Presseunterlage vom 07.07.1999
Mittwoch 07. Juli 1999 um 10 Uhr
Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien
Eine der brennenden Fragen die es in Zukunft zu beantworten gilt, ist jene des Miteinander der Generationen. Gerade in den westlichen Industriestaaten werden sich durch die steigende Lebenserwartung und die sinkende Geburtenrate die demographischen Verhältnisse stark verschieben. Dieser Entwicklung trug zum Beispiel die UNO Rechnung, indem sie das Jahr 1999 zum internationalen Jahr des älteren Menschen ausrief.
Heute sind 1,6 Millionen unserer Bevölkerung über 60 Jahre alt. In 30 Jahren werden es 2,8 Millionen ÖsterreicherInnen sein, die ihr sechzigstes Lebensjahr bereits überschritten haben. Damit wird, wenn sich am Pensionsantrittsalter nichts ändert, jedem/jeder dieser PensionistInnen nur einE BerufstätigEr gegenüberstehen, statt wie heute zwei.
Aufgrund dieser Zahlen wird von einigen die Gefahr eines Konflikts der Generationen gesehen, welcher den Generationenvertrag abzulösen, und den Zusammenhalt der Gesellschaft zu gefährden droht. Diesen Konflikt gibt es nach einhelliger Meinung der Vertreter der jüngeren und der älteren Generation in dieser Form nicht.
Die Frage über das künftige Miteinander der Generationen erfordert aber sehr wohl den Dialog und Informationsaustausch zwischen denselben. Deshalb haben sich der Österreichische Seniorenrat und der Österreichische Bundesjugendring für das Projekt "Dialog der Generationen" entschlossen, dessen erste Phase sich um die Findung gemeinsamer Positionen drehen wird.
Ab Spätherbst sollen in allen Bundesländern Dialoge der Generationen in Form von gemeinsam organisierten Diskussionsveranstaltungen zu folgenden fünf Themenschwerpunkten stattfinden:
Da politische Entscheidungen von einer Generation für alle getroffen werden, diese Entscheidungen jedoch ebenfalls Auswirkungen auf die jungen und alten Menschen haben, braucht es Modelle, die die Beteiligung aller bei Entscheidungen ermöglichen.
Sollen Kinder und Jugendliche wirklich ernst genommen werden, muß es auch ein legitimiertes und garantiertes Recht geben, daß diese Mitbestimmung rechtlich verankert. Die Wahlaltersenkung ist ein Teil der Partizipation, die der ÖBJR für Kinder und Jugendliche fordert. Unter Wahlaltersenkung versteht der ÖBJR die Senkung des aktiven Wahlalters für Wahlen auf kommunaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene auf 16 Jahre, aber auch die Senkung des passiven Wahlalters für Wahlen auf kommunaler und regionaler Ebene auf 16 Jahre.
Das Bestreben des Seniorenrates richtet sich auf eine Gleichstellung mit den Sozialpartnern, er fordert vehement Sitz und Stimme in den Selbstverwaltungskörpern der Sozialversicherungsträger.
Alle Generationen müssen gleichberechtigt in Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Die junge und alte Generation braucht in den verschiedensten Gruppierungen und Vertretungen Sitz und Stimme auf allen Ebenen. Das heißt, es braucht sowohl Jugend- und Seniorenbeiräte auf Gemeinde- und Länderebene, sowie im Bund.
Daß Umverteilung nicht nur unter ArbeitnehmerInnen passieren darf, sind sich der Österreichische Seniorenrat und Österreichische Bundesjugendring bewußt.
Jedoch gibt es Fragen wie die des Lebenseinkommens, die auch innerhalb der ArbeitnehmerInnenschaft neu diskutiert werden müssen. Es kann nicht angehen, daß sich immer mehr junge ArbeitnehmerInnen bei Gründung eines eigenen Haushaltes oder anderer Anschaffungen immer stärker verschulden. Ein Anliegen muß es daher sein, die Interessen der jugendlichen ArbeitnehmerInnen zu wahren, um auch in Zukunft die Idee einer gerechten Verteilung innerhalb der Gesellschaft vorantreiben zu können
Deshalb fordern der Seniorenrat und der Bundesjugendring die Bundesregierung, die Sozialpartner und alle Verantwortlichen auf, sich dafür nachhaltig einzusetzen, daß es zu einer neuen Verteilung des Lebenseinkommens kommt. Eine drastische Erhöhung der Einstiegsgehälter, nach dem Beispiel des Kollektivvertrages für Industrieangestellte muß angestrebt werden und somit das Senioritätsprinzip abgeschwächt werden und eine gewisse Verflachung der Einkommenskurve stattfinden.
