Presseaussendung vom 29.06.2009
Im Rahmen der heute vormittags stattgefundenen Vorstandssitzung des Österreichischen Seniorenrates kamen die aktuellen Anliegen und Forderungen der überparteilichen Seniorenvertretung zur Sprache. Im Anschluss daran führten die Präsidenten Blecha und Khol jene Punkte aus, die den Seniorinnen und Senioren derzeit ein besonderes Anliegen sind.
Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) ins Dauerrecht
Sofortmaßnahmen gegen die massiv eingetretenen Verluste (bis zu - 45%) bei Pensionskassen-Pensionisten
Gesundheitsreform
Finanzierung der Pflege
Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrages für alle Berufsgruppen
Wiedereinführung der beitragsfreien Mitversicherung für kinderlose Ehepartner
Im Detail:
Die im Regierungsübereinkommen zugesicherte Werterhaltung der Pensionen ist nach Auffassung des Österreichischen Seniorenrates nur durch Anwendung des Preisindex für Pensionistenhaushalte (PIPH) zu gewährleisten. Eines der vorrangigen Anliegen der Senioren stellt daher nach wie vor die jährliche Anpassung der Pensionen auf der Grundlage des PIPH dar.
Die Prüfung der Validität des Preisindex für Pensionistenhaushalte und seine Eignung als Ersatz für den VPI bei der Pensionsanpassung wird im Rahmen einer im Sozialministerium eingerichteten Arbeitsgruppe derzeit behandelt. Da dieser Index seitens der Statistik Austria nach international anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und Standards erstellt wird, ist der PIPH über jeden Zweifel erhaben. Einwände die seitens einzelner Interessensgruppen gegen die Richtigkeit der beim PIPH verwendeten Methoden erhoben werden, müssten gleichzeitig auch gegen die Methoden beim VPI erhoben werden.
Mitte Mai hat die „Arbeitsgruppe zur Optimierung des Pensionskassengesetzes“ im Finanzministerium ihre Arbeiten abgeschlossen. Der Österreichische Seniorenrat war darin mit zwei Experten vertreten und auch in die dazu parallel stattfindenden Sozialpartnergespräche voll eingebunden.
Mit Enttäuschung haben wir aber dabei feststellen müssen, dass mit Ausnahme des Österreichischen Seniorenrates kein anderer Sozialpartner Vorschläge zur zumindest teilweisen sofortigen Abgeltung der bereits eingetretenen massiven Verluste (von bis zu - 45%) bei Pensionskassenpensionisten abgegeben hat. Diese von uns vorgeschlagenen Maßnahmen wurden kommentarlos in das Endpapier der Arbeitsgruppe aufgenommen.
Da es jedoch noch keine politischen Zusagen von Sofortmaßnahmen für die Abfederung der erheblichen Pensionskürzungen in den letzten Jahren bzw. Monaten gibt, wiederholt der Seniorenrat nunmehr seinen Vorschlag, der budgetneutral für 2009/2010 ist und eine angemessene Hilfestellung bietet. Dieser Vorschlag in Form eines Abfindungssteuermodells würde helfen, das System für die Zukunft zu stabilisieren und das Vertrauen in die 2. Säule wieder einigermaßen herzustellen.
Das Abfindungssteuermodell bewirkt die Steuerfreistellung der zukünftigen Rentenleistung durch eine einmalige pauschale Steuerleistung aus dem Deckungskapital mit einem begünstigten Steuersatz, wobei die Inanspruchnahme dieses Modells mit dem Umstieg auf einen Rechnungszins von 3,5% junktimiert ist. Durch die Absenkung des Rechnungszinssatzes wird jedoch eine weitere Rentenkürzung verursacht. Der dadurch entstehende Kürzungsbetrag sollte kapitalisiert als Sonderausgabe (zu 100%) über einen noch zu definierenden Zeitraum Berücksichtigung finden.
Anzumerken ist dazu, dass auch bei einem Rechnungszins von 3,5% angesichts der erwarteten inflationären Entwicklung bei kapitalgedeckten Rentenansprüchen mit keiner Wertanpassung gerechnet werden kann und dass diese Gruppe als einzige das Valorisierungsrisiko selber trägt.
Die Inanspruchnahme dieser Sonderregelungen soll einmalig und in einem befristeten Zeitraum möglich sein. Wer von dieser Option „Abfindungsbesteuerung plus 3,5 % Rechnungszins“ keinen Gebrauch macht, dem sollte die steuerbegünstigte Auszahlung der verbliebenen Deckungsrücklage zu versicherungsrechtlich fairen Bedingungen eingeräumt werden.
Der Österreichische Seniorenrat fordert, dass die Politik ihre Mitverantwortung an der derzeitigen Pensionskassenproblematik wahrnimmt und die genannten Vorschläge unterstützt.
