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Bundesseniorenbeirat

Der Bundesseniorenbeirat ist als beratendes Gremium beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz eingerichtet. Seine Funktionsperiode beträgt fünf Jahre. Die derzeitige Funktionsperiode endet mit 31. Juli 2010. Die Sitzungen des Beirates werden vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen, mindestens aber einmal im Jahr. Sie sind nicht öffentlich. Beschlüsse können nur mit einer Mehrheit von 2/3 gefaßt werden.

Aufgaben

Der Bundesseniorenbeirat dient als Gesprächsforum dem institutionalisierten Dialog zwischen den politischen Entscheidungsträgern und Vertretern der Seniorenorganisationen in seniorenspezifischen Fragen, die von allgemeiner österreichischer oder integrationspolitischer Bedeutung sind.

Weitere Aufgaben des Bundesseniorenbeirates sind:

Zusammensetzung

Dem Bundesseniorenbeirat gehören der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz als Vorsitzender und 34 weitere Mitglieder an, die von diesem bestellt werden.
Der Vorsitz obliegt derzeit Sozialminister Rudolf Hundstorfer.

Ein Vorschlagsrecht für die Mitglieder ist folgenden Stellen eingeräumt:

Die Mitgliedschaft ist ein unbesoldetes Ehrenamt.

Der Vorsitzende ist berechtigt, Fachleute mit beratender Stimme beizuziehen. Je ein Stellvertreter des Vorsitzenden ist vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz aus dem Kreis der Mitglieder der beiden mitgliederstärksten Seniorenorganisationen zu bestellen.

Es sind dies zur Zeit Karl Blecha (Pensionistenverband) und Dr. Andreas Khol (Seniorenbund).

Die 19 Vertreter der Seniorenorganisationen bilden die Seniorenkurie.

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