Der Österreichische Seniorenrat, die gesetzliche Interessenvertretung der älteren Generation, sieht als Hauptziel seiner Arbeit eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe der Seniorinnen und Senioren am gesamten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen in Österreich.
Im Rahmen der Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates am 8. Oktober 2009 wurde nachfolgender Leitantrag zur Beschlussfassung vorgelegt:
Die Seniorinnen und Senioren in Österreich sind politisch und gesellschaftlich sehr aktiv und bilden einen wichtigen Bestandteil unserer Gesellschaft. Um eine völlig gleichberechtigte Teilhabe mit allen anderen Bevölkerungsgruppen sicher zu stellen, verlangt der Österreichische Seniorenrat insbesondere die Umsetzung folgender Maßnahmen:
Uneingeschränkte Akzeptanz des Österreichischen Seniorenrates als 5. Sozialpartner durch alle Verantwortungsträger der österreichischen Politik, insbesondere durch gleichberechtigte Beteiligung an sämtlichen Sozialpartnergesprächen in seniorenrelevanten Bereichen.
Volle Mitbestimmung der Seniorinnen und Senioren auf allen Entscheidungsebenen (Bund, Land, Gemeinden, Sozialversicherung, etc.).
Einführung der bei der letzten EU-Wahl bewährten Vereinfachungen im Bereich der Briefwahl auf alle Ebenen.
Verankerung des Diskriminierungsverbotes auf Grund des Alters in der Verfassung sowie Grundrecht auf Alterssicherung einschließlich der Werterhaltung bestehender Pensionen.
Ausbau und Förderung des Dialoges der Generationen zur Stärkung der Generationensolidarität.
Ausgewogene und dem tatsächlichen Bild der Seniorinnen und Senioren entsprechende Berichterstattung der Medien.
Verstärkte staatliche Anerkennung und Unterstützung der Freiwilligenarbeit von Seniorinnen und Senioren.
Förderung der Mobilität der Seniorinnen und Senioren in allen Lebensbereichen sowie Förderung des uneingeschränkten Zugangs der älteren Generation zur modernen Informationstechnologie, um eine Diskriminierung der Seniorinnen und Senioren zu verhindern.
Die materielle Absicherung im Alter ist Voraussetzung für alle Arten der sozialen Teilhabe und für die Autonomie des Menschen. Sie ist überdies eine Grundvoraussetzung für eine demokratische Gesellschaft.
Das geltende Regierungsübereinkommen hat die Werterhaltung der Pensionen zugesichert. Diese Werterhaltung kann nur die Anwendung des von der Statistik Austria unabhängig ermittelten Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) gewährleisten, der bereits Richtschnur für die Verhandlungen der Pensionsanpassungen der letzten Jahre war.
Eines der vorrangigen Anliegen des Österreichischen Seniorenrates stellt daher die gesetzliche Verankerung der jährlichen Anpassung der Pensionen auf der Grundlage dieses PIPH an Stelle des Verbraucherpreisindex (VPI) dar.
Der Österreichische Seniorenrat vertritt mit diesem legitimen Ziel keine unfinanzierbare Forderung, sondern arbeitet konsequent für die Sicherung der Lebensgrundlage der mehr als 2 Millionen Pensionsbezieher und ist sich seiner Verantwortung gegenüber folgenden Generationen vollkommen bewusst.
Die Wertsicherung der Pensionen ist überdies die Grundlage des Vertrauens auch künftiger Generationen in unser hochwertiges Pensionssystem, das sich seit vielen Jahrzehnten bewährt hat und bewiesenermaßen die sicherste Form der Alterssicherung der heute Jungen darstellen wird. Die langfristige Finanzierung steht auf sicheren Beinen und die Staatszuschüssen sind gemessen am BIP in den letzten Jahren gesunken. Die nachhaltige Sicherstellung der Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Pensionsversicherung soll die Einführung wertschöpfungsbezogener Elemente für die Bemessung des Dienstgeberbeitrages zur Pensionsversicherung gewährleisten. Eine aktive Arbeitsmarktpolitik um die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erhöhen, wird unterstützt.
