Webseite des Österreichischen Seniorenrats - www.seniorenrat.at
Österreichischer Seniorenrat, Sperrgasse 8-10/III A-1150 Wien

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Mitgliedschaft

Dem Österreichischen Seniorenrat können nur freiwillige Zusammenschlüsse von Senioren (Seniorenorganisationen) angehören. Einzelpersonen (Seniorinnen und Senioren) ist eine Mitgliedschaft nicht möglich.

Voraussetzungen

Als Senioren gelten hierbei alle Personen österreichischer Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörige eines Vertragsstaates des EWR mit Hauptwohnsitz in Österreich, die

Als Seniorenorganisationen gelten freiwillige Vereinigungen mit eigener Rechtspersönlichkeit, denen gesamtösterreichische Bedeutung zukommt,
d.h. daß diese

Als Seniorenorganisationen gelten auch ausschließlich zur Vertretung, Förderung und Wahrung von Interessen von Pensionisten errichtete Teilorganisationen oder Untergliederungen bundesweit tätiger Organisationen, sofern die Zugehörigkeit zu den Teilorganisationen oder Untergliederungen nur durch den Bezug einer Pension begründet wird und denen überdies gesamtösterreichische Bedeutung zukommt.

Weitere Voraussetzungen für die Mitgliedschaft von Organisationen sind,

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