
Am 24. November 2009 hat sich das Präsidium des Österreichischen Seniorenrates mit Bundeskanzler, Vizekanzler sowie Sozialminister auf die Grundzüge der Pensionsanpassung für 2010 geeinigt.
Pensionen bis zu einer Pensionshöhe von 2.466 Euro brutto erhalten eine Pensionsanpassung von 1,5 Prozent, darüber liegende erhalten einen Fixbetrag von 36,99 Euro.
Darüber hinaus werden als Zusatzzahlung für kleinere und mittlere Pensionen seitens des Bundes 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt erhalten über 1,4 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten, die Pensionen bis 1300 Euro haben, eine Einmalzahlung.
Im Bereich der höheren Pensionen wird es eine Einschleifregelung geben, bis etwas über 1000 Euro Pensionshöhe wird diese Einmalzahlung aber jedenfalls 0,3 % der Jahrespension betragen. Ausgleichszulagenbezieher erhalten somit beispielsweise eine Zusatzzahlung von 32,44 Euro, was fast die Differenz zur Preissteigerung nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) ausmacht.
Im Rahmen der Verhandlungen wurden weiters substantielle Gespräche zu den Themen Pensionssicherungsbeitrag für Beamte sowie Pensionskassen zugesagt. Die grundsätzliche Forderung nach künftigen Pensionsanpassungen mit dem Pensionistenpreisindex (PIPH) bleibt aufrecht.