Webseite des Österreichischen Seniorenrats - www.seniorenrat.at
Österreichischer Seniorenrat, Sperrgasse 8-10/III A-1150 Wien

Benutzen Sie die Hilfslinks zum Navigieren in diesem barrierefreien Dokument.

Aussendungen

Pensionserhöhung 2000 im Detail

Presseunterlage vom 19.11.1999

für die Pressekonferenz der Präsidenten der Österreichischen Seniorenrates
Karl Blecha und Stefan Knafl

NUN ist es Klar:

Die Meldung, die Pensionen 2000 werden nur um 0,6 Prozent erhöht, ist falsch und irreführend

Beispiele Monats-Bruttopensionen

Alleinstehende Frau

Pensionierte Arbeiterin, verheiratet

Pensionierter Arbeiter, alleinstehend

Ehepaar

Pensionierte Angestellte, verheiratet, ohne Alleinverdienerabsetzbetrag

Pensionierter Abteilungsleiter, verheiratet, mit Alleinverdienerabsetzbetrag

Pensionierter Beamter

Das Ergebnis der Verhandlungen für die Pensionsanpassung 2000 muß in Zusammenhang mit der am 1.1.2000 in Kraft tretenden Steuerreform gesehen werden. Die Auswirkungen sowohl der 3,65 Mrd. Schilling für die Pensionsanpassung als auch der 4,5 Mrd. Schilling, welche den Pensionisten aufgrund der Steuerreform in ihren Brieftaschen verbleiben, belasten das Bundesbudget.

Neben den finanziellen Auswirkungen der Pensionsanpassung ist die Zusage von Bundeskanzler Dr. Klima und Vizekanzler Dr. Schüssel als Vorsitzende der SPÖ und der ÖVP, für ihre Parteien die Wertsicherung der Pensionen für die gesamte Legislaturperiode zu garantieren, für die 2 Mio. Pensionisten in Österreich von großer Bedeutung. Sollten z.B. die Verbraucherpreise im Jahr 2000 um 1,2 % steigen, so werden die Pensionen im Jahr 2001 mindestens um 1,2 % erhöht. Das bedeutet die Erhaltung der Kaufkraft aller Pensionen. Die Frage, was zusätzlich erreicht werden kann, ist zu verhandeln (soziale Kompromisse).

Der Vorstand des Österreichischen Seniorenrates hat einstimmig beschlossen, von Bundesregierung und Parlament eine Änderung der Kompetenzen und der Zusammensetzung des Beirates für Pensions- und Rentenanpassung zu verlangen. Der Beirat soll zukünftig den aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen zu ermittelnden Richtwert für die Pensionsanpassung beschließen. Der politische Entscheidungsraum, welcher auch im Gesetz festgeschrieben ist (minus oder plus 1 %), soll in Zukunft in Verhandlungen zwischen den Vertretern der Bundesregierung und den Vertretern des Österreichischen Seniorenrates festgelegt werden. Eine Arbeitsgruppe des Österreichischen Seniorenrates wird außerdem Vorschläge erarbeiten, wie die Entscheidung des Beirates nachvollziehbar und nachprüfbar gemacht werden kann.

zurück | Artikel drucken

Menü

seniorkom.at

Valid XHTML 1.0 Strict