Presseunterlage vom 01.07.2008
Im Rahmen der heutigen Pressekonferenz der Präsidenten Dr. Andreas Khol und Karl Blecha kamen nachfolgende aktuelle Forderungen des Österreichischen Seniorenrates zur Sprache:
Bundespflegegeld
Der vorliegende Entwurf zur Novellierung des Bundespflegegeldgesetzes wird vom Österreichischen Seniorenrat grundsätzlich begrüßt, da er das Ziel hat, merkliche Verbesserungen im Bereich Pflege und Betreuung vorzunehmen, wie die Erhöhung des Pflegegeldes, der Ausbau der Entlastung für pflegende Angehörige oder auch verbesserte Einstufungen von schwerst behinderten Kinder und Jugendlichen sowie von Personen mit demenzieller Erkrankung.
Die Bestimmung (§ 4 Abs. 5), dass bei der Beurteilung des Pflegebedarfs für Personen ab dem vollendeten 15. Lebensjahr mit einer schweren geistigen oder schweren psychischen Behinderung, insbesondere einer demenziellen Erkrankung, auf die besondere Intensität der Pflege in diesen Fällen Bedacht zu nehmen ist, erfüllt eine langjährige Forderung des Seniorenrates. Ebenso ist der Ansatz den erhöhten Pflegeaufwand durch eine Pauschalierung Rechnung zu tragen, grundsätzlich richtig und zudem ein sehr praktikables Modell.
Der Österreichische Seniorenrat regt dazu allerdings ergänzend an, dass bei Personen, die 24-Stunden beaufsichtigt werden müssen, eine Einstufung in Pflegegeldstufe 3 vorgenommen werden soll - wenn nicht im Einzelfall sogar höher.
Auch mit der vorgesehenen Erhöhung des Pflegegeldes um 5 % wird einer langjährigen Forderung aller Seniorenverbände grundsätzlich Rechnung getragen. Nachdem allerdings in den letzten 15 Jahre das Pflegegeld bloß drei Mal erhöht wurde, sich die Kosten aber weit stärker entwickelt haben, verlangt der Österreichische Seniorenrat im Bereich der Pflegegeldstufen 5 bis 7 eine deutlich größere Erhöhung von EUR 500,- . Zudem ist – obwohl im Regierungsprogramm für diese Legislatur¬periode so vorgesehen – eine bloß einmalige Erhöhung sicherlich nicht ausreichend, das Pflegegeld muss jährlich mit der Inflationsrate (PIPH oder zumindest VPI) angehoben werden.
Hauptverband / SV Holding
Der Österreichische Seniorenrat, spricht sich entschieden gegen die vorgesehene Abschaffung des Beirates im Hauptverband bzw. der SV-Holding aus. Wie in Gesprächen festgestellt werden konnte, haben auch Spitzenrepräsentanten des Hauptverbandes bzw. des Hauptverbandsbüros keine Einwände gegen den Weiterbestand des Beirats.
Es gilt zu bedenken, dass die weiter in Funktion bleibenden Beiräte bei den einzelnen Sozialversicherungsträgern, welche beratend die Interessen der Versicherten, besonders aber der Leistungsempfänger in den Selbstverwaltungseinrichtungen wahrnehmen und aus deren Vorsitzenden sich der Beirat im Hauptverband zusammensetzt, durch dessen Abschaffung die Möglichkeit verlieren, bis in die obersten Leitungsgremien der Sozialversicherung Basisinformationen zu vermitteln, andererseits selbst über die aktuellen Ent¬wicklungen und Maßnahmen von gesamtösterreichischer Bedeutung nicht mehr informiert werden.
Dass Seniorenorganisationen zwei Vollmitglieder in den Verwaltungsrat der neuen Sozial¬versicherungsholding entsenden (an Stelle von drei stimmberechtigten Seniorenvertretern in der Trägerkonferenz des Hauptverbandes), vermag die Abschaffung des Beirates beim Hauptverband bzw. der künftigen Holding nicht zu kompensieren, weil Beiratsvertreter sämtlichen Verwaltungskörpern und sämtlichen Ausschüssen des Vorstandes des Hauptverbandes angehören.
Der Österreichische Seniorenrat hält daher die Errichtung eines Beirates auch bei der neuen SV-Holding (Hauptverband) für unbedingt geboten, weil nur damit die Verbindung zur Basis der Beitragszahler und Leistungsbezieher gewährleistet ist.
Pensionsanpassung 2009
Wie auch im letzten Jahr geht der Österreichische Seniorenrat davon aus, dass mit Vertretern der Bundesregierung über die - heuer vorgezogenen - Pensionsanpassung 2009, so wie 2007 versprochen, Gespräche geführt werden.