Der Österreichische Seniorenrat weist auch darauf hin, dass ein finanzieller Transfer nicht nur von der jüngeren Generation zu älteren, sondern in gewaltigem Ausmaß auch in umgekehrter Richtung erfolgt. Neben dem Vererben von Gütern tragen die Seniorinnen und Senioren auch durch Unterstützung in materieller (z.B. Schenkungen) und immaterieller Weise (z.B. Betreuung von Enkelkindern) zur Hebung des Wohlstandes und der Lebensqualität der Jüngeren bei.
Finanzielle Absicherung im Alter setzt überdies eine ausreichende Lebensstandardsicherung der Witwe/des Witwers sowie des zu Hause bleibenden Ehegatten voraus, wenn der andere ins Pflegeheim muss. Im Bereich der Mindestsicherung hat eine Anpassung der Richtsätze für Ausgleichszulagenbezieher über die jeweilige Armutsgefährdungsschwelle zu erfolgen sowie wird ein bundeseinheitlicher Heizkostenzuschusses in Höhe von 250 Euro für die Bezieher von kleineren Pensionen gefordert, wobei länderspezifisch bessere Regelungen bestehen bleiben müssen.
Der Österreichische Seniorenrat tritt für einen uneingeschränkten und gleichen Zugang zum Gesundheitswesen für alle Versicherten - unabhängig vom Alter und Einkommen - ein und unterstützt die im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger genannten Ziele der Sicherstellung der langfristig ausgeglichenen Gebarung sowie die schrittweise Entschuldung der sozialen Krankenversicherungsträger.
Zur Finanzierung unseres Gesundheitswesens tritt der Österreichische Seniorenrat, neben dem Ausschöpfen noch vorhandener Sparpotentiale dafür ein, nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch wertschöpfungsbezogene Elemente sowie Erträge aus Kapital zur Beitragsbemessung heran zu ziehen.
Die Garantie des Leistungsniveaus in der medizinischen Versorgung ohne Altersbeschränkung und die Verbesserungen in der Qualitätsorientierung werden ebenso begrüßt, wobei die Kosten für die Versicherten stabil bleiben müssen und es zu keinen Beitragserhöhungen oder neuen Selbstbehalten kommen darf. Eine Zwei-Klassen-Medizin, wie sie in anderen Ländern leider schon praktiziert wird, muss unter allen Umständen verhindert werden.
Einsparungsmöglichkeiten im Heilmittelbereich ohne Verschlechterung der Behandlungsqualität durch den Einsatz von kostengünstigeren wirkstoffgleichen oder wirkstoffähnlichen Arzneispezialitäten werden von der älteren Bevölkerung angenommen, wenn dies mit einer entsprechenden Aufklärungsarbeit einhergeht. Im Bereich der Prävention und der Gesundheitsförderung sieht der Österreichische Seniorenrat darüber hinaus langfristig erhebliche Einsparungsmöglichkeiten.
Maßnahmen zur Hebung der Seniorensicherheit, mit dem Ziel der Reduzierung von Seniorenunfällen sowie Bewusstseinsbildung durch Information der älteren Menschen über die Gefahren des täglichen Lebens dienen nicht nur dem Wohl der älteren Generation sondern ersparen der Allgemeinheit enorme Folge- und Behandlungskosten.
