Im Rahmen der Sitzung des Österreichischen Seniorenrates am 30. Juni 2011 wurden u.a. die massive Teuerung thematisiert, ein Maßnahmenkatalog zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters vorgestellt sowie die Wiedereinführung des Alleinverdiener-Absetzbetrages für alle Pensionisten gefordert.
Zu den einzelnen Themen:
Tagtäglich stöhnen Seniorinnen und Senioren über die untragbare Preissituation. Die Inflation erreicht Rekordwerte und allen muss klar sein, dass diese Teuerungen nicht nur die Konsumenten betreffen. Viele Regelungen sind direkt an die Inflationsraten geknüpft, beispielsweise die jährliche Pensionsanpassung.
Für die Anpassung 2012 im Herbst ist der Durchschnitt der VPI-Werte von August 2010 bis Juli 2011 heranzuziehen. Dieser Wert liegt nach derzeitigen Berechnungen bei 2,5%, nach dem Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) sogar bei 2,7%.
Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass die in der Bevölkerung wahrgenommen hohen Preissteigerungen bei Lebensmitteln, sowie sonstigen Gütern des täglichen Lebens, eher jenen Werten entsprechen, wie sie von der Statistik Austria im sog. "Miniwarenkorb" veröffentlicht werden.
Bekannt ist, dass ein Teil der hohen Teuerungsraten durch Spekulation auf Lebensmittelrohstoffe entsteht. Wer die sozialen Systeme und ein nachhaltig finanzierbares Pensionssystem sichern will, muss dringend den Kampf gegen die ungewünschten Verursacher hoher Lebensmittelteuerung aufnehmen.
Ein effektiver und vor allem schneller Aktionsplan zur Senkung der Inflationsraten in Österreich ist ein entscheidender Beitrag dazu. Die Bundesregierung wird aufgefordert, auf europäischer Ebene eine entsprechende Initiative einzubringen.
Der Österreichische Seniorenrat unterstützt diesen Kampf und wird bei großen Handelsunternehmen der Frage nachgehen, warum dieselben Produkte in Deutschland wesentlich billiger sind als in Österreich.
Durch die im Dezember 2010 vom Parlament beschlossene Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages (AVAB) verlieren seit Jahresbeginn über 100.000 Pensionistenfamilien zwischen 17 und 30 Euro monatlich.
Der Österreichische Seniorenrat fordert die sofortige Wiedereinführung des AVAB für alle Pensionisten und zwar rückwirkend mit 1.1.2011.
Hingewiesen wird auch auf weitere zu erwartende Verluste für tausende SeniorInnen und Senioren durch den mit der Streichung verbundenen Wegfall der "Topf-Sonderausgaben". Diese Regelung ist ebenso bis zum Herbst zu reparieren, falls nicht bis dahin ohnehin der VfGH die Verfassungswidrigkeit der Abschaffung ausgesprochen hat.
Ursprünglich waren zur Jahresmitte 2011 seitens der Bundesregierung Vorschläge zur Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters in Aussicht gestellt. Dringender Handlungsbedarf wird durch folgende Zahlen verdeutlicht: 40 Prozent der Neupensionisten kommen aus der Arbeitslosigkeit, 30 Prozent gehen aus dem Krankengeldbezug in die Pension.
Das frühe Pensionsantrittsalter hat seinen Ursprung oft in der Arbeitswelt! Gesund länger arbeiten muss das daher das vorrangige Ziel sein. Ein Jahr länger arbeiten über das derzeitige durchschnitte Antrittsalter von 58,2 Jahren, bringt eine Milliarde Euro.
In den Sozialpartnergesprächen hat der Seniorenrat eine Fülle von Vorschlägen zur Anhebung des Pensionsantrittsalters und für ein gesundes, längeres Arbeiten gemacht:
a) Gesunde, altersgerechte Arbeit und Arbeitsgestaltung Ergonomische und sichere Arbeitsbedingungen, keine Altersgrenzen für interne Karrieren, betriebliche Generationen-Balance
b) Verpflichtende betriebliche Gesundheitsvorsorge Schwerpunkt der betrieblichen Gesundheitsförderung auf psychische Erkrankungen ("Burnout" = Nummer 1 bei Invaliditätspensionen, noch vor Stützapparat!) Mehr Geld für die Programme "fit2work", "Fit für Österreich" bzw. "ProFITNESS".
c) Einschränkung gesundheitsschädlicher Arbeit (z. B. Schwerarbeit, Nachtarbeit) durch schrittweisen Ausstieg für ältere Arbeitnehmer
d) AMS-Beratung für Betriebe, um altersgerechte und gesunde Arbeitsorganisation zu ermöglichen
e) Einführung des "Seniorenrat-Belohnungsmodells": 12% mehr Pension für jedes nach 60/65 länger gearbeitete Jahr. Nach Berechnungen des Sozialministeriums bringt diese Variante mehr Geld für die Betroffenen (mehr Lebenseinkommen als bei bisherigen Boni und sogar mehr Lebenseinkommen als bei Pensionsbezug plus gleichzeitigem Vollzeiteinkommen!).
g) Sofort: Einführung eines Frühpensions-Monitorings Strukturiertes Erfassen aller Ursachen, Begründungen, Befundungen, Alter, Art der Erwerbstätigkeit, Firmenbranche bzw. Örtlichkeit der Frühpensionierungen, um weitergehende Maßnahmen und Strategien zur Anhebung des Frühpensionsalters zu erarbeiten.
