Vorgeschichte
11.06.1976 - Gründungskonferenz
1982 - UNO-Konferenz zu Fragen des Alterns
26.09.1994 - Bundesseniorenbeirat beim Bundeskanzleramt
03.10.1997 - Umgründung und Ausweitung des Österreichischen Seniorenrates
1998 - Bundes-Seniorengesetz
01.04.2000 - Novelle zum Bundes-Seniorengesetz
Langer Weg zur faktischen Anerkennung
10 Jahre Sozialpartner Seniorenrat
Vorsitzführung
In Österreich hat es bereits in der Zwischenkriegszeit Vereine gegeben, in denen sich Rentner zusammengeschlossen haben. Bei den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes kam es schon relativ früh zu Pensionistengruppen. Zur Herausbildung von Seniorenorganisationen, die österreichweit flächendeckend tätig sind, ist es jedoch erst nach dem 2. Weltkrieg gekommen.
Von den in Österreich wohnenden Pensionisten gehören deutlich mehr als die Hälfte einer Seniorenorganisation an, von der sie sich eine Vertretung ihrer Interessen und nicht nur z.B. Angebote und Hilfen zur sinnvollen Gestaltung des Ruhestandes erwarten.
Diese Situation war vor gut einem Vierteljahrhundert, also zu Beginn der Siebzigerjahre bereits manifest.
Der Gedanke, die verschiedenen Pensionisten- und Seniorenorganisationen unter einem Dach lose zusammenzuführen, lag in der Luft und wurde 1973/74 erstmals vom damaligen Bundeskanzler Dr. Kreisky geäußert.
Da eine umfassende Lösung damals nicht erreichbar schien, wurde als Interim die Gründung des Österreichischen Seniorenrates von den auf Grundlage der damals vorliegenden Statuten beitrittswilligen Organisationen beschlossen.
Im geschichtsträchtigen Sitzungssaal des NÖ. Landtages in der Wiener Herrengasse haben im Beisein der Spitzen der Bundesregierung die Delegierten der beitrittswilligen Organisationen den Österreichischen Seniorenrat gegründet. Gründungsmitglieder waren der Pensionistenverband Österreichs, die Hauptgruppe Pensionisten der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, die Pensionistengruppe der Gewerkschaft der Eisenbahner, die sozialistischen Fraktionen der Pensionisten in den Gewerkschaften Öffentlicher Dienst und Post- und Telegraphenbedienstete, weiters eine kleine Gruppe der Bankpensionisten in der Gewerkschaft der Privatangestellten und der gleichfalls Angestellten-Pensionisten betreuende "Schutzverband". Die beiden letztgenannten Gründungsmitglieder haben sich im Laufe der Zeit aufgelöst.
Unmittelbar nach der Gründung und bis in die Mitte der 80er Jahre hinein hat der Seniorenrat eine rege Tätigkeit entfaltet, insbesondere durch Erarbeitung von Informationen und Unterlagen für die Mitgliedsorganisationen, der Äußerung und Geltendmachung wichtiger Anliegen und auch von Stellungnahmen zu wichtigen Gesetzesvorhaben, ohne daß es gelungen wäre, für den Seniorenrat ein allgemeines Begutachtungsrecht zu erreichen. Aus Personenidentität, insbesondere im Verhältnis zwischen Pensionistenverband und Seniorenrat, sind dabei beachtliche Synergieeffekte erzielt worden.
Dabei hat sich die Zusammenarbeit aller größeren österreichischen Seniorenorganisationen als durchaus unproblematisch erwiesen. Unter der Ägide des Bundesministeriums für Soziales wurde eine gemeinsame Broschüre erarbeitet, ebenso verschiedene Berichte und gemeinsame Stellungnahmen. Weiters haben manche Organisationen die Delegierten aus aller Welt zu Kontakten mit österreichischen Pensionisten und Senioren in verschiedene eigene Einrichtungen eingeladen.
1991 löste Rudolf Pöder Otto Rösch als Präsident des Pensionistenverbandes ab und wurde 1992 auch zum Präsidenten des inzwischen wieder aktivierten Seniorenrates gewählt.