Der Österreichische Seniorenrat unterstützt die im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform durch den Hauptverband der Sozialversicherungsträger genannten Ziele der Sicherstellung der langfristig ausgeglichenen Gebarung sowie die schrittweise Entschuldung der sozialen Krankenversicherungsträger.
Die Garantie des Leistungsniveaus in der medizinischen Versorgung ohne Altersbeschränkung und die Verbesserungen in der Qualitätsorientierung werden ebenso begrüßt, wobei die Kosten für die Versicherten stabil bleiben müssen und es zu keinen Beitragserhöhungen oder neuen Selbstbehalten kommen darf.
Einsparungsmöglichkeiten im Heilmittelbereich ohne Verschlechterung der Behandlungsqualität, wobei vor allem der Einsatz von kostengünstigeren wirkstoffgleichen oder wirkstoffähnlichen Arzneispezialitäten genannt wird, werden von der älteren Bevölkerung angenommen werden, wenn dies mit einer entsprechenden Aufklärungsarbeit einhergeht. Im Bereich der Prävention und der Gesundheitsförderung sieht der Österreichische Seniorenrat darüber hinaus langfristig erhebliche Einsparungsmöglichkeiten.
Altersgrenzen im Bereich der Nachbesetzung frei werdender Vertragsarztstellen werden seitens des Seniorenrates hinsichtlich einer Diskriminierung aufgrund des Alters als kritisch angesehen. Zu hinterfragen werden ebenso hinkünftige Maßnahmen hinsichtlich der Einführung einer Mindestbeitragshöhe für die Krankenversicherung von PensionistInnen mit länderübergreifenden Pensionsansprüchen sein.
Der Österreichische Seniorenrat freut sich, dass die langjährige Forderung nach besserer sozialer Absicherung für pflegende Angehörige vor der Umsetzung steht.
Die beitragsfreie Mitversicherung sowie die gänzliche Übernahme der Pensionsbeiträge durch den Bund ab der Pflegestufe 3 des zu pflegenden Angehörigen leisten einen wertvollen Beitrag für die Pflege in den eigenen vier Wänden.
Offen bleibt aber die Frage der Einrichtung eines Pflegfonds. Der Seniorenrat spricht sich dafür aus, dass die Finanzierung von Pflege und Betreuung nicht über die Belastung des Faktors Arbeit, sondern aus Steuermitteln erfolgen soll. Ein Sozialversicherungsmodell mit Beiträgen wird in diesem Zusammenhang daher abgelehnt. Die Pflegevorsorge ist aus der Sozialhilfe herauszulösen, die steuerliche Finanzierung sollte über zweckgebundene Steuereinnahmen zur Sicherung eines erstklassigen Pflegesystems erfolgen.
Einheitlich vertreten alle Seniorenorganisationen die Auffassung, dass die Bestimmungen zu Pensionssicherungsbeiträgen für Beamte und weitere Berufsgruppen ihren Sinn verloren haben und nicht weiter aufrecht erhalten werden dürfen. Überdies ergeben sich gegen die Regelungen verfassungsrechtliche Bedenken, insbesondere bei Neupensionisten, deren Pension nicht unter die Regelung der früheren Pensionsautomatik gefallen und bei deren Bemessung bereits die Verlängerung der Bemessungszeit zum Tragen gekommen ist.
Der Österreichische Seniorenrat fordert daher - gedeckelt bis zu 75 % der Höchstbeitragsgrundlage - die Streichung des § 13a Pensionsgesetz und der Regelungen betreffend den Pensionssicherungsbeitrag anderer Berufsgruppen, beispielsweise der Post-, Bahn-, oder Landesbediensteten.
Die Arbeiten der - im Regierungsprogramm vorgesehenen - Arbeitsgruppe zum Thema „Pensionssicherungsbeitrag für niedrige Versorgungsleistungen“ sind unter Einbeziehung der Sozialpartner, somit auch des Österreichischen Seniorenrates, umgehend aufzunehmen.
Derzeit muss für die Krankenversicherung des kinderlosen Ehepartners ein Zusatzbeitrag von 3,4 % durch den Versicherten bezahlt werden. Dies bedeutet gerade für Pensionisten eine erhebliche Belastung, die überdies als ungerecht empfunden wird
Die Wiedereinführung der beitragsfreien Mitversicherung für kinderlose Ehepartner würde für rund 20.000 beitragszahlende Pensionisten, eine deutliche finanzielle Entlastung bedeuten. Nach Auskunft des Hauptverbandes betrugen die Einnahmen in der gesetzlichen Sozialversicherung für 2008 ca. 13,5 Millionen Euro.
Die politisch Verantwortlichen werden aufgefordert, die gesetzlichen Änderungen baldmöglichst vorzunehmen. Um zusätzliche Belastungen der sozialen Krankenversicherung zu vermeiden, muss diese Maßnahme vollständig finanziell abgegolten werden.
Rückfragehinweis:
Mag. Wolfgang Braumandl
Österreichischer Seniorenrat
Sperrgasse 8-10, 1150 Wien
(01) 892 34 65