Presseunterlage vom 25.09.2000
Der Leitungsausschuß des Österreichischen Seniorenrates hat sich in seiner heutigen Sitzung ausführlich mit der Frage des Heizkostenzuschusses auseinandergesetzt.
Aufgrund der in der letzten Zeit stark gestiegenen Energiepreise verlangt der Österreichische Seniorenrat die Zahlung eines von allen Bundesländern einheitlich geltenden Zuschusses zu den Heizkosten für alle Bezieher niedriger Pensionen.
Der Bund hat diese Zuschüsse aufgrund der Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer zu verdoppeln. Die sofortige Einführung solcher Regelungen ist aufgrund der bevorstehenden kalten Jahreszeit dringend.
Behandelt wurden im Rahmen der Sitzung weiters die steuerlichen Auswirkungen bei den Änderungen des Pensionistenabsetzbetrages.
Die geplanten Einschleifregelungen beim Pensionistenabsetzbetrag bereits ab einer Pension von 20.000,- Schilling werden von allen Seniorenvertretern auf das Entschiedenste abgelehnt. Eine derartige Ungleichbehandlung zwischen Pensionisten und den aktiv im Erwerbsleben Stehenden, für die erst ab 30.000,- Schilling eine ähnliche Regelung vorgesehen ist, ist unvertretbar.
Diese weitere Schlechterstellung der Pensionisten kann vom Seniorenrat nicht hingenommen werden.
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Jährliche Einkommensminderung |
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|---|---|---|
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Brutto-Einkommen |
Aktive |
Pensionisten |
|
20.000,00 |
756,00 |
- |
|
22.000,00 |
756,00 |
1.836,00 |
|
24.000,00 |
756,00 |
3.648,00 |
|
26.000,00 |
756,00 |
5.460,00 |
|
28.000,00 |
756,00 |
6.084,00 |
|
30.000,00 |
756,00 |
6.672,00 |
|
32.000,00 |
1.104,00 |
7.260,00 |
|
34.000,00 |
1.608,00 |
7.860,00 |
|
36.000,00 |
2.112,00 |
8.148,00 |
|
38.000,00 |
2.616,00 |
8.256,00 |
|
40.000,00 |
3.132,00 |
8.376,00 |
|
45.000,00 |
3.528,00 |
7.800,00 |
Rückfragen:
Österreichischer Seniorenrat
www.seniorenrat.at
Dr. Zupancic
01/892 34 65