Im selben Jahr wurde Stefan Knafl Bundesobmann des Seniorenbundes. Eine neue Ära der Gesprächsbereitschaft zwischen den beiden größten österreichischen Pensionistenorganisationen brach an.
Die Kontaktgespräche der Spitzen der beiden mitgliederstärksten Seniorenorganisationen bezogen sich vorerst auf die Installierung eines beratenden, von Seniorenorganisationen beschickten Organs für die Bundesregierung und noch nicht auf eine Kooperation im Rahmen des Österreichischen Seniorenrates. Nach längerdauernden Verhandlungen wurden durch Verordnung des Bundeskanzlers (BGBl. 597/1994) der Bundesseniorenbeirat und, in diesen integriert, die Seniorenkurie geschaffen. Aus der inzwischen allgemein gewonnenen Erkenntnis, daß Seniorenangelegenheiten am besten von Vertretern der Senioren verfolgt werden können, ist für die Zusammensetzung der Seniorenkurie ein ausschließlich den auf vereinsrechtlicher Basis organisierten Pensionisten- und Seniorenorganisationen vorbehaltenes Nominierungsrecht normiert worden.
Die Verteilung der 19 Kuriensitze im ansonsten 35-köpfigen Bundesseniorenbeirat erfolgt nach der Mitgliederanzahl im D'Hondtschen System. Danach setzt sich die 19-köpfige Seniorenkurie aus 10 vom Pensionistenverband, 8 vom Seniorenbund und einen vom Seniorenring Nominierten zusammen. Der Pensionistenverband hat 2 seiner Sitze, der Seniorenbund einen mit Vertretern der Gewerkschaftspensionisten besetzt, weil diesen kein unmittelbares Vorschlagsrecht zustehen kann (Die Pensionistengruppen haben keine eigene Rechtsperson, der ÖGB wieder ist als solcher keine Seniorenorganisation).
Der Seniorenkurie sind durch die o.a. Verordnung die Begutachtung von Gesetzesentwürfen und Vorschläge für Förderungsmaßnahmen vorbehalten. Dazu war die Errichtung eines Büros erforderlich, wieder sind synergetische Möglichkeiten ausgenutzt worden. Eine Bürogemeinschaft mit dem Österreichischen Seniorenrat und einem weiteren Verein haben extrem niedrige Kosten für das Büro der Kurie gewährleistet, die im übrigen eine rege Aktivität entfaltete.
Die Erfahrungen mit der völlig reibungslosen Zusammenarbeit in der Kurie hat nicht unwesentlich zur Entwicklung eines Selbstverständnisses geführt, wonach die Kurie auch ein Instrument der Interessenvertretung nach außen sein sollte, wozu aber eine eigene Rechtspersönlichkeit erforderlich wäre, welche weder der Seniorenkurie noch dem gesamten Bundesseniorenbeirat zukommt. Nach langwierigen Verhandlungen und Überlegungen stellte sich heraus, daß das angestrebte Ziel nur auf Umwegen, nämlich durch Schaffung einer Dachorganisation der Seniorenorganisationen auf vereinsrechtlicher Grundlage erreichbar war.
Dazu hat sich aus vielen Gründen der bereits existierende Österreichische Seniorenrat angeboten, dem nach Umgestaltung der Statuten sämtliche in der Seniorenkurie vertretenen Seniorenorganisationen beigetreten sind. So war nun die völlige Einbindung (der Mitglieder) der Seniorenkurie in den Vorstand des Seniorenrates möglich.
In Anlehnung an die damals geltende Verordnung zur Errichtung des Bundesseniorenbeirates wurde einerseits die Möglichkeit, dem Österreichischen Seniorenrat beizutreten, auf Seniorenorganisationen von österreichweiter Bedeutung (Mindestmitgliederzahl 10.000, Organisation und Tätigkeit in mindestens 3 Bundesländern) beschränkt. In Analogie dazu, daß die Österreichische Gewerkschaftsjugend Mitglied des Bundesjugendringes war, wurde, eingeschränkt auf seine Pensionistenabteilung, auch dem ÖGB der Beitritt ermöglicht. Aus der Beiratsverordnung wurden weitere Elemente, wie zum Beispiel das grundsätzliche Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit, wenn es zu Beschlüssen kommen soll, und der jährliche Wechsel in der Vorsitzführung übernommen.
