Presseaussendung vom 13.06.2010
Als "Akt der Gerechtigkeit" bezeichnen die beiden Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates die Einbeziehung der Auslandspensionen in die Beitragspflicht zur Krankenkasse.
Derzeit zahlen Bezieher einer Auslandspension keinen Krankenversicherungsbeitrag. Bei Beziehern einer Auslands- und einer Inlandspension wird derzeit auch nur von der inländischen Pension der Krankenversicherungsbeitrag (5,1 Prozent, bis zur Höchstbeitragsgrundlage von 4.110 Euro) eingehoben. Davon betroffen sind rund 122.000 Pensionisten, die zwar volle Gesundheitsversorgung genießen und in Anspruch nehmen, aber keinen vollen Beitrag leisten.
Khol und Blecha argumentieren, dass die unterschiedliche Einhebung des Krankenversicherungsbeitrages zu einer hohen Ungerechtigkeit zwischen Pensionisten, die ausschließlich eine Pension aus Österreich beziehen und Pensionisten, die sowohl einen Pensionsanspruch aus dem Ausland, als auch aus Österreich haben, führt. "Die uneingeschränkte Gesundheitsversorgung ist für beide gleich. Außerdem gibt es auch im Steuerrecht klare Regeln, wonach sowohl Inlands- als auch Auslandspensionen steuerpflichtiges Einkommen sind. Daher sollen auch beide Pensionen Krankenversicherungs-pflichtiges Einkommen darstellen", so die beiden Seniorenratspräsidenten.
Blecha und Khol gaben als Beispiel an, dass ein Bezieher einer 1.500 Euro Brutto-Monatspension aus Österreich einen KV-Beitrag von 76,50 Euro zu zahlen hat. Bezieht jemand 1.300 Euro aufgrund eines Pensionsanspruches aus dem Ausland (z.B. längeres Arbeitsverhältnis in Deutschland) und 200 Euro Inlandspension, somit ebenfalls 1.500 Euro brutto pro Monat, sind aber nur 10,2 Euro Krankenversicherungsbeitrag zu leisten. 66 Euro pro Monat Beitrags-Differenz bei gleicher Leistung des österreichischen Gesundheitssystems.
Den ohnehin nicht reichen Krankenkassen entgehen dadurch rund 23 Millionen Euro jährlich. Von der Einbeziehung der Beitragspflicht sind nur "staatliche/öffentliche" Pension aus dem Ausland betroffen, nicht private Pensionsversicherungen oder Firmen-Auslandspensionen.
Rückfragehinweis:
Österreichischer Seniorenrat
Mag. Wolfgang Braumandl
Tel.: 01/8923465