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Aussendungen

Aktuelle Forderungen des Österreichischen Seniorenrates

Presseaussendung vom 19.03.2009

Blecha und Khol: Einigkeit über Inflationsabgeltung der Pensionen

Im Rahmen der heute stattgefundenen Vorstandssitzung des Österreichischen Seniorenrates kamen unter dem Eindruck der Wirtschaftskrise die aktuellen Anliegen und Forderungen der überparteilichen Seniorenvertretung zur Sprache.

Mit Betroffenheit und großer Empörung wurden die Medienberichte der letzten Tage diskutiert, die zu einer massiven Verunsicherung der älteren Generation beigetragen haben.

Die Repräsentanten der gesetzlich anerkannten Interessenvertretung von über zwei Millionen älteren Menschen begrüßen, dass die Bundesregierung eine Pensionsanpassung 2010 zumindest im Ausmaß der Inflationsabgeltung (derzeitige Schätzung 1,9 %) außer Streit stellt.

Folgende Punkte sind den Seniorinnen und Senioren ein besonderes Anliegen:

Im Detail:

Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) ins Dauerrecht

Die im Regierungsübereinkommen zugesicherte Werterhaltung der Pensionen ist nur durch Anwendung des Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) zu gewährleisten. Eines der vorrangigen Anliegen der Senioren stellt daher nach wie vor die jährliche Anpassung der Pensionen auf der Grundlage des PIPH dar.

Die ebenso angekündigte Prüfung der Validität des Preisindex für Pensionistenhaushalte und seine Eignung als Ersatz für den VPI bei der Pensionsanpassung hat seine Anfänge genommen. Da dieser Index seitens der Statistik Austria nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards erstellt wird, ist der PIPH über jeden Zweifel erhaben.

Anhebung des sog. „Deckels“ bei der Pensionsanpassung auf 75 % der Höchstbeitragsgrundlage

Mit der (per 1. November 2008 in Kraft getretenen) Anpassung für 2009 konnte erreicht werden, dass der „Deckel“ der Pensionsanpassung von 55 % der Höchstbeitragsgrundlage auf 60 % angehoben wurde und somit Pensionen bis zu 2.412 Euro die volle Abgeltung der Preissteigerungen erhalten.

Ein großer Teil der mittleren bis höheren Pensionen hat von dieser Regelung profitiert, dennoch wird eine weitere Anhebung des Deckels auf 75 % der Höchstbeitragsgrundlage (somit auf 3.015 Euro) im Sinne der Gleichbehandlung als notwendig angesehen.

Steuerreform: Erste wichtige Schritte, weitere müssen folgen

Der Österreichische Seniorenrat begrüßt die rückwirkend per 1. 1. 2009 beschlossene Anhebung der Steuerfreigrenze. Bisher zahlten Pensionisten bis 975 Euro keine Steuer, diese Freigrenze wurde nun auf 1.067 Euro angehoben, wovon zusätzlich 80.000 Pensionisten profitieren, weil sie nunmehr keine Steuer mehr bezahlen.

Die erfolgte Tarifreform stellt einen ersten wichtigen Schritt dar, dem weitere folgen müssen. Insbesondere die stärkere Senkung des Steuereingangssatzes auf eine Höhe von 20 Prozent für die kleinen Einkommen wird nach wie vor gefordert. Die beschlossene Absenkung von 38,33 % auf 36,5 % ist für den Österreichischen Seniorenrat zu gering.

Offen geblieben ist weiters die grundsätzliche steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern und sonstigen Lohnsteuerpflichtigen bzw. Aktiven, die mit nachfolgenden Vorschlägen erreicht werden kann:

Gleichstellung der Pensionisten mit Arbeitnehmern hinsichtlich der Negativsteuer, damit kleinere und mittlere Pensionen von der angekündigten Steuerreform überhaupt profitieren können, ist eine Anhebung der bestehenden Negativsteuer für Aktive und für Pensionisten daher geboten.

Gleichbehandlung von Pensionistenabsetzbetrag und Arbeitnehmerabsetzbetrag samt Verkehrsabsetzbetrag samt Wegfall der Einschleifregelung, wobei die steuerliche Gleichbehandlung von Pensionsbeziehern und sonstigen aktiven Lohnsteuerpflichtigen grundsätzlich voraussetzt, dass der Pensionistenabsetzbetrag wie die beiden Absetzbeträge für Arbeitnehmer (Arbeitnehmerabsetzbetrag und Verkehrsabsetzbetrag) behandelt wird. Auch bei Pensionisten liegt ein allgemeines Mobilitätsbedürfnis vor. Dieser Tatsache ist Rechnung zu tragen.

Sofortmaßnahmen gegen Verluste aus Pensionskassen

Mitte Februar d.J. hat die Arbeitsgruppe zur Optimierung des Pensionskassengesetzes im Finanzministerium seine Arbeiten aufgenommen. Der Österreichische Seniorenrat ist - wie gefordert - mit zwei Experten vertreten und auch in die dazu parallel stattfindenden Sozialpartnergespräche voll eingebunden.

