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Österreichischer Seniorenrat, Sperrgasse 8-10/III A-1150 Wien

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Organe des Seniorenrates

Präsidium

Das Präsidium ist das leitende Organ des Österreichischen Seniorenrates. Es besteht aus den beiden Vorsitzenden, fünf Vorsitzendenstellvertretern sowie zwei Beisitzern. Dem Präsidium obliegt die Geschäftsführung.

Als Kollegialorgan ist das Präsidium für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht ausdrücklich durch Statut, Geschäftsordnung oder Vorstandsbeschluss anderen Organen oder einzelnen Organwaltern zugewiesen sind.

Die Vorsitzenden tragen den Titel "Präsident", deren Stellvertreter den Titel "Vizepräsident".
Die Vorsitzführung wird von den beiden Präsidenten jährlich alternierend ausgeübt.

Es waren bzw. sind dies für

2009    Karl Blecha
2010    Dr. Andreas Khol

Mit der laufenden Geschäftsführung ist der Geschäftsführende Vizepräsident Dr. Alfred Zupancic betraut.

Weitere Informationen über die personelle Besetzung.

Vorstand

Der Vorstand setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsorganisationen zusammen. Er besteht aus dem Präsidium, den weiteren Mitgliedern der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates sowie fünf weiteren Beisitzern. Es handelt sich dabei um Vertreter der Pensionistengruppen des Österreichischen Gewerkschaftsbundes (ÖGB PensionistInnen).

Der Vorstand hat insgesamt höchstens 19 voll stimmberechtigte Mitglieder. Die Mitglieder des Präsidiums (Geschäftsführung) haben im Vorstand ein beschränktes Stimmrecht. Weiters gehören die Vorsitzenden der Finanzkontrolle dem Vorstand mit beratender Stimme an.

An den Sitzungen nehmen auch je ein Experte des Zentralverbandes der Pensionisten Österreichs (ZVPÖ), der Grünen SeniorInnen Österreichs (DGS) sowie der Unabhängigen Seniorenplattform (USP) Österreichs teil.

Die Vorstandsmitglieder sollen dem Vorstand ihrer Organisation angehören und müssen Senioren sein. Im Vorstand muss jede Mitgliedsorganisation vertreten sein.

Der Vorstand ist der Ständige Ausschuss der Vollversammlung. Ihm ist die Beschlussfassung über den Jahresvoranschlag, den Jahresabschluss, den Jahresbericht des Präsidiums (der Geschäftsführung) und die Bewilligung von bestimmten größeren Projekten vorbehalten.

Engerer Vorstand

Die 19 Mitglieder des Bundesseniorenbeirates, die auf Vorschlag der Seniorenorganisationen bestellt werden (Seniorenkurie), gehören ohne besondere Wahl durch die Vollversammlung dem Vorstand des Österreichischen Seniorenrates an (Engerer Vorstand).

Beratungen des Engeren Vorstandes sind gleichzeitig Beratungen der Seniorenkurie. Regelmäßig werden die Sitzungen des Engeren Vorstandes gleichzeitig mit den Sitzungen des Vorstandes abgehalten.

Finanzkontrolle

Auf Vorschlag der Mitgliedsorganisationen wählt die Vollversammlung 5 Mitglieder in die Finanzkontrolle. Diese wählen drei Vorsitzende aus ihrer Mitte, welche dem Vorstand mit beratender Stimme angehören. Die Vorsitzführung wird jährlich alternierend ausgeübt.

Die Finanzkontrolle prüft die Gebarung und legt dem Vorstand und der Vollversammlung den Prüfbericht vor.

Vollversammlung

Die Vollversammlung setzt sich aus Delegierten der Mitgliedsorganisationen und den Mitgliedern des Vorstandes und der Kontrolle zusammen. Sie tritt mindestens alle 4 Jahre zusammen, die Sitzungen sind öffentlich. Die letzte Vollversammlung fand am 08. Oktober 2009 statt.

Der Vollversammlung obliegen die Planung und die oberste Aufsicht über die Tätigkeit des Seniorenrates und sie entscheidet über den Antrag der Entlastung des Vorstandes.

Gewählt werden von dieser jene Mitglieder des Vorstandes, die nicht der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates angehören, sowie die Mitglieder der Kontrolle.

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