Als Dachverband der großen Pensionisten- und Seniorenorganisationen dient der Seniorenrat als überparteiliches Gesprächsforum für alle Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, und gewährleistet eine starke Vertretung aller Seniorinnen und Senioren.

Bundesseniorenbeirat

Der Bundesseniorenbeirat ist als beratendes Gremium beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet.

Seine Funktionsperiode beträgt fünf Jahre, die derzeitige Funktionsperiode endet mit 31. Juli 2025. Die Sitzungen des Beirates werden vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen, mindestens aber einmal im Jahr. Sie sind nicht öffentlich. Beschlüsse können nur mit einer Mehrheit von 2/3 gefaßt werden.

Aufgaben

Der Bundesseniorenbeirat dient als Gesprächsforum dem institutionalisierten Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern und Vertretern der Seniorenorganisationen in seniorenspezifischen Fragen, die von allgemeiner österreichischer oder integrationspolitischer Bedeutung sind.

Weitere Aufgaben des Bundesseniorenbeirates sind:

  • Erstattung von Vorschlägen zu Fragen, die die Senioren sowie das Zusammenleben und Zusammenwirken der Generationen betreffen.

  • Erstattung von Vorschlägen für soziale, wirtschaftliche, gesundheitspolitische, wohnbaupolitische und kulturelle Maßnahmen der Seniorenpolitik sowie die Ausarbeitung eines langfristigen Seniorenplanes einschließlich von Vorschlägen zur Finanzierung der Umsetzung des Seniorenplanes.

  • Erstattung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Interessen der Senioren berühren können.

  • Erstattung von Empfehlungen für die Gewährung von Förderungen für seniorenspezifische Projekte - mit Ausnahme der Allgemeinen Seniorenförderung - nach Maßgabe der im Bundesfinanzgesetz hiefür vorgesehenen Mittel.

Zusammensetzung

Dem Bundesseniorenbeirat gehören der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz als Vorsitzender und 34 weitere Mitglieder an, die von diesem bestellt werden.
Der Vorsitz obliegt derzeit Sozialminister.

Ein Vorschlagsrecht für die Mitglieder ist folgenden Stellen eingeräumt:

  • 19 Vertreter der Seniorenorganisationen gemäß Bundes-Seniorengesetz im Verhältnis zur Zahl ihrer Mitglieder (nach d´Hondt)

  • 3 Gemeinsamer Vorschlag der Länder

  • 3 Österreichischer Städtebund und Österreichischer Gemeindebund

  • 1 Bundeskanzler

  • 1 Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten

  • 1 Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Kultur

  • 1 Bundesminister für Finanzen

  • 1 Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

  • 1 Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

  • 3 weitere Mitglieder ohne Vorschlag

Die Mitgliedschaft ist ein unbesoldetes Ehrenamt.

Der Vorsitzende ist berechtigt, Fachleute mit beratender Stimme beizuziehen. Je ein Stellvertreter des Vorsitzenden ist vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aus dem Kreis der Mitglieder der beiden mitgliederstärksten Seniorenorganisationen zu bestellen.

Es sind dies zur Zeit LAbg Ingrid Korosec (Seniorenbund) und Dr. Peter Kostelka (Pensionistenverband).

Die 19 Vertreter der Seniorenorganisationen bilden die Seniorenkurie.

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