Seitens des Österreichischen Seniorenrates wird die grundsätzliche steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern und sonstigen Lohnsteuerpflichtigen bzw. Aktiven eingefordert und nachfolgende Vorschläge eingebracht:
Einführung einer weiteren Steuerstufe mit 20 Prozent für die ersten 200 bis 300 steuerpflichtigen Euro sowie eine Verbreiterung der Tarifstufen
Gleichbehandlung von Pensionistenabsetzbetrag und Arbeitnehmerabsetzbetrag samt Verkehrsabsetzbetrag durch Wegfall der Einschleifregelung
Gleichstellung der Pensionisten mit Arbeitnehmern hinsichtlich der Negativsteuer
Anhebung und Valorisierung der pauschalierten Freibeträge (Außergewöhnliche Belastungen) wegen Behinderung bzw. Krankheitendiätverpflegung
Anerkennung der Pflegekosten als Außergewöhnliche Belastungen durch Wegfall des Selbstbehaltes
Anpassung bzw. Erhöhung weiterer Absetzbeträge und der Sonderausgaben
Streichung der Umsatzsteuer auf rezeptpflichtige Medikamente
Steuerliche Absetzbarkeit der Spenden auch an Hilfs- und Seniorenorganisationen durch Ausweitung der Liste der begünstigten Empfänger
Der Österreichische Seniorenrat freut sich, dass die langjährige Forderung nach besserer sozialer Absicherung für pflegende Angehörige umgesetzt wurde. Die beitragsfreie Mitversicherung sowie die gänzliche Übernahme der Pensionsbeiträge durch den Bund ab der Pflegestufe 3 des zu pflegenden Angehörigen leisten einen wertvollen Beitrag für die Pflege in den eigenen vier Wänden.
Offen bleibt aber die Frage der Einrichtung eines Pflegefonds. Der Seniorenrat spricht sich dafür aus, dass die Finanzierung von Pflege und Betreuung nicht über die Belastung des Faktors Arbeit, sondern aus Steuermitteln erfolgen soll. Ein Sozialversicherungsmodell mit Beiträgen wird in diesem Zusammenhang daher abgelehnt. Die Pflegevorsorge ist aus der Sozialhilfe herauszulösen, die steuerliche Finanzierung sollte über zweckgebundene Steuereinnahmen zur Sicherung eines erstklassigen Pflegesystems erfolgen.
Zur Zielerreichung einer möglichst langen Betreuung zu Hause ist ausreichendes Pflegegeld eine weitere wesentliche Voraussetzung. Der Österreichische Seniorenrat fordert daher eine jährliche automatische Valorisierung des Pflegegeldes an die steigenden Pflegekosten sowie die Beschleunigung und Vereinheitlichung des Pflegegeldverfahrens. Damit jene nicht bestraft werden, die sich einen gewissen Lebensstandard erarbeite haben und im Alter Pflege und Betreuung benötigen, wird der Wegfall des Zugriffs auf das Eigenheim und die Wohnung im Pflege- und Betreuungsfall, der Wegfall des Regresses bei Vermögensübergabe an Kinder und Kindeskinder vor Heimunterbringung und die österreichweite Anhebung des Schonvermögens verlangt.
Mit der (per 1. November 2008 in Kraft getretenen) Anpassung für 2009 konnte erreicht werden, dass der „Deckel“ der Pensionsanpassung von 55 % der Höchstbeitragsgrundlage auf 60 % angehoben wurde und somit Pensionen bis zu 2.412 Euro die volle Abgeltung der Preissteigerungen erhalten haben.
Ein großer Teil der mittleren bis höheren Pensionen hat von dieser Regelung profitiert, dennoch wird eine weitere Anhebung des Deckels auf 75 % der Höchstbeitragsgrundlage (somit auf dzt. 3.015 Euro) im Sinne der Gleichbehandlung als notwendig angesehen.
Alle Seniorenorganisationen vertreten die Auffassung, dass die Bestimmungen zu Pensionssicherungsbeiträgen für Beamte und weitere Berufsgruppen ihren Sinn verloren haben und nicht weiter aufrecht erhalten werden dürfen.
Überdies ergeben sich gegen die Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere bei Neupensionisten, deren Pension nicht unter die Regelung der früheren Pensionsautomatik gefallen und bei deren Bemessung bereits die Verlängerung der Bemessungszeit zum Tragen gekommen ist.
Der Österreichische Seniorenrat fordert daher - gedeckelt bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage - die Streichung des § 13a Pensionsgesetz und der Regelungen betreffend den Pensionssicherungsbeitrag anderer Berufsgruppen, beispielsweise der Post-, Bahn-, oder Landesbediensteten.
Die Arbeiten der - im Regierungsprogramm vorgesehenen - Arbeitsgruppe zum Thema „Pensionssicherungsbeitrag für niedrige Versorgungsleistungen“ sind unter Einbeziehung der Sozialpartner, somit auch des Österreichischen Seniorenrates, umgehend aufzunehmen.
