Presseaussendung vom 26.05.2010
Seit 16 Monaten verhandeln die Sozialpartner bereits über eine Reform des Pensionskassen-Gesetzes, ohne bisher ein greifbares Ergebnis für die Pensionskassen-Leistungsberechtigten erzielt zu haben. Der Stillstand bei der geplanten Pensionskassen-Novelle veranlasst nun Seniorenrat und VBV ein gemeinsames Forderungspaket an die Politik zu richten, auch um den Stellenwert der 2. Säule wieder zu stärken sowie die unerfreulichen Entwicklungen auf den Kapitalmärkten in der Vergangenheit einigermaßen auszugleichen.
Der Grund für diese gemeinsame Erklärung ist, dass viele Pensionskassen-Pensionisten aufgrund zweier Kapitalmarktkrisen (2002 und 2008) Kürzungen ihrer Betriebspensionen hinnehmen mussten. In manchen Fällen reichen diese Kürzungen bis zu 45% in Bezug auf die ursprüngliche unternehmensinterne Pensionszusage.
Es war u.a. auch der Seniorenrat, der in den letzten Monaten darauf hingewiesen hat, dass diese Kürzungen auch auf einige politische Entscheidungen in der Vergangenheit (Abschaffung Mindestertragsgarantie, Aktienquote bis zu 70%, Bewilligung überhöhter Rechnungszinssätze im Zeitraum 2000 - 2003) zurückzuführen sind.
Zur nachhaltigen Konsolidierung des Pensionskassensystems schlagen Seniorenrat und VBV daher folgende Maßnahmen vor:
1)Ein Pauschal-Steuermodell: Bei Pensionsantritt - bzw. für bereits in Pension befindliche Leistungsberechtigte zum nächsten Bilanzstichtag - soll das gesamte Pensionskapital (Deckungsrückstellung) mit dem Halbsteuersatz vorweg besteuert werden. Die laufenden Pensionszahlungen wären damit steuerfrei zu stellen. Die Anwendung dieses Modells sollte optional und einmalig in einer befristeten Sonderlösung möglich gemacht werden. Dies würde - je nach Inanspruchnahme - dem Budget 2011 eine a.o. Einnahme von ca. 300 - 400 Mio. Euro bringen. Der Vorteil des Steuermodells wäre eine nachhaltige Konsolidierung des gesamten Pensionskassensystems, ohne Schädigung junger Pensionskassenkunden bzw. anderer Pensionskassen-Pensionisten.
2)Die verbindliche Befreiung der PK-Pensionisten von der Dotierung einer Schwankungsrückstellung, solange die laufende Pension unter der bei Pensionsantritt ausbezahlten Anfangspension liegt bzw. die durchschnittliche Performance gerechnet über die Jahre seit PK-Vertrags-beginn unter dem im Vertrag angenommen Rechnungszinssatz liegt.
3)Eine Vertretungsmöglichkeit von PK-Leistungsberechtigten in den Aufsichts- bzw. Beiräten der österreichischen Pensionskassen.
Der Seniorenrat besteht nur dann auf der Forderung nach einer Abfindungsmöglichkeit der Pensionsguthaben, wenn das Pauschal-Steuermodell bzw. andere Verbesserungsmaßnahmen im Interesse der betroffenen PK-Leistungsberechtigten nicht umgesetzt werden.
Eine Abfindung der Pensionsguthaben würde jedenfalls eine Schädigung der verbleibenden Pensionskassen-Pensionisten bedeuten.
Für die von der Kapitalmarktkrise betroffenen Pensionisten wäre daher das Pauschal-Steuermodell eine faire und effektive Unterstützung, sind sich Seniorenrat und VBV einig. Die VBV unterstützt daher dieses Pauschal-Steuermodell, hält dabei allerdings einen Wechsel auf den derzeit aktuellen Rechnungszins von 3,5% für sinnvoll, damit für die Zukunft stabilere Pensionsleistungen gewährleistet werden können.
Der Seniorenrat begrüßt es, dass die VBV Pensionskasse bereits im Jahr 2009 sowohl beim Verzicht auf die Dotation der Schwankungsrückstellung als auch bei der Vertretung von PK-Leistungsberechtigten in den VBV- Bei- und Aufsichtsräten eine freiwillige Vorleistung erbracht hat.
Sowohl die VBV-Pensionskasse AG als auch der Seniorenrat sehen in der Umsetzung dieses Forderungspaketes eine dauerhafte Verbesserung des heimischen Pensionskassensystems.
Hintergrundinformation:
Dem Österreichischen Seniorenrat obliegt die gesetzliche Interessenvertretung von etwa 2 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich. In Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren können, ist er den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte rechtlich gleichgestellt.
Die VBV-Pensionskasse AG ist gemessen an der Anzahl von Anwartschaftsberechtigten (Arbeitnehmer mit einer VBV-Pensionszusage) und Leistungsberichtigen (Pensionisten mit einer VBV-Zusatzpension) und gemessen am Veranlagungsvermögen Österreichs größte Pensionskasse. Von der VBV wurde das Lebensphasenmodell für betriebliche Altersvorsorge entwickelt.
Rückfragehinweise:
Vst Dir Karl Timmel
VBV-Pensionskasse AG
Obere Donaustraße 49-53
1020 Wien
Tel. 01/240 10-420
E-Mail: office@vbv.at
Österreichischer Seniorenrat
Mag. Wolfgang Braumandl
Tel.: 01/8923465-26