Dem Österreichischen Seniorenrat obliegt die gesetzliche Interessenvertretung von über 2,3 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich.

Seniorenratspräsidenten Kostelka und Korosec: Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren wird erleichtert

PK 09202021 © Österreichischer Seniorenrat/APA-Fotoservice/Schedl

    Langjährige Forderung des Seniorenrates wird erfolgreich umgesetzt.

    Die beiden Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates, Dr. Peter Kostelka und LAbg Ingrid Korosec, zeigen sich sehr erfreut über die am 22. Februar 2023 im Ministerrat beschlossene Novelle zum Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz. Damit wird eine langjährige Forderung des Österreichischen Seniorenrates umgesetzt, wodurch die Kreditvergabe an Seniorinnen und Senioren erleichtert wird.

    Bisher wurden älteren Menschen trotz ausreichender Sicherheiten (Immobilien, Grundstücke, Eigentumswohnungen etc.) keine Kredit mehr gewährt, wenn gemäß der sog. Sterbetafel anzunehmen war, dass der Kredit zu Lebzeiten der Kreditnehmerin bzw. des Kreditnehmers nicht mehr zurückgezahlt werden kann. Diese diskriminierende Praxis aufgrund des Lebensalters wird nun durch diese Gesetzesänderung beendet.

    Klargestellt wird, dass in diesen Fällen die Kreditgewährung nicht daran scheitert, dass der volle Kreditbetrag zu Lebzeiten nicht zurückgezahlt werden kann, wenn Sicherheiten der Kreditnehmerin bzw. des Kreditnehmers hinreichende Gewähr für die Abdeckung des offenen Restbetrages bieten.

    Die Neuregelung soll mit 1. Mai 2023 in Kraft treten.

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