Derzeit muss für die Krankenversicherung des kinderlosen Ehepartners ein Zusatzbeitrag von 3,4 % durch den Versicherten bezahlt werden. Dies bedeutet gerade für Pensionisten eine erhebliche Belastung, die überdies als ungerecht empfunden wird.
Die Wiedereinführung der beitragsfreien Mitversicherung für kinderlose Ehepartner würde für rund 20.000 beitragszahlende Pensionisten, eine deutliche finanzielle Entlastung bedeuten. Nach Auskunft des Hauptverbandes betrugen die Einnahmen in der gesetzlichen Sozialversicherung daraus für 2008 ca. 13,5 Millionen Euro.
Die politisch Verantwortlichen werden aufgefordert, die gesetzlichen Änderungen baldmöglichst vorzunehmen. Um zusätzliche Belastungen der sozialen Krankenversicherung zu vermeiden, muss diese Maßnahme vollständig finanziell abgegolten werden.
Mit Bedauern muss der Österreichische Seniorenrat feststellen, dass in der laufenden Diskussion zur Optimierung des Pensionskassensystems die bereits geschädigten Pensionskassen-Leistungsberechtigten nahezu unbeachtet bleiben. Seit dem Jahr 2000 haben diese rund 60.000 Bezieher Verluste von bis zu 45 % bei ihrer Zusatzpension hinnehmen müssen.
Der Österreichische Seniorenrat fordert daher, dass die Politik ihre Mitverantwortung an der derzeitigen Pensionskassenproblematik auch verstärkt für die Gruppe der Pensionskassen-Pensionisten wahrnimmt und effektive Sofortmaßnahmen wie die Einführung eines Abfindungssteuermodells umsetzt, womit unter definierten Rahmenbedingungen die Steuerfreistellung der künftigen Rentenleistungen durch eine einmalige pauschale Besteuerung aus dem Deckungskapital mit einem begünstigten Steuersatz erfolgt.
Um derzeitige und künftige Leistungsbezieher aus Pensionskassen der betrieblichen Vorsorge vor weiteren Abstürzen des Finanzsystems zu schützen, ist darüber hinaus eine Generalüberholung des Pensionskassensystems im Sinne einer Wertsicherung und Kapitalgarantie vorzunehmen.
Der Bund und die Länder werden aufgefordert, im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverfahren die freie Fahrt für alle Seniorinnen und Senioren ab dem 70. Lebensjahr auf allen öffentlichen Verkehrsmitteln sowie den freien Eintritt für alle Seniorinnen und Senioren in allen öffentlichen Museen und Ausstellungen in ganz Österreich zu beschließen.
Umgehend hat die ÖBB die erfolgreiche 7-Euro-Aktion wieder aufzunehmen sowie die Vorteilscard für Seniorinnen und Senioren einheitlich ab dem 60. Lebensjahr sowie allen Beziehern einer Invaliditäts,- Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsunfähigkeitspension zu gewähren.
Angesichts der Tatsache, dass sich Entscheidungen auf europäischer Ebene auch verstärkt auf die älteren Menschen in Österreich auswirken, setzt sich der Österreichische Seniorenrat dafür ein, dass ein Gesetzesinitiativrecht des Europäischen Parlaments eingeführt wird, die österreichische Bevölkerung in geeigneter Weise nach jeder Ratssitzung informiert wird sowie, dass für alle wichtigen „EU-Gesetze“ Beratungen in den zuständigen Ausschüssen des Nationalrates und des Bundesrates stattfinden, wobei allen österreichischen Abgeordneten zum Europäischen Parlament ein Rederecht einzuräumen ist.
Der Österreichische Seniorenrat freut sich, dass das zuständige Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die Arbeiten zur Erstellung des im Bundes-Seniorengesetz vorgesehenen Seniorenplanes aufgenommen hat, und verleiht der Hoffnung Ausdruck, dass dieser Grundlagen für ein besseres Verständnis der Anliegen der älteren Menschen in Österreich darstellt.