Presseunterlage vom 02.02.2001
Seit April 2000 ist durch das Bundes-Seniorengesetz der Österreichische Seniorenrat in Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren können, ausdrücklich als gesetzliche Interessenvertretung anerkannt.
Trotzdem wurde der Österreichische Seniorenrat von allen im Parlament vertretenen Parteien, zu der für den 2. Februar 2001 angesetzten parlamentarische Enquete zu Fragen der Lebensmittelsicherheit in Österreich und Europa nicht eingeladen.
Die Präsidenten des Seniorenrates Blecha und Knafl machten auf dieses Versäumnis aufmerksam, jedoch ohne Erfolg.
Daß eine Einladung von Seniorenvertretern zur Mitsprache bei den auch für ältere Konsumenten so wichtigen Fragen wie jene der Lebensmittelsicherheit als nicht notwendig angesehen wird, stellt eine krasse Mißachtung des Seniorenrates und von 2 Millionen Senioren und Senioren in Österreich dar.Diese Vorgangsweise kann nur auf das Entschiedenste abgelehnt werden.
Als Teilnehmer des Seniorenrates wäre beabsichtigt gewesen, den anerkannten Konsumentenschützer Dr. Fritz Koppe zu entsenden.