Seitens der überparteilichen Seniorenvertretung wird das Ziel verfolgt, dass die Höchstgrenze für die volle Abgeltung der Inflation von derzeit 2.160 Euro auf die ASVG-Höchstpension als „Deckel“ angehoben wird.
Weites müssen Neupensionen sofort angepasst werden und nicht wie jetzt erst im übernächsten Jahr.
Ebenso ist der hinfällig gewordene Pensionssicherungsbeitrag bei Beamten und beispielsweise Post-, Bahn-, oder Landesbedienstete gedeckelt bis zu Höhe der ASVG-Höchstpension (ca. 2.650 Euro) abzuschaffen.
Verbesserungen für Bezieher von Pensionskassen-Pensionen
Obwohl die Bedeutung der 2. Säule der Altersversorgung durch Pensionskassen (PK) unbestritten ist, haben viele PK-Leistungsberechtigte (PK-LB) vor allem jene, deren PK-Verträge ab 1999 abgeschlossen wurde, das Vertrauen in diese 2. Säule zum Teil verloren. Bei diesem relativ großen Personenkreis (Mitarbeiter größerer Unternehmen) kam es zu massiven Verlusten des PK-Kapitals von ca. 24% innerhalb von 6 Jahren und für 2008 haben einzelne PK bereits eine weitere PK-Pensions-Kürzung avisiert.
Dafür sind in wesentlichen zwei Gründe ausschlaggebend:
Das BMF hat überhöhte Rechnungszinssätze (zum Vorteil der Arbeitgeber) bewilligt, die inzwischen von der FMA im Jahr 2003 für neue PK-Verträge reduziert wurden.
Derzeit läuft diesbezüglich eine Klage gegen die FMA - unterstützt von der AK.
Die Pensionskassen erzielten vor allem zwischen 2000 – 2002 ein negatives Ergebnis (=Kapitalverlust) und in einigen Jahren eine Minder-Performance (z.B. 4% statt 7%)
Pensionskürzungen
Dadurch erreichten die österreichischen Pensionskassen für PK-Verträge ab 1999 im Zeitraum von 2000 – 2005 eine durchschnittliche Performance von nur rd. 3,5% p.a.
Dies bedeutet aber eine jährliche Einbuße von ca. 4% p.a. für die PK-LB, da z.B.: ein rechnungsmäßiger Überschuss von 7,5% p.a. erreicht hätte werden sollen.
Diese enormen PK-Kapitalverluste (ca. EUR 1 Mrd) führten bereits zu Pensionskürzungen und haben viele PK-Leistungsberechtigte aufgerüttelt. So kam es zur Gründung eines Schutzverbandes der PK-Berechtigten unter der Bezeichnung „pekabe“.
Weiters sind u.a. die ehemaligen Arbeitgeber nicht bereit, die erlittenen Verluste zu ersetzen bzw. das BMF nicht bereit, diese Verluste als Steuerabsetzposten zu akzeptieren.
Umstellung der PK-Besteuerung
Unter Berücksichtigung dieser Voraussetzungen und Einschätzung des gesamten PK-Umfeldes ist die Umstellung der dzt. Besteuerung auf das unten beschriebene PK-Pauschalsteuer-Modell eine Möglichkeit, alle PK-LB in Zukunft steuerlich zu entlasten und sie somit für die erlittenen und die wahrscheinlich kommenden Verluste auf diesem Weg zu entschädigen und dem Budget eine a.o. einmalige Steuereinnahme von rd. EUR 400 Mio zuzuführen, wenn die Hälfte aller derzeitigen PK-LB dafür optieren.
Also eine win-win Situation für alle PK-Leistungsberechtigten, das Bundesministerium für Finanzen bzw. das Budget.
Einmalige Pauschalversteuerung
Im Gegensatz zur derzeitigen gemeinsamen Versteuerung von ASVG-Pension und PK-Pension sollte in Zukunft die ASVG-Pension wie bisher versteuert werden und die PK-Pension einer sofortigen einmaligen Pauschalversteuerung unterzogen werden.
Die Pensionskasse realisiert z.B.: 20% des PK-Kapitals des PK-LB und führt diesen Betrag an das zuständige Finanzamt ab. Dadurch ist das PK-Kapital endversteuert und der PK-LB erhält ab diesem Zeitpunkt eine um 20% reduzierte Brutto-PK-Pension, die aber nicht mehr versteuert werden muss. Dadurch erhöht sich für die meisten PK-LB die PK-Pension (= brutto für netto) gegenüber der derzeitigen versteuerten Netto-Pension.
Es entgehen zwar dem BMF in Zukunft die laufenden Lohnsteuer-Einnahmen, die jedoch durch die o. ang. einmalige Steuereinnahme über EUR 400 Mio. und die jährlich folgenden Einnahmen (durch die neuen PK-Pensionseintritte) mehr als kompensiert werden.
