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Österreichischer Seniorenrat, Sperrgasse 8-10/III A-1150 Wien

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Aussendungen

Presseunterlage: Leitantrag der 8. Vollversammlung

Presseunterlage vom 05.12.2006

Leitantrag der Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates am 17.Oktober 2005

Der Österreichische Seniorenrat, die gesetzliche Interessenvertretung der älteren Generation, sieht als Hauptziel seiner Arbeit eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe der Seniorinnen und Senioren am gesamten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen in Österreich.

Stellung der Senioren in der Gesellschaft

Die Seniorinnen und Senioren in Österreich sind politisch und gesellschaftlich sehr aktiv und bilden einen wichtigen Bestandteil unserer Gesellschaft.

Um eine völlig gleichberechtigte Teilhabe mit allen anderen Bevölkerungsgruppen sicher zu stellen, verlangt der Österreichische Seniorenrat insbesondere die Umsetzung folgender Maßnahmen:

Der Österreichische Seniorenrat weist darauf hin, dass ein finanzieller Transfer nicht nur von der jüngeren Generation zu älteren, sondern in gewaltigem Ausmaß auch in umgekehrter Richtung erfolgt. Neben dem Vererben von Gütern tragen die Seniorinnen und Senioren auch durch Unterstützung in materieller (z.B. Schenkungen) und immaterieller Weise (z.B. Betreuung von Enkelkindern) zur Hebung des Wohlstandes und der Lebensqualität der Jüngeren bei.

Finanzielle Absicherung im Alter

Die materielle Absicherung im Alter ist Voraussetzung für alle Arten der sozialen Teilhabe und für die Autonomie des Menschen. Sie ist überdies eine Grundvoraussetzung für eine demokratische Gesellschaft.

Der Österreichische Seniorenrat fordert in diesem Zusammenhang

Der Österreichische Seniorenrat tritt für einen uneingeschränkten und gleichen Zugang zum Gesundheitswesen für alle Versicherten - unabhängig vom Alter und Einkommen - ein. Eine Zwei-Klassen-Medizin, wie sie in anderen Ländern leider schon praktiziert wird, muß unter allen Umständen verhindert werden.

Zur Finanzierung unseres immer teurer werdenden Gesundheitswesens tritt der Österreichische Seniorenrat, neben dem Ausschöpfen noch vorhandener Sparpotentiale (z.B. Verstärkung des Kostenbewußtseins, Einsatz von Generika, Reduktion von Doppel- und Mehrfachbefundungen, Ausbau der ambulanten Strukturen, etc.) dafür ein, nicht nur Löhne und Gehälter, sondern auch andere wertschöpfungsbezogene Elemente (z.B. Erträge aus Kapital) zur Beitragsbemessung heran zu ziehen.

Pflege

Auf Grund der demografischen Entwicklung wird der Pflegeaufwand in den kommenden Jahren stark ansteigen, von derzeit 500.000 auf über 800.000 pflegebedürftige Personen.

Der Österreichische Seniorenrat ist der Überzeugung, dass eine sozial gerechte und langfristige Sicherung unseres Pflegesystems nur im Rahmen der bestehenden Sozialgesetze verwirklicht werden kann. Eine im Kapitalmarkt angesiedelte Risikofinanzierung, die darüber hinaus noch für viele Versicherte eine enorme Zusatzbelastung darstellt, wird entschieden abgelehnt.

Zur Zielerreichung einer möglichst langen Betreuung zu Hause ist ausreichendes Pflegegeld eine wesentliche Voraussetzung. Der Österreichische Seniorenrat fordert daher eine jährliche (automatische) Anpassung des Pflegegeldes an die steigenden Pflegekosten.

Weitere wichtige Maßnahmen sind die Umwandlung von Akutbetten in Pflegebetten, die Verlängerung der Verweildauer des Pflegepersonals im Beruf, die Umsetzung der bestehenden 15a-Vereinbarung über Sozialbetreuungsberufe durch die Länder, Sicherstellung der Qualität der Pflege insbesondere in Heimen und verstärkte Hilfestellung für pflegende Angehörige (Hilfe für Helfer) sowie Bereitstellung von ambulantem Pflegepersonal.

Konsumentenschutz

Nach EU-Richtlinien können ausländische Konsumenten ihre Rechte gegenüber österreichischen Firmen kostenfrei durchsetzen. Den österreichischen Konsumenten ist dies mangels Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie im Österreichischen Recht noch immer vorenthalten.

Das betrifft besonders Pensionisten, die ihre Konsumentenrechte häufig des Prozessrisikos wegen praktisch nicht geltend machen können. Der Österreichische Seniorenrat fordert daher für Pensionisten die Gleichstellung mit den Bürgern anderer EU-Staaten, wenn es um die Durchsetzung von Konsumentenrechten gegenüber Firmen im In- und Ausland geht.

Überdies gibt der Österreichische Seniorenrat der Erwartung Ausdruck, dass die seit langem in Debatte stehende Novellierung des Zivilprozessrechtes endlich zur handhabbarer Einführung von Gruppenklagen, insbesondere bei Prozessen zur Durchsetzung von Konsumentenrechten kommt.

Es werden weitere Maßnahmen zur Hebung der Seniorensicherheit, mit dem Ziel der Reduzierung von Seniorenunfällen gefordert, wie insbesondere

Bewusstseinsbildung durch Information der älteren Menschen über die Gefahren des täglichen Lebens, Schulungen für pflegende Angehörige und in Sozialen Diensten oder Gesundheitsberufen Erwerbstätige, sowie schließlich verstärkte Maßnahmen um die Umwelt sicherer zu machen. Die Hebung der Sicherheit für Senioren dient nicht nur dem Wohl der älteren Generation sondern erspart der Allgemeinheit enorme Folge- und Behandlungskosten.

Durch eine Änderung der Lebensmittelkennzeichnungsverordnung ist sicher zu stellen, dass diese für die altersgerechte Ernährung und damit die Gesundheit der Senioren wichtige Information auf den Verpackungen in großer, leicht lesbarer Schrift dauerhaft und nicht verwischbar anzubringen ist.

Der vermehrte Einsatz von Computern und Automaten an Stelle von Betreuung durch Menschen in vielen Dienstleistungsbereichen, wie etwa im Kreditwesen oder im öffentlichen Verkehr bedeutet häufig eine Erschwernis der Inanspruchnahme durch ältere Menschen. Es ist sicher zu stellen – erforderlichenfalls durch gesetzliche Maßnahmen – dass auch der persönliche Kontakt mit den Dienstleistern ohne zusätzliche finanzielle Belastungen allgemein ermöglicht wird.

Der Österreichische Seniorenrat fordert weiters ein breiteres Angebot von seniorengerechten, benutzerfreundlichen Mobiltelefonen.

Bundesseniorenplan

Der Österreichische Seniorenrat gibt der Erwartung Ausdruck, dass das zuständige Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zügig die Vorarbeiten zur Erstellung des im Bundes-Seniorengesetz ausdrücklich vorgesehenen Seniorenplanes aufnimmt, damit die wesentlichen Grundzüge der künftigen Seniorenarbeit im Bundesseniorenbeirat beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz aufgenommen werden können, und es zur Beschlussfassung kommen kann.

Rückfragehinweis:
Mag. Wolfgang Braumandl
Österreichischer Seniorenrat
Sperrgasse 8-10/III,
1150 Wien
Tel.: 01-892 34 65

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