Die 19 Mitglieder des Bundesseniorenbeirates, die auf Vorschlag der Seniorenorganisationen bestellt werden, bilden die Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Der Seniorenkurie sind als Organ des Bundesseniorenbeirates folgende Aufgaben vorbehalten:
Erstattung von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die die Interessen der Senioren berühren können.
Erstattung von Empfehlungen für die Gewährung von Förderungen für seniorenspezifische Projekte - mit Ausnahme der Allgemeinen Seniorenförderung - nach Maßgabe der im Bundesfinanzgesetz hiefür vorgesehenen Mittel.
Die Führung der Bürogeschäfte der Seniorenkurie obliegt dem Österreichischen Seniorenrat.
Die Vorsitzführung der Seniorenkurie obliegt jährlich alternierend den beiden stellvertretenden Vorsitzenden des Bundesseniorenbeirates.
Es waren bzw. sind dies für
2010 Dr. Andreas Khol
2011 Karl Blecha
Im Verhältnis zur Zahl ihrer Mitglieder (nach d´Hondt) beträgt die Vertretung der Seniorenorganisationen in der Seniorenkurie:
10 Pensionistenverband Österreichs
8 Österreichischer Seniorenbund
1 Österreichischer Seniorenring
Diese 19 Mitglieder der Seniorenkurie bilden gleichzeitig den Engeren Vorstand des Österreichischen Seniorenrates.
Aus dem Kreis der Mitglieder der Seniorenkurie bildet sich weiters ein 7 Personen umfassender Ständiger Ausschuß. Dieser ist gleichzeitig das Präsidium und - so wie der Engere Vorstand - eines der Organe des Österreichischen Seniorenrates.