Die Seniorenkurie selbst wurde als engerer Vorstand in den Vorstand des Seniorenrates eingebettet. Wenn es um Fragen geht, die durch die Beiratsverordnung der Seniorenkurie vorbehalten sind, gelten nur die für die Seniorenkurie geschaffenen Bestimmungen. Ganz allgemein wurden Vorschriften geschaffen, die eine einvernehmliche Kooperation erleichtern.
Mitte 1998 wurde dem Wunsch der Vertreter der Seniorenorganisationen, den Bundesseniorenbeirat auf eine einfachgesetzliche Basis zu stellen, Rechnung getragen. Die Bestimmungen der vorangegangen Verordnung des Bundeskanzlers wurden weitgehend übernommen, und die rechtliche Grundlage einer Allgemeinen Seniorenförderung wurde durch das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) (BGBl. I Nr.84/1998) neu geschaffen. Normiert wurde weiters die Möglichkeit, daß einem Dachverband der Seniorenorganisationen die Führung der Bürogeschäfte der Seniorenkurie sowie die Abwicklung der Seniorenförderung im Namen und für Rechnung des Bundes übertragen werden konnten.
Durch die Kundmachung des Bundeskanzlers gemäß § 24 Abs. 4 des Bundes-Seniorengesetzes (BGBl. II Nr. 388/1998) wurde festgestellt, daß der Österreichische Seniorenrat alle rechtlichen Erfordernisse des Dachverbandes erfüllt, er wurde durch Vertrag mit der Republik Österreich mit diesen Aufgaben betraut.
In Anerkennung als Interessenvertretung der Senioren wurde im August 1999 (BGBl. I Nr. 185/1999) dem Österreichischen Seniorenrat das Recht der Verbandsklage nach § 28 Konsumentenschutzgesetz eingeräumt.
Mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 trat die Novelle zum Bundes-Seniorengesetz (BGBl. I Nr. 46/2000) in Kraft. Der Verein "Österreichischer Seniorenrat" wurde dadurch gesetzlich als Dachverband von Seniorenorganisationen zur Vertretung, Förderung und Wahrung der Interessen der österreichischen Senioren berufen. In Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren können, ist der Österreichische Seniorenrat den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt worden.
Eine weitere Änderung betraf (durch Kompetenzänderungen nach dem Bundesministeriengesetz) die Zuordnung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (bislang Bundeskanzleramt) unter dem Vorsitz des Bundesministers dieser Ressorts.
Am 3. Oktober 2001 wurde einstimmig die Resolution der Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates beschlossen. Diese bildet die Vorgabe für die weiteren Tätigkeiten und Bemühungen des Seniorenrates. Im Rahmen der Vollversammlung wurde weiters beschlossen, den bislang sogenannten "Leitungsausschuss", bestehend aus den beiden Präsidenten und den fünf Vizepräsidenten, in "Präsidium" umzubenennen.
Als Folge der gesetzlichen Anerkennung wurden dem Österreichischen Seniorenrat in den folgenden Jahren einige Verbandsklagelegitimationen und Nominierungsrechte in wichtige Gremien eingeräumt. So erfolgte zwar eine Zunahme der Einbindung in die politischen Entscheidungsfindungsprozesse, dennoch musste in einigen Fällen unter Hinweis auf die nunmehrige rechtliche Stellung die Gleichbehandlung mit den anderen Interessenvertretungen erst mit Nachdruck eingefordert werden.
Aufgrund einer Kompetenzänderung im Jahr 2003 wurde der Bundesseniorenbeirat dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zugeordnet.
Im Juni 2005 verstarb der langjährige Präsident Stefan Knafl, welcher sich bleibende Verdienste um die Seniorengeneration erworben hat. Stefan Knafl trug als Vorkämpfer für eine gemeinsame Vertretung der Senioreninteressen wesentlich zur Umgründung und Ausweitung des Österreichischen Seniorenrates im Jahr 1997 bei.
