammlung den Prüfbericht vor.

Sekretariat

Das Sekretariat wickelt die Verwaltungsaufgaben des Österreichischen Seniorenrates ab und besorgt auch die Führung der Bürogeschäfte der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates. In diesem Fall führt das Sekretariat die Bezeichnung „Geschäftsstelle der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates“.

Vollversammlung

Die Vollversammlung setzt sich aus Delegierten der Mitgliedsorganisationen und den Mitgliedern des Vorstandes und der Kontrolle zusammen. Sie tritt mindestens alle 4 Jahre zusammen, die Sitzungen sind öffentlich. Die letzte Vollversammlung fand am 19. Oktober 2021 statt.

Der Vollversammlung obliegen die Planung und die oberste Aufsicht über die Tätigkeit des Seniorenrates und sie entscheidet über den Antrag der Entlastung des Vorstandes.

Gewählt werden von dieser die Mitglieder des Präsidiums, des Engeren Vorstandes, des Vorstandes und die Mitglieder der Finanzkontrolle.

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