Anfang Juni 2010 gingen bei den Pensionistenorganisationen erneut Beschwerden über nicht zeitgerechte und verspätete Verfügbarkeit der Pensionen durch einige Bankinstitute ein.
Gekrönt wird dieser skandalöse Umstand durch "pampige" BankmitarbeiterInnen, die zusätzlich für Ärger bei den Pensionisten sorgen.

Im April 2000 wurde der Österreichische Seniorenrat in Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Seniorinnen und Senioren berühren können, den gesetzlichen Interessenvertretungen der DienstnehmerInnen, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gesetzlich gleichgestellt. Der Seniorenrat wurde damit zum 5. Sozialpartner. Dies hat bewirkt, dass seitdem kontinuierlich und trotz teils massiver Widerstände das Mitspracherecht der älteren Menschen in unserer Gesellschaft zugenommen hat.
Im Rahmen einer Pressekonferenz am 12. April 2010 gaben die beiden Präsidenten des Seniorenrates, Andreas Khol und Karl Blecha gemeinsam mit Präsident des Österreichischen Journalisten Clubs Fred Turnheim, den Startschuss für die Verleihung eines neuen Medienpreises: der Senioren-Rose und der Senioren-Nessel 2010.
Die "Senioren-Rose" soll für Berichte blühen, die versuchen, die Lebensrealität der Senioren wirklichkeitsgetreu, zumindest aber korrekt darzustellen; die "Senioren-Nessel" soll hingegen alle jene brennen, die den Griff ins "Klischee-Kisterl" wagen.

Die Themen Budgetkonsolidierung und Pensionen, Pensionsauszahlungen seit Dezember 2009, Reform der Pensionskassen, Aktuelle Fragen der Pflege und Gesundheit, Errichtung eines Spartenkanals für Kultur- und Information im ORF sowie die Vorbereitung der Gespräche mit Bundeskanzler und Vizekanzler wurden vom Österreichischen Seniorenrat, dem gesetzlich anerkannten Sozialpartner der über 2 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich, bei seinen Sitzungen am 18. März beraten.

Am 24. November 2009 hat sich das Präsidium des Österreichischen Seniorenrates mit Bundeskanzler, Vizekanzler sowie Sozialminister auf die Grundzüge der Pensionsanpassung für 2010 geeinigt.
Pensionen bis zu einer Pensionshöhe von 2.466 Euro brutto erhalten eine Pensionsanpassung von 1,5 Prozent, darüber liegende erhalten einen Fixbetrag von 36,99 Euro.
Darüber hinaus werden als Zusatzzahlung für kleinere und mittlere Pensionen seitens des Bundes 35 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt erhalten über 1,4 Millionen Pensionistinnen und Pensionisten, die Pensionen bis 1300 Euro haben, eine Einmalzahlung.