Presseunterlage vom 21.10.2008
Anlässlich der heute stattgefundenen Vorstandssitzung des Österreichischen Seniorenrates wurde über die Forderungen der überparteilichen Seniorenvertretung an die nächste Bundesregierung Beschluss gefasst.
Im Einzelnen wurden folgende Forderungen erhoben:
Jährliche Erhöhung der Pensionen mit dem PIPH im Dauerrecht
Erhöhung des sog. „Deckels“ bei der Pensionsanpassung bis zur ASVG-Höchstpension
Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für alle Berufsgruppen (Bundesbeamte, Landesbeamte, Post, ÖBB etc.) bis zur ASVG-Höchstpension.
Abschaffung der Zuverdienstgrenze bei vorzeitigen Alterspensionen und damit Gleichstellung mit den Beamten
Absicherung der Finanzierung des Österreichischen Gesundheitssystems mit dem ersten Schritt der Sanierung der Krankenkassen
Maßnahmenprogramm zur Gesundheitsprävention und Fortsetzung der „Aktion Seniorensicherheit“ zur Unfallvermeidung
Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes
Vorschläge zur Steuerreform und Maßnahmen zur Stärkung des Vertrauens in die Pensionskassen (siehe Seite 3 und 4)
e-card als Pensionistenausweis mit Bild
Verbandsklagelegitimation nach dem UWG für den Österreichischen Seniorenrat
Stärkung des Vertrauens in die Pensionskassen
Um Leistungsbezieher aus Pensionskassen (der betrieblichen Vorsorge) vor Abstürze des Finanzsystems in einem gewissen Ausmaß zu schützen, sind dringende Sicherungsmaßnahmen vorzunehmen.
Nach den Vorstellungen des Österreichischen Seniorenrates sollen daher folgende Punkte rasch umgesetzt werden:
1.) Pauschalbesteuerung
Bisher werden Auszahlungen dieser betrieblichen Vorsorge den staatlichen Pensionen hinzugerechnet und dann gemeinsam wie übliche Einkommen versteuert. In Zukunft soll auf Verlangen des Berechtigten vor der ersten Auszahlung der Gesamtbetrag einmalig unter Berücksichtigung eines angemessenen Risikos versteuert werden. Alle weiteren Auszahlungen wären dann steuerfrei.
2.) Kapitalgarantie durch Schaffung eines staatlichen Ausgleichsfonds
Angesichts der derzeitigen Krisensituation soll auf Grundlage der Bilanzen der Pensionskassen per 31.12.2007 zur Abdeckung danach eingetretener Kapitalverluste ein staatlicher Ausgleichsfond geschaffen werden.
3.) Besteuerung bei Rentenanfall („Aufgeschobene Besteuerung“)
Während der Einzahlungs-Phase für Betriebspensionen sollen in Zukunft nicht nur Arbeitgeber sondern auch Arbeitnehmer steuerfrei in die Pensionskasse einzahlen dürfen.
Bei einer dringend notwendigen Generalüberholung des Pensionskassensystems wäre folgende Option vorzusehen:
Option auf Wertsicherung
Zukünftig sollen Leistungsbezieher einer Pensionskasse einmalig von vornherein festlegen können, ob sie
entweder
mit allen Risken an der Entwicklung der Kapitalmärkte partizipieren
oder
ein Modell der Wertsicherung entsprechend der jährlichen Pensionsanpassung gedeckt aus den Kapitalerträgen mit Ausfallshaftung des Staates wählen möchten.
Vorschläge zur Steuerreform
Für die bevorstehende Steuerreform wird die grundsätzliche steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern und sonstigen Lohnsteuerpflichtigen bzw. Aktiven eingefordert und dementsprechende Vorschläge eingebracht.
Diese Vorschläge umfassen u.a. die
Einführung einer weiteren Steuerstufe mit 20 Prozent für die ersten 200 bis 300 steuerpflichtigen Euro sowie eine Verbreiterung der Tarifstufen
Gleichbehandlung von Pensionistenabsetzbetrag und Arbeitnehmerabsetz¬betrag samt Verkehrsabsetzbetrag durch Wegfall der Einschleifregelung
Gleichstellung der Pensionisten mit Arbeitnehmern hinsichtlich der Negativsteuer
Anhebung der pauschalierten Freibeträge (Außergewöhnliche Belastungen) wegen Behinderung bzw. Krankheitendiätverpflegung
Anerkennung der Pflegekosten als Außergewöhnliche Belastungen durch Wegfall des Selbstbehaltes
Anpassung bzw. Erhöhung weiterer Absetzbeträge und der Sonderausgaben
steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
Vermögenszuwachssteuer
Besteuerung des kleinen Glückspiels
Streichung der Umsatzsteuer auf rezeptpflichtige Medikamente
Diese Vorschläge werden der neuen Bundesregierung übermittelt. Als die den anderen Sozialpartnern gesetzlich gleichgestellte Interessenvertretung für die älteren Menschen in unserem Land wird es seitens des Seniorenrates unbedingt notwendig erachtet, bei der Behandlung dieser Vorschläge gehört zu werden.
Projekt des Österreichischen Seniorenrates mit der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie
Vor wenigen Tagen hat ein Gespräch der Präsidenten Khol und Blecha mit Univ. Prof. Dr. Bruno Mamoli von der Österreichischen Gesellschaft für Neurologie (ÖGN) stattgefunden.
In Aussicht genommen wurde ein gemeinsames Projekt mit dem Ziel der Früherkennung und Prävention neurologischer Krankheiten.
An Aktivitäten vorgesehen sind:
Enquete über diese Thematik im Frühjahr 2009
Einbindung aller im Seniorenrat vertretenen Organisationen und eine Artikelserie in den Verbandszeitungen der Seniorenorganisationen
Vortragsveranstaltungen mit Referenten seitens ÖGN
Über den Fortlauf des Projektes wird berichtet.