Mit 1. Februar kamen erstmals die neuen Pensionen im Jahr 2011 zur Auszahlung. Dies war für 100.000 Pensionistenhaushalte mit einer bösen Überraschung verbunden, denn durch die im Dezember 2010 beschlossene Abschaffung des Alleinverdienerabsetzbetrages gab es trotz Pensionsanpassung schon bei einer Pension von 1.300 Euro eine Netto-Kürzung von 20,39 Euro monatlich, Pensionen über 2.300 Euro haben, da sie ja überhaupt keine Anpassung erhalten haben, sogar eine Netto-Kürzung von 30,33 Euro.
Der Seniorenrat kämpfte von Anfang an gegen diese "kalte Pensionskürzung" und ist nun entschlossen, alle juristischen Schritte zu setzen, einschließlich des Wegs zum Verfassungsgerichtshof. Dass im Rahmen des Sparbudgets im Sozialbereich jene "zum Handkuss" kommen, die an den Ursachen der Finanzkrise völlig unschuldig sind, wird vom Seniorenrat ausdrücklich als ungerecht und unfair bewertet. Eine Protestwelle hat bereits die Seniorenorganisationen erreicht.
Die Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates Karl Blecha und Andreas Khol halten daher fest, dass die Seniorenorganisationen diese Maßnahme mit allen Kräften bekämpft hat und entschlossen weiter bekämpfen wird: "Wir haben bis zur Beschlussfassung im Nationalrat versucht, diese Netto-Pensionskürzung zu verhindern. Wie haben dieser ungerechten Maßnahme nie zugestimmt und werden sie daher beim Verfassungsgerichtshof juristisch bekämpfen. Das sind wir den vielen Seniorinnen und Senioren schuldig, die im Gegensatz zu den aktiv Erwerbstätigen an ihrem Einkommensverlust im Ruhestand überhaupt nichts mehr ändern können. Und dass ein Betrag von 20 Euro für Pensionisten viel Geld ist, mögen alle beurteilen, die sich fragen, wie zwei Personen mit 1.300 Euro im Monat leben könnten, damit Miete, Strom, Gas, Heizen, Lebensmittel, Medikamente, Verkehrsmittel, etc. bezahlen und dann trotzdem noch ihren Enkerln ein paar Geldscheine zustecken!"
Damit wird auch jenes fleißige Arbeitsleben bestraft, bei dem in den 50er bis 80er Jahren viele Frauen nicht arbeiten gingen (mangels Jobangebot und Kinderbetreuungsangebot vielfach gar nicht gehen konnten!), verantwortungsvoll für ihre Kinder und ihre Familie gesorgt haben und einen unersetzlichen und wertvollen Dienst an unserer Gesellschaft geleistet haben. Die Seniorenratspräsidenten erklären dazu: "Mit ihrem Verzicht auf eine eigene Pension ist ja auch die enorme Aufbauleistung für den Wohlstand in unserem Land verbunden, auf dem alle jüngeren Generationen heute aufbauen - dass man diesen Menschen jetzt im Alter gezielt Geld wegnimmt, ist nicht fair und nicht gerecht."
Zur Erinnerung: Pensionen bis zu einer Pensionshöhe von 2.000 Euro brutto erhalten eine Pensionsanpassung 2011 von 1,2 Prozent. Pensionen von 2.000,- Euro brutto bis 2.310,- Euro brutto erhalten eine Anpassung zwischen 1,2% und 0% ausschleifend. Pensionen über 2.310,- Euro brutto wurden nicht angepasst.
BEISPIEL 1
Bruttopension 2010 in Höhe von 1.300 Euro monatlich:
| 2010 brutto | Anpassung von 1,2% | 2011 brutto |
| Euro 1.300,00 | Euro 15,60 | Euro 1.315,60 |
| 2010 netto | 2011 netto | |
| MIT AVAB | OHNE AVAB | |
| Euro 1.183,47 | Euro 1.162,54 |
Ergibt ein MINUS von Euro 20,39 monatlich!
BEISPIEL 2
Bruttopension 2010 in Höhe von 2.000 Euro monatlich:
| 2010 brutto | Anpassung von 1,2% | 2011 brutto |
| Euro 2.000,00 | Euro 24,00 | Euro 2.024,00 |
| 2010 netto | 2011 netto | |
| MIT AVAB | OHNE AVAB | |
| Euro 1.581,49 | Euro 1.564,48 |
Ergibt ein MINUS von Euro 17,01 monatlich!
BEISPIEL 3
Bruttopension 2010 in Höhe von 2.400 Euro monatlich:
| 2010 brutto | Anpassung von 0,0% | 2011 brutto |
| Euro 2.400,00 | Euro 0,00 | Euro 2.400,00 |
| 2010 netto | 2011 netto | |
| MIT AVAB | OHNE AVAB | |
| Euro 1.800,31 | Euro 1.769,98 |
Ergibt ein MINUS von Euro 30,33 monatlich!
(Anm.: Berechnungen erfolgten mit dem Brutto-Netto Rechner des BMF)
"Durch die Abschaffung des AVAB und die Nichtanpassung höherer Pensionen erwarten wir in den nächsten Tagen eine noch gewaltigere Protestwelle" so die Präsidenten Karl Blecha und Dr. Andreas Khol unisono. "Diese echte Netto-Pensionskürzung für alle Alleinverdiener-Pensionisten werden wir so aber nicht hinnehmen", stellen die beiden Präsidenten fest und erinnern: "Wie bereits zum Jahreswechsel angekündigt, wird der Österreichische Seniorenrat als gesetzliche Interessensvertretung der älteren Menschen daher jedenfalls eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen." Experten prüfen derzeit bereits, wie sich Betroffene mit Unterstützung des Seniorenrates an den Verfassungsgerichtshof wenden können.