Presseunterlagen vom 13.12.2007
Im Rahmen der heutigen Sitzungen des Präsidiums und
des Vorstandes des Österreichischen Seniorenrates kamen zahlreiche
aktuelle Fragen, die die Älteren betreffen, zur Sprache.
Als Hauptthemen sind dabei die Pensionsanpassung für 2008, die
Amnestieverlängerung im Bereich der 24-Stunden Betreuung sowie
Maßnahmen für Prävention und Gesundheitsförderung zur Sprache
gekommen
Pensionsanpassung
Die Pensionsanpassung 2008 ist ein großer Verhandlungserfolg des
Österreichischen Seniorenrates, die von einer erfolgreichen
Unterschriftenaktion der großen Seniorenorganisationen mit mehr als
400.000 Unterschriften unterstützt wurde. Die Pensionsanpassung ist
leistbar und sozial gerecht.
Die Regelung im Detail:
- Die Ausgleichzulagenrichtsätze werden überdurchschnittlich
angehoben: Der AZ-Richtsatz für Alleinstehende steigt von 726
Euro auf 747 Euro, jener für Ehepaare von 1090 auf 1120 Euro.
- Pensionen zwischen 726 - 1050 Euro werden mit 2,9 %, linear
abfallend auf 2 % erhöht.
- Pensionen zwischen 1050 - 1700 Euro erhalten eine Erhöhung von
2 %. Pensionen zwischen 1700 - 2161 Euro werden mit 2 %, linear
abfallend auf 1,7 % erhöht.
- Pensionen über 2161 Euro erhalten 2008 einen Fixbetrag in der
Höhe von 36,75 Euro.
Pflege und Betreuung
Eine Amnestieverlängerung im Bereich Pflege und Betreuung wurde
von den im Seniorenrat vertretenen Seniorenorganisationen bereits im
Herbst diese Jahres angeregt, da derzeit noch immer vieles unklar
ist, die Betroffenen nicht ausreichend informiert wurden und überdies
die derzeitigen Regelungen für viele nicht leistbar sind.
In diesem Zusammenhang wird nochmals die Umsetzung des Modells des
Österreichischen Seniorenrates gefordert, das u.a. eine
Gleichbehandlung der Förderung von selbstständigen und
unselbständigen Betreuungskräften, verstärkte Ausbildung von Pflege-
und Betreuungskräften sowie die verstärkte Einbindung von
Freiwilligenorganisationen umfasst.
Finanzierung der sozialen Krankenversicherung
Im Zusammenhang der jüngsten Debatte um die Finanzierung der
sozialen Krankenversicherung hat sich der Österreichische Seniorenrat
ausführlich mit der vom Beirat beim Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger in der Sitzung am 27. November 2007
beschlossenen Resolution befasst, in der der Beirat seine tiefe
Besorgnis über den ungehinderten Zugang zu den Leistungen des
Gesundheitswesens, der durch die gesetzliche Krankenversicherung
garantiert wird, ausgedrückt wurde.
Auch der Österreichische Seniorenrat fordert das Bekenntnis zur
umfassenden medizinischen Versorgung für alle Menschen unabhängig vom
Alter und Einkommen. Dabei gilt der Grundsatz der solidarischen
Finanzierung, eines gleichen und niederschwelligen Zugangs zu
Leistungen und hoher Qualität und Effizienz bei der
Leistungserbringung.
Den Zugang zum Gesundheitssystem sichert für annähernd die gesamte
Bevölkerung ausschließlich die gesetzliche Krankenversicherung,
insbesondere die Gebietskrankenkassen. Die finanziellen Grundlagen
der gesetzlichen Krankenversicherung sind nachhaltig zu sichern.
Prävention und Gesundheitsförderung
In Österreich fallen jährlich über 34 Mio Krankenstandstage an,
erleiden 837.000 Menschen einen Unfall (72 % in Heim, Freizeit u.
Sport), müssen ca. 31.000 in die Erwerbsunfähigkeitspension gehen und
benötigen über 380.000 Pflegegeld. Dies verursacht nicht nur viele
Leiden, Schmerzen u. Behinderungen, verkürzt die Lebenserwartung und
vermindert die Lebensqualität, sondern kostet dutzende Milliarden
Euro pro Jahr.
Ein wesentlicher Teil davon lässt sich durch Prävention und
Gesundheitsförderung vermeiden. In- und ausländische Studien haben
ergeben, dass hier enorme Einsparungspotentiale gegeben sind. Zu
Recht hat daher die Bundesregierung in ihrer Regierungserklärung die
Bedeutung von Prävention, Gesundheitsförderung und Public Health
hervorgehoben und ein eigenes Gesetz für Prävention und
Gesundheitsförderung vereinbart.
Die Mitwirkung des Seniorenrates bei der Gesetzwerdung und
Durchführung dieses wichtigen, gesundheitspolitischen
Reformvorhabens, insbesondere im Rahmen eines nationalen Präventions-
u. Gesundheitsförderungsrates u. in der Sozialversicherung ist
unabdingbar, soll ein solches Gesetzesvorhaben auch bei den älteren
Menschen in Österreich Erfolg haben.
Weitere Themen
Zur Sprache kam weiters u.a. die gesetzliche Verankerung der
Verbandsklagelegitimation des Seniorenrates im Bundesgesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG).
Berichtet werden kann abschließend von einem Gespräch mit dem
Vorsitzenden der Rektorenkonferenz Univ. Prof. Dr. Badelt, in dem
dieser zugesichert hat, sich für ein verstärktes Angebot an für
Seniorinnen und Senioren interessanten Lehrveranstaltungen an allen
österreichischen Universitäten einzusetzen.
Rückfragehinweis:
Mag. Wolfgang Braumandl
Österreichischer Seniorenrat
Tel.: (01) 892 34 65