Jedes derartige Modell muß aber gewährleisten, daß es zu keinen gehaltsabhängigen Verringerungen in Bereichen wie Abfertigung, Jubiläumsgelder und Pensionen kommt. Es dürfen dabei weder Einkommenserwartungen schon Berufstätiger enttäuscht werden, noch darf es zu einem abrupten Übergang von dem bisherigen System auf ein neues kommen. Die Summe der erwarteten Lebenseinkommen darf sich durch eine solche Maßnahme keinesfalls verringern, sondern sollte im Gegenteil langfristig gesehen, steigen.
Pensionierung darf nicht mit einem dramatischen Absinken des Lebensstandards einhergehen, wovon besonders Frauen betroffen sein können. Überdies sollen Pensionisten an der wirtschaftlichen Entwicklung teilhaben. So herrscht auch Einigkeit darüber, daß aufgrund der erhöhten Produktivität alle Generationen einen größeren Anteil bekommen müssen.
Es braucht auch vernünftige Modelle, zur gerechten Verteilung von Arbeit und Einkommen. Verschiedenste Konstellationen von Gleitzeitpensionen, Aufteilung der Arbeitszeit, Arbeitszeitverkürzung etc. sind genauso zu durchdenken, wie höheres Einkommen in jungen Jahren.
Eine zentrale politische Aufgabe der nächsten Monate und Jahre wird auch sein, verstärkt wirkungsvolle Maßnahmen zu setzen, um den Arbeitsmarkt derart zu entspannen, daß in einigen Jahren ein erzwungenes vorzeitiges Ausscheiden aus der Berufstätigkeit nicht mehr notwendig ist.
Im Bereich Wohnen sind ebenfalls neue Modelle des Zusammenlebens der Generationen auszuarbeiten, um eine Isolierung der alten Menschen aufzuheben. Denn eine große Bedeutung kommt den Formen des Zusammenwohnens zu: Vielfältige Formen des Nebeneinanderwohnens sollten möglich sein, Architekten, Designer, politische Entscheidungsträger sind hier für die Zukunft besonders gefordert. Ein Großteil der jetzigen Bauweise ist generationenfeindlich, weil unsinnige Barrieren entstehen.
Jugendliche die selbständig und unabhängig von ihren Eltern leben wollen, sind mit der Realität am Wohnungsmarkt konfrontiert. Die wichtigsten Erfahrungen für Jugendliche beschränken sich auf Mieten- und Ablösewucher. Daher müssen Maßnahmen getroffen werden, um auch finanziell Schwachen und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, auf dem Wohnungsmarkt zu bestehen.
Senioren stehen teilweise vor dem Problem, daß sie für kleinere Wohnungen, die ihren Wünschen eher entsprechen würden, höhere Mieten zu leisten hätten, als für ihre derzeitigen größeren Wohnungen.
Der Seniorenrat und der Bundesjugendring erwarten sich zu solchen mietrechtlichen Problemen Lösungsvorschläge und beabsichtigen auch einen "generationenfreundlichen" Wohnbau und die Planung der nötigen Infrastruktur, wie z.B. Freizeitangebote oder öffentliche Verkehrsmittel beim Bau von neuen Wohnhausanlagen in Stadtgebieten anzuregen.
Der globale Wettbewerb, der schnelle technologische Wandel und die Notwendigkeit, sich in immer kürzerer Zeit neues Wissen anzueignen, erfordert eine hohe Anpassungsfähigkeit an wirtschaftliche, technologische und gesellschaftliche Veränderungen. Hier kommt dem Konzept des lebenslangen Lernens in Zukunft eine zentrale Bedeutung zu, das es nachhaltig zu fordern gibt.
Die Interessensvertreter der älteren wie der jüngeren Generation wissen auch, daß DienstnehmerInnen derzeit nur schwer Möglichkeit haben, sich während des Arbeitsprozesses beruflich weiterzubilden. Wenn dem/r ArbeitnehmerIn die Möglichkeit geschaffen wird, sich alle 10 Jahre eine Bildungsfreistellung bei vollem Lohnausgleich nehmen zu können, stünde einer dementsprechenden Weiterbildung nichts mehr im Wege.