Alle PK-Leistungsberechtigten haben die Möglichkeit dafür zu optieren, entweder stichtags-bezogen oder bei PK-Pensionszahlungsbeginn.
Objektiv und fair
Im Gegensatz zu den ASVG-Pensionen, die im Umlageverfahren finanziert werden, wird für die PK-Pensionen das Kapitaldeckungsverfahren angewandt. Ein Großteil des PK-Kapitals zum Pensionseintritt und danach resultiert aus Kapitalerträgen (Zins- und Dividendenerlöse), die in der Regel dzt. mit 25% KEST endbesteuert werden. Da in diesen Erträgen auch Kursgewinne beinhaltet sind, die gänzlich steuerfrei sind, ist ein Pauschalsteuersatz von <20% für arbeitgeberfinanziertes
PK-Kapital objektiv richtig und fair.
Steuerreform 2010
Im Rahmen der letzten gemeinsamen Pressekonferenz der Präsidenten des Seniorenrates am 21. Mai 2008 wurde zum Thema Steuerreform 2010 die grundsätzliche steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern und sonstigen Lohnsteuerpflichtigen bzw. Aktiven eingefordert und dementsprechende Vorschläge eingebracht.
Diese Vorschläge umfassten u.a. die
Einführung einer weiteren Steuerstufe mit 20 Prozent für die ersten 200 bis 300 steuerpflichtigen Euro sowie eine Verbreiterung der Tarifstufen
Gleichbehandlung von Pensionistenabsetzbetrag und Arbeitnehmerabsetzbetrag samt Verkehrsabsetzbetrag durch Wegfall der Einschleifregelung
Gleichstellung der Pensionisten mit Arbeitnehmern hinsichtlich der Negativsteuer
Anhebung der pauschalierten Freibeträge (Außergewöhnliche Belastungen) wegen Behinderung bzw. Krankheitendiätverpflegung
Anerkennung der Pflegekosten als Außergewöhnliche Belastungen durch Wegfall des Selbstbehaltes
Anpassung bzw. Erhöhung weiterer Absetzbeträge und der Sonderausgaben
steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
Vermögenszuwachssteuer
Besteuerung des kleinen Glückspiels
Streichung der Umsatzsteuer auf rezeptpflichtige Medikamente
Diese Vorschläge wurden Ende Mai der Steuerreform-Kommission der Bundesregierung übermittelt. Als die den anderen Sozialpartnern gesetzlich gleichgestellte Interessenvertretung für die älteren Menschen in unserem Land wird es seitens des Seniorenrates unbedingt notwendig erachtet, bei der Behandlung dieser Vorschläge gehört zu werden, so wie es in der ersten Sitzung der Kommission den Vertretern der Wirtschaft und Arbeitnehmer gewährt wurde.
Selbständigenvorsorge
Seit dem 1.1.2008 gibt es - ähnlich der „Abfertigung neu“ - eine sog. Selbständigenvorsorge, die für Personen gilt, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG (Gewerblichem Sozialversicherungsgesetz) unterliegen, also Gewerbetreibende und „Neue Selbständige“. An der Selbständigenvorsorge nimmt jeder Unternehmer teil, solange er krankenversichert ist. Angehörige der freien Berufe können das Modell der Selbständigenvorsorge auch mit opting-in nützen.
Der Beitrag zur Selbständigenvorsorge beträgt 1,53 Prozent der vorläufigen Beitragsgrundlage in der Krankenversicherung. Die Krankenversicherungsbeiträge wurden - gleichzeitig mit der Einführung dieser Selbständigenvorsorge – abgesenkt. Er wurde mit 1.1.2008 von 9,1% auf das Niveau der Arbeitnehmer (7,65%) gesenkt. Damit ist eine neue, wenn auch geringe, Zusatzbelastungen entstanden.
Beschwerden
Seit der Einführung haben sich im Seniorenrat die Beschwerden gehäuft, die berechtigt kritisieren, dass Pensionisten, solange sie das Gewerbe ausüben, keinen Zugriff auf die in die Selbstständigenvorsorge einbezahlten Beträge haben, was der Grundintention eines Vorsorgemodells eigentlich entgegen läuft und bei Ableben des Versicherten erst die Erben in den Genuss dieser Gelder bringt.
Der Österreichische Seniorenrat fordert daher eine sofortige Gesetzesänderung im Sinne eines opting-out für alle Pensionistinnen und Pensionisten.
Rückfragehinweis:
Mag. Wolfgang Braumandl
Österreichischer Seniorenrat
Tel.: 01/892 34 65
Sperrgasse 8-10/III, 1150 Wien
www.seniorenrat.at