Bei der Vielzahl von interessanten Vorschlägen zu der dringend notwendigen Generalüberholung des Pensionskassensystems, müssen nach Auffassung des Seniorenrates auch verstärkt Sofortmaßnahmen für die Abfederung der erheblichen Pensionskürzungen in den letzten Jahren bzw. Monaten Berücksichtigung finden.

Um die erlittenen und mehrheitlich beträchtlichen Verluste von Leistungsbeziehern aus Pensionskassen (PK-Pensionisten) zumindest teilweise zu mildern, sollen nach den Vorstellungen des Österreichischen Seniorenrates daher folgende Maßnahmen mit den Zielen der Verhinderung von Rentenkürzungen aus Kapitalverlusten sowie der Beschränkung des Risikos auf die Wertanpassungen vordringlich und separat umgesetzt werden:

1.) Schaffung eines Katastrophenfonds zum Ausgleich von Kapitalverlusten (KKV).

2.) Finanzierung dieses Fonds durch Vorwegbesteuerung der laufenden Pensionskassenrenten, was 300 - 400 Mio. Euro bringt (Pauschalsteuermodell).

3.) Kapitalverluste einer Veranlagungs- und Risikogemeinschaft (VRG), die nach dem 31. 12. 2007 eingetreten sind bzw. eintreten werden, können durch eine Forderung an den KKV neutralisiert werden. Diese Forderung verzinst der KKV mit dem Rechnungszinssatz der jeweiligen VRG. Wirkung: Nominelle Stabilisierung der Rentenansprüche.

4.) Zukünftige Wertaufholungen bewirken einen sukzessiven Abbau dieser Forderungen. Geschätzter jährlicher Zinsaufwand ca. 30 Mio Euro zu Lasten des KKV.

Durch diese Maßnahmen wird der Schutz vor Kapitalverlusten und damit die fundamentale Vorbedingung für Akzeptanz und Erhaltung der 2. Säule erreicht.

Die gesamte Finanzierung erfolgt zur Gänze aus der Vorwegbesteuerung des Deckungskapitals der Berechtigten (Selbstfinanzierung).

Hinweis zum Modell der Pauschalbesteuerung:
Bisher werden Auszahlungen dieser betrieblichen Vorsorge den staatlichen Pensionen hinzugerechnet und dann gemeinsam wie übliche Einkommen versteuert. In Zukunft soll auf Verlangen des Berechtigten der Gesamtbetrag einmalig unter Berücksichtigung eines angemessenen Risikos versteuert werden. Alle weiteren Auszahlungen wären dann steuerfrei.

Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für alle Berufsgruppen bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage

Einheitlich vertreten alle Seniorenorganisationen die Auffassung, dass die Bestimmungen zu Pensionssicherungsbeiträgen für Beamte und weitere Berufsgruppen ihren Sinn verloren haben und nicht weiter aufrecht erhalten werden dürfen. Überdies ergeben sich gegen die Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere bei Neupensionisten, deren Pension nicht unter die Regelung der früheren Pensionsautomatik gefallen und bei deren Bemessung bereits die Verlängerung der Bemessungszeit zum Tragen gekommen ist.

Der Österreichische Seniorenrat fordert daher - gedeckelt bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage - die Streichung des § 13a Pensionsgesetz und der Regelungen betreffend den Pensionssicherungsbeitrag anderer Berufsgruppen, beispielsweise der Post-, Bahn-, oder Landesbediensteten.

Die Arbeiten der - im Regierungsprogramm vorgesehenen - Arbeitsgruppe zum Thema „Pensionssicherungsbeitrag für niedrige Versorgungsleistungen“ sind unter Einbeziehung der Sozialpartner, somit auch des Österreichischen Seniorenrates, umgehend aufzunehmen.

Wiedereinführung der beitragsfreien Mitversicherung für kinderlose Ehepartner

Derzeit muss für die Krankenversicherung des kinderlosen Ehepartners ein Zusatzbeitrag von 3,4 % durch den Versicherten bezahlt werden. Dies bedeutet gerade für Pensionisten eine erhebliche Belastung, die überdies als ungerecht empfunden wird

Die Wiedereinführung der beitragsfreien Mitversicherung für kinderlose Ehepartner würde für rund 20.000 beitragszahlende Pensionisten, eine deutliche finanzielle Entlastung bedeuten. Nach Auskunft des Hauptverbandes betrugen die Einnahmen in der gesetzlichen Sozialversicherung für 2008 ca. 13,5 Millionen Euro.

Rückfragehinweis:
Mag. Wolfgang Braumandl
Österreichischer Seniorenrat
01/892 34 65
Sperrgasse 8-10/III, 1150 Wien
www.seniorenrat.at

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