Auf der am 17. Oktober 2005 stattgefundenen 8. Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates wurde die Anerkennung des Seniorenrates als 5. Sozialpartner auch in der Praxis von den Präsidenten BM a.D. Karl Blecha und NR-Präs. Dr. Andreas Khol einvernehmlich gefordert. Dabei erhielten sie auch Unterstützung von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer. Einstimmig verabschiedet wurde ein Leitantrag mit wichtigen seniorenpolitischen Anliegen.
Auf Grundlage einer Novelle zum Bundesministeriengesetz fielen mit März 2007 die Seniorenangelegenheiten in die Kompetenz des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz und seit der Bundesministeriengesetz-Novelle vom Jänner 2009 fallen diese in die Kompetenz des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
War Mitte des ersten Jahrzehnts die faktische Anerkennung als Interessenvertretung für die Anliegen der älteren Generation mit so manchen Widerständen auch seitens der Regierung verbunden, so entwickelte sich in den letzten Jahren zumindest in diesem Bereich ein verbessertes Gesprächsklima und eine verstärkte Einbindung in die Arbeitsprozesse.
Als vorrangiges Ziel bestehen blieb aber nach wie vor die vollkommene faktische Gleichstellung mit den anderen Sozialpartnern und die Anerkennung auch durch diese. Als ein wichtiger Markstein am Weg zur dieser tatsächlichen Anerkennung als gesetzlich legitimierte Interessenvertretung und Sozialpartner kann dabei die Vollversammlung am 8. Oktober 2009 gesehen werden, an der auch Bundespräsident, Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesminister, Parteienvertretern und die anderen Sozialpartner teilnahmen.
Im Rahmen eines umfassenden Leitantrages wurde dabei festgehalten, dass der Österreichische Seniorenrat als Hauptziel seiner Arbeit eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe der Seniorinnen und Senioren am gesamten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen in Österreich sieht.
Anlässlich des zehnten Jahrestages der Anerkennung als gesetzliche Interessenvertretung und somit als 5. Sozialpartner luden am 1. Juni 2010 die Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer und die Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates Dr. Andreas Khol und Karl Blecha zum Festakt "Seniorenrat - 10 Jahre Sozialpartner" ins Parlament, bei dem Bundespräsident Fischer, die höchsten Regierungsvertreter sowie Vertreter aller anderen Sozialpartner zu Wort kamen.
Im Vorfeld der Veranstaltung betonte Präsident Dr. Andreas Khol "Nur wer in diesen schwierigen Zeiten wirklich alle Bevölkerungsgruppen - also auch alle Generationen - mit im Boot hat, kann das stolze Schiff Österreich in eine gedeihliche Zukunft für alle Generationen führen."
Präsidenten Karl Blecha hob ebenso hervor "Viele sehen in der österreichischen Sozialpartnerschaft den Grundstein unseres sozialen Friedens. Was aber eine Gesellschaft zusammenhält ist auch die Solidarität zwischen der jüngeren und der älteren Generation. Dieses Miteinander der Generationen, das Vertrauen in den Generationenvertrag und ein intensiver Generationendialog sind umso wichtiger, als damit dem oft vordergründig herbei geschriebenen 'Krieg der Generationen' entschieden entgegen getreten werden kann. Die Erfolgsgeschichte der Sozialpartnerschaft in Österreich wird unter voller Einbindung der älteren sowie der jüngeren Generation ihre Fortsetzung finden können."
Wie erwähnt, wechselt die Vorsitzführung des Österreichischen Seniorenrates jährlich zwischen Vertretern der beiden am stärksten vertretenen Seniorenorganisationen (Pensionistenverband bzw. Seniorenbund). Vorsitzende waren
bis März 1999 Rudolf Pöder
ab April 1999 Karl Blecha
2000 Stefan Knafl
2001 Karl Blecha
2002 Stefan Knafl
2003 Karl Blecha
2004 Stefan Knafl
2005 Karl Blecha
2006 Dr. Andreas Khol
2007 Karl Blecha
2008 Dr. Andreas Khol
2009 Karl Blecha
2010 Dr. Andreas Khol
Im Jahr 2011 ist der Präsident des Pensionistenverbandes Österreichs Karl Blecha der amtierende Präsident des Österreichischen Seniorenrates.
Stand: 01.01.2011