Presseunterlage vom 19.11.1999
für die Pressekonferenz der Präsidenten der Österreichischen Seniorenrates
Karl Blecha und Stefan Knafl
Die Meldung, die Pensionen 2000 werden nur um 0,6 Prozent erhöht, ist falsch und irreführend
Drei Viertel (!) aller PensionistInnen erhalten eine Erhöhung zwischen 2,5 und 0,8 Prozent, und nicht 0,6 Prozent!
Pensionen zwischen 8.000,-- und 9.950,-- Schilling erhalten 200,-- Schilling monatlich fix, die größte Pensionserhöhung seit langem!
Die Ausgleichszulagen-Richtsätze werden deutlich angehoben:
Ehepaare: von 11.574,-- (1999) auf 11.859,-- (2000),
das ist eine Erhöhung um S 285,-- (2,46 Prozent)
Alleinstehende: von 8.112,-- (1999) auf 8.312,-- (2000),
das ist eine Erhöhung um S 200 (2,46 Prozent)
Wer 8.000,-- , 9.000,-- oder 9.750,-- Schilling monatliche Brutto-Pension bezieht, erhält monatlich 200,-- Schilling Pensionserhöhung; mit 10.000,-- Schilling beträgt die Erhöhung 175,-- Schilling sowie 106 Schilling monatliche Steuerersparnis.
Wer zwischen 11.000,-- und 22.000,-- Schilling bezieht, erhält monatlich 135,-- Schilling brutto Pensionserhöhung und rund 335,-- Schilling monatliche Steuerersparnis!
Die Pensionserhöhung 2000 stellt eine solidarische und sozial gerechte Aufteilung der Mittel dar, die auch pensionserhöhend für die nächsten Jahre wirken!
Eine Wertsicherungs-Garantie für die Pensionserhöhungen durch die beiden Parteivorsitzenden von SPÖ und ÖVP gilt für die gesamte nächste Legislaturperiode
Die Kaufkraft der PensionistInnen steigt im Jahr 2000 um 8,2 Milliarden Schilling und zwar durch:
3,7 Milliarden durch Pensionserhöhung
4,5 Milliarden durch Steuerreform
Alleinstehende Frau
1999: Eigenpension S 6.500,-- erhält Ausgleichszulage und kommt damit auf den Richtsatz von S 8.112,--
2000: Erhöhung um S 200,-- auf S 8.312,--
Pensionierte Arbeiterin, verheiratet
1999: Eigenpension S 8.000,--
2000: Erhöhung um S 200,-- (2,5 Prozent) auf S 8.200,--
Pensionierter Arbeiter, alleinstehend
1999: Eigenpension S 13.000,--
2000: Erhöhung um S 135,-- (1 Prozent) plus S 338,-- Steuerersparnis
Ehepaar
1999: Frau mit Eigenpension von S 2.500,-- und Mann mit Eigenpension von S 8.500,-- erhalten Ausgleichszulage und kommen damit auf S 11.574,--
2000: Erhöhung der Ausgleichszulage um S 285,-- auf S 11.859,-- (2,46 Prozent)
Pensionierte Angestellte, verheiratet, ohne Alleinverdienerabsetzbetrag
1999: Eigenpension S 15.000,--
2000: Erhöhung um S 135,-- (0,9 Prozent) plus S 338,-- Steuerersparnis
Pensionierter Abteilungsleiter, verheiratet, mit Alleinverdienerabsetzbetrag
1999: Eigenpension S 25.000,--
2000: Erhöhung um S 150,-- (0,6 Prozent) plus S 401,-- Steuerersparnis
Pensionierter Beamter
1999: Ruhegenuss S 31.000,--
2000: Erhöhung um S 186,-- (0,6 Prozent) plus S 518,-- Steuerersparnis
Das Ergebnis der Verhandlungen für die Pensionsanpassung 2000 muß in Zusammenhang mit der am 1.1.2000 in Kraft tretenden Steuerreform gesehen werden. Die Auswirkungen sowohl der 3,65 Mrd. Schilling für die Pensionsanpassung als auch der 4,5 Mrd. Schilling, welche den Pensionisten aufgrund der Steuerreform in ihren Brieftaschen verbleiben, belasten das Bundesbudget.
Neben den finanziellen Auswirkungen der Pensionsanpassung ist die Zusage von Bundeskanzler Dr. Klima und Vizekanzler Dr. Schüssel als Vorsitzende der SPÖ und der ÖVP, für ihre Parteien die Wertsicherung der Pensionen für die gesamte Legislaturperiode zu garantieren, für die 2 Mio. Pensionisten in Österreich von großer Bedeutung. Sollten z.B. die Verbraucherpreise im Jahr 2000 um 1,2 % steigen, so werden die Pensionen im Jahr 2001 mindestens um 1,2 % erhöht. Das bedeutet die Erhaltung der Kaufkraft aller Pensionen. Die Frage, was zusätzlich erreicht werden kann, ist zu verhandeln (soziale Kompromisse).
Der Vorstand des Österreichischen Seniorenrates hat einstimmig beschlossen, von Bundesregierung und Parlament eine Änderung der Kompetenzen und der Zusammensetzung des Beirates für Pensions- und Rentenanpassung zu verlangen. Der Beirat soll zukünftig den aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zu ermittelnden Richtwert für die Pensionsanpassung beschließen. Der politische Entscheidungsraum, welcher auch im Gesetz festgeschrieben ist (minus oder plus 1 %), soll in Zukunft in Verhandlungen zwischen den Vertretern der Bundesregierung und den Vertretern des Österreichischen Seniorenrates festgelegt werden. Eine Arbeitsgruppe des Österreichischen Seniorenrates wird außerdem Vorschläge erarbeiten, wie die Entscheidung des Beirates nachvollziehbar und nachprüfbar gemacht werden kann.