h) Senior-Pools beim AMS zur langfristigen Betreuung von ArbeitnehmerInnen über 40. Jede Person, die selbst der Meinung ist, ihren Job nicht bis zum gesetzlichen Pensionsantrittsalter ausüben zu können (sei es aus gesundheitlichen oder anderen Gründen), soll sich an diese Spezialeinrichtung des AMS wenden können.
i) Senior-Pools im Öffentlichen Dienst: Schaffung einer Internetplattform, wo sich im Ruhestand befindliche Beamte für (kurzfristige) Einsätze anmelden können. Ziel ist die Abdeckung vor allem kurzfristigen Bedarfs (Urlaubs- oder Karenzvertretungen, aber auch projektbezogen für die Zeit des Projektes). Bezahlt würde der Einsatz mit einem Durchschnittssatz (gesetzliche Neuregelung der dztg. Sätze).
j) Verpflichtendes Hinweisen auf die höhere Pension bei der Arbeit bis zum Regelpensionsalter im Beratungsgespräch durch die Pensionsversicherung weil weniger bis keine Abschläge, mehr Beitragsmonate
Folgende Maßnahmen sind weiters zu setzten:
1. Beendigung der Praxis von "Zwangspensionierungen" in staatsnahen Unternehmen und in privaten Betrieben, wo nicht selten Betriebsvereinbarungen zur Zwangspensionierung führen: Im ersten Schritt Umkehr der Beweislast; Künftig soll nicht der / die Gekündigte beweisen, dass die Pensionierung entgegen des Diskriminierungsverbotes aufgrund des Alters erfolgte, sondern der ehemalige Arbeitgeber soll beweisen, dass nicht aufgrund des Alters gekündigt wurde. Zusätzlich sind (bes. in der Privatwirtschaft) entsprechende Betriebsvereinbarungen (bes. bezügl. der Regelungen für Frauen) noch in diesem Jahr entsprechend des EUGH-Urteils zu korrigieren.
2. Das heißt auch verfassungskonformes rasches Auslaufen der Langzeitversichertenregelung mit Einschleifregelung
3. Grundlegende Reform der derzeit gültigen Altersteilzeit-Regelung: länger arbeiten hat Priorität!
4. Abschaffung von Pensions-Privilegien: Sämtliche Sonderregelungen sind in verfassungskonformer Weise abzuschaffen. Die zahlreichen Ausnahmen widersprechen dem Gebot sozialer Gerechtigkeit, dem sich die Bundesregierung verpflichtet fühlt.
5. Neue Lebensverdienstkurve: Noch in diesem Jahr müssen die Verhandlungen zu einem neuen Besoldungsrecht im öffentlichen Dienst erfolgen. Wenn nämlich in den kommenden Jahren die großen Pensionierungswellen im öffentlichen Dienst eintreten, sollten für die Nachkommenden schon die neuen Regeln gelten: Mehr Geld zu Beginn, während der Phase der Existenz- und Familiengründung. Danach ein flacherer Steigerungsverlauf. Vor allem: Keine automatische Vorrückung aufgrund des (Dienst-)Alters, sondern lediglich wenn sich die Funktion / Position ändert. Erst wenn der öffentliche Dienst - wie in Vorarlberg erfolgreich umgesetzt - umgestellt ist, wird auch die Privatwirtschaft folgen!
6. Vereinfachung der Pensionsberechnung für besseren Überblick - die Betroffenen müssen leicht erkennen können, wie teuer ihnen selbst der frühere Pensionsantritt kommt.
7. Reform der "Pensionskommission": 1. Kammer ausschließlich mit anerkannten Expert/innen besetzt. 2. Kammer sind die Sozialpartner, die zu den Experten-Entwürfen ihre Stellungnahmen abgeben, bzw aufgrund der Experten-Berechnungen konkrete Umsetzungsschritte erarbeiten.
Der jüngste FMA-Bericht bestätigt die Befürchtungen, dass Pensionskassen-Pensionen weiter gekürzt werden. Nachdem in den vergangenen Jahren bereits Verluste von bis zu 45% hingenommen werden mussten, braucht nun es eine Totalreform der zweiten Pensionssäule.
Die Regierung hat dringenden Handlungsbedarf, das Thema Pensionskassen findet sich aber bedauerlicherweise nicht im aktuellen Fahrplan der Regierungsarbeit.
Die seit drei Jahren laufenden Sozialpartnergespräche zur Reform des Pensionskassengesetzes brachten nichts. Eine derzeit diskutierte Prämie bei einem Umstieg in eine sog. Sicherheits-Veranlagungs- und Risikogemeinschaft wird vom Seniorenrat als nicht sinnvoll und attraktiv angesehen, da es dadurch zu weiteren Pensionskürzungen von rd. 35% kommen würde und damit die teils hohen Verluste der Bezugsberechtigen in den letzten Jahren noch mehr erhöht werden. Auch das BMF würde dadurch weniger Steuereinnahmen erhalten.
Die Lösungsvorschläge des Seniorenrates liegen längst vor: Einführung des Vorweg-Steuermodells (einmalige Vorab-Besteuerung des per Stichtag vorhandenen Kapitals zu einem Durchschnittssteuersatz, danach steuerfreie Auszahlung der Renten, Befreiung von der Pflicht zur Dotation der Schwankungsrückstellung so lange, bis Verluste ausgeglichen sind und gleichberechtigte Vertreter der Pensionskassen-Leistungsberechtigten in allen Gremien der Pensionskassen.