Presseunterlagen vom 05.03.2008
Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz der
Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates Dr. Andreas Khol und
Karl Blecha kamen nachfolgende aktuelle Forderungen der
überparteilichen Seniorenvertretung zur Sprache:
Steuerliche Entlastung der Pensionen
Unabhängig vom Zeitpunkt des Inkrafttretens der angekündigten
Steuerreform werden seitens der überparteilichen Interessenvertretung
der Älteren bereits jetzt Vorschläge und Anliegen vorgebracht, die
vor allem die Gleichstellung der Pensionisten mit den Aktiven zum
Ziel haben. Dazu gehören:
- Senkung des Steuereingangssatzes
- Verbreiterung der Tarifstufen
- Abschaffung der Einschleifregelung Pensionistenabsetzbetrag
Der Österreichische Seniorenrat hat in seiner heutigen Sitzung die
Einrichtung einer internen Arbeitsgruppe beschlossen, die die
genannten und weiteren Vorschläge ausarbeiten wird. Diese werden in
die kommenden Verhandlungen eingebracht.
Wertsicherung der Pensionen
Das Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung
vom 29. Februar 2008 zur Nachhaltigkeit der Finanzierung des
Pensionssystems zeigt klar, dass es derzeit keiner neuerlichen
Pensionsreform bedarf, die Reformen der Vorjahre nachhaltig wirken
und die ewigen Diskussionen über die Unfinanzierbarkeit der Pensionen
jetzt beendet werden können, da in den kommenden Jahren der
Bundesbeitrag überdies geringer ausfallen wird als bisher.
Aktuelle Berechnungen zeigen, dass der nach dem Preisindex für
Pensionistenhaushalte (PIPH) errechnete Wert für die
Pensionsanpassung für das nächste Jahr derzeit bei 3,1 % liegt und
damit um 0,3 % höher ist als jener nach dem Verbraucherpreisindex
(VPI) ermittelte Wert.
In Anbetracht dieser Voraussetzungen wird gefordert:
- Die Deckelungsgrenze bei der Pensionsanpassung von derzeit 55 %
der Höchstbeitragsgrundlage (2008: 2.161,50 Euro) soll in
Richtung ASVG-Höchstpension angehoben werden.
- Neupensionen sollen sofort angepasst werden, also Entfall der
einjährigen Wartefrist für Neupensionisten
- Abschaffung des "Pensionssicherungsbeitrag" für Beamte bis zur
Höhe der ASVG-Höchstpension (derzeit bei ca. 2.650,- Euro)
Große Fortschritte in Betreuung- und Pflege
Der Österreichische Seniorenrat begrüßt die Erweiterung der
pflegerischen Rechte der Betreuungskräfte, welche bald dieselben
Kompetenzen wie Angehörige im Bereich der Betreuung und Pflege
bedürftiger Menschen haben werden. Wir warten aber mit Ungeduld auf
ein Bildungs- und Qualifikationsprogramm für Betreuer und für
Freiwillige Teilzeit-Helfer.
Erfreulich ist weiters, dass - wie vom Seniorenrat gefordert - die
Grundlagen für die Straffreiheit im Bereich der Verwaltungsstrafen
und für den Ausschluss der Rückforderungsansprüche bei den
Sozialabgaben gelegt wurden.
Allerdings erfüllen die Zahlen der bisherigen Anmeldungen mit
Sorge. Geschätzt wurde bisher die Zahl von 40.000 illegalen
Betreuungskräften. Bisher wurden 3000 als Selbständige angemeldet,
das Unselbständigenmodell wurde offensichtlich aus Kostengründen
nicht angenommen.
Da die Amnestie am 30. 6. ausläuft, sind von allen Seiten
Anstrengungen in der Aufklärungsarbeit zu unternehmen. Die
Seniorenverbände sind im Sinne der Legalisierung auch ständig
aufklärend tätig. Wir appellieren an alle Betroffenen, die
Legalisierung nicht erst im letzten Moment sondern schon jetzt rasch
vorzunehmen und es wird in den auflagenstarken Zeitungen der
Organisationen auch darauf hingewiesen.
Der Seniorenrat erinnert an seine Forderung, die Förderung für
alle Betroffenen Familien auf 800 Euro im Monat zu erhöhen!
Unabhängig davon bleiben die Forderungen nach der jährliche
Valorisierung des Pflegegeldes und nach der Neueinstufung der
Demenzerkrankten aufrecht.
Sicherung des Gesundheitssystems
Der Hauptverband hat ein Verhandlungspapier für die
Gesundheitsreform entworfen. Diese Vorstellungen werden noch mit den
Sozialpartnern abgeklärt werden und sind noch nicht endgültig.
Als gesetzliche Interessenvertretung aller älteren Menschen
Österreichs fordern wir dazu die rasche Einbindung in die laufenden
Sozialpartnergespräche umso mehr als die geplanten Einsparungen auch
zu Lasten der älteren Menschen bzw. der Pensionisten gehen könnten.
Die Sicherung der Finanzierung nach dem Solidaritätsgrundsatz und
die Sanierung der Krankenkassen ist für die langfristige Sicherung
des Gesundheitssystems notwendig. Alle Errungenschaften der modernen
Medizin und Wissenschaft müssen grundsätzlich jedem zugänglich sein.
Nur die soziale Krankenversicherung kann dies leisten, sie ist zu
stärken und ihr sind entsprechende Mittel in die Hand zu geben.
Schaffung eines Gesundheits- und Präventionsgesetzes
Zu Recht hat die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung die
Bedeutung von Prävention, Gesundheitsförderung und Public Health
hervorgehoben und ein eigenes Gesetz für Prävention und
Gesundheitsförderung mit bestimmten Schwerpunkten in Aussicht
gestellt.
Der Österreichische Seniorenrat erinnert an dieses wichtige
Vorhaben und fordert gleichzeitig die Mitwirkung in der
Gesetzeswerdung und die rasche Umsetzung dieses Vorhabens ein.
Rückfragehinweis:
Mag. Wolfgang Braumandl
Österreichischer Seniorenrat
Tel.: 01/892 34 65
Sperrgasse 8-10/III, 1150 Wien
www.seniorenrat.at