Mobilität und Berufsflexibilität von ArbeitnehmerInnen sind in den letzten Jahren rasant gestiegen. Der Grundsatz des lebenslangen Lernens, aber auch die bildungsmäßige Vorbereitung auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben nach Karenzzeiten, können aufgrund infrastrukturellen Mangels oft nicht befriedigend eingelöst werden.
Wer in der Gesellschaft von morgen bestehen will, darf sich nicht mit einmal Gelerntem begnügen. Gefordert wird neben Wissen die Fähigkeit zu lernen, zu kommunizieren, in der Gruppe zu arbeiten und sich selbst einzuschätzen. Das erfordert wiederum eine Anpassung der Lehrinhalte und die Eröffnung von Möglichkeiten der Weiterbildung (Wissen und Können), sobald sich die Notwendigkeit ergibt.
Es braucht Initiativen für grenzüberschreitende und generationenverbindende Ausbildungsverbünde und andere Formen der Ausbildungskooperation. Dies sollte vor allem für Vereinbarungen zur Zusammenarbeit bei der Vermittlung von fachlichen und interkulturellen Kenntnissen gelten. Interkulturelles Lernen muß ermöglicht werden, und dies nicht nur in Bereichen der Jugendarbeit, sondern muß ein wesentlicher Aspekt in der Bildungsarbeit der älteren Generation sein.
Dazulernen ein Leben lang, so heißt das große Projekt; alle Bildungs- und Ausbildungseinrichtungen müssen aufgefordert werden, dazu ihr Bestes beizutragen. Es werden schwierige Entscheidungen zu treffen sein zwischen einer weiteren Erhaltung des freien Zugangs zu den Universitäten und der Qualität des Lehrangebots, zwischen der Hochschule und der Berufsschule, zwischen Studiengängen der herkömmlichen Art und Studiengängen, bei denen Studium und praktisches Lernen am Arbeitsplatz alternieren. Insbesondere müßte man sich jedoch auf eine allgemein zugängliche berufliche Fortbildung zubewegen.
Es ist eine Tatsache, daß sowohl alte und junge Menschen in unserer Gesellschaft Diskriminierung erleben. Alte Menschen werden an den Rand geschoben, Jugendliche ebenfalls - man will mit ihren Bedürfnissen, Wünschen und Lebenswelten nicht konfrontiert werden.
Altersheime sollten möglichst weit am Stadtrand angesiedelt werden, damit keine Belästigung der Bürger und BürgerInnen passiert, das gleiche gilt für Jugendzentren. D.h. der öffentliche Raum steht ihnen nicht zur Verfügung, sie werden als Belästigung und Belastung erlebt.
Der öffentliche Verkehr ist den Zeiten der Erwerbstätigen angepaßt, d.h. für SeniorInnen längere Wartezeiten, für Jugendliche, daß ihnen öffentliche Verkehrsmittel nicht in den Nachtzeiten zur Verfügung stehen. Für ältere Menschen, sowie für Behinderte und Menschen mit Kleinkindern, ist der Zugang und der Einstieg in Busse, Straßenbahnen oft eine Schwierigkeit, durch Treppen, zu hohe Einstiegsrampen, etc.
Der Seniorenrat und der Bundesjugendring sprechen sich dafür aus, daß sowohl im öffentlichen Raum und in der Mobilität, den Bedürfnissen der alten und jungen Menschen mehr Achtung, Toleranz und Rücksicht gewährt werden muß.
Ein Anliegen des Seniorenrates ist auch die ausdrückliche Aufnahme der älteren Menschen in den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz. So finden sich in Art. 7 B-VG ausdrückliche Diskriminierungsverbote für Frauen und Behinderte, aber keine Bestimmung über das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Alters. Auch sind die Rechte auf Pensionen zur Zeit einfachgesetzlich geregelt, eine grundsätzliche Regelung in Verfassungsrang würde auch der jetzt jungen Generation einen höheren Schutz gewähren.
Abschließend wird festgestellt, daß das Thema Gewalt und sexueller Mißbrauch derzeit im Kinder- und Jugendbereich endlich breitere Öffentlichkeit erfährt, dies aber kein Thema bei der älteren Generation ist. Nur selten dringen Meldungen über Anwendung von Gewalt (z.B. da und dort sogar in Altersheimen) an die Öffentlichkeit, obwohl diese tagtäglich geschehen. Daher wird gefordert diesem Bereich ebenfalls mehr Achtung zu schenken, und entsprechende Maßnahmen zum Schutz der älteren Generation vor Gewalt zu setzen. Die Würde und Achtung ist jedem Menschen, unabhängig von seinem Alter, entgegenzubringen.