Dem Österreichischen Seniorenrat obliegt die gesetzliche Interessenvertretung von über 2,3 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich.

Korosec und Kostelka: Viele offene Punkte im Sozialbereich müssen bis zum Sommer geklärt werden

PK18032024 © W. Braumandl / Seniorenrat

    Im Zusammenhang mit der Ankündigung der Nationalratswahlen für Ende September stellen die Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates LAbg Ingrid Korosec und Dr. Peter Kostelka im Rahmen einer Pressekonferenz am 18. März fest, dass viele offene Punkte im Sozialbereich vom Gesetzgeber bis zum Sommer geklärt werden müssen. Insbesondere im Bereich der Pensionen dürfen Fragen zu Anpassung, Aliquotierung und Schutzklausel aber auch die Fortführung der Reformen in der Pflege und Betreuung sowie bei der Gesundheit nicht auf die lange Bank geschoben werden.

    Anpassung, Aliquotierung und Schutzklausel bei den Pensionen sowie Fortführung der Pflegereform dürfen nicht auf die lange Bank geschoben werden

    Zu den Forderungen im Detail:

    Pensionen

    Der 29. September dieses Jahres zeichnet sich als Nationalratswahltermin ab. Zu diesem Zeitpunkt liegen dann bereits fast zwei Monate, die zur Berechnung der Pensionsanpassung für das Jahr 2025 notwendigen Inflationswerte vor und die Gespräche über die Pensionserhöhung sollten bereits begonnen haben.

    Da aufgrund des Wahlkampfes bzw. der Konstituierung des Nationalrates und den Verhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung im Herbst keine Zeit sein wird, sind die dringenden Anliegen der älteren Menschen zeitnah zu behandeln.

    Daher haben wir bereits um einen Termin noch vor dem Sommer bei Bundesminister Rauch zu den Themen Pensionsanpassung 2025, der Schutzklausel für Pensionsneuzugänge sowie der Aliquotierung bei den ersten Pensionsanpassungen im Jahr 2025 angesucht.

    Anpassung

    Bei der jährlichen Anpassung aller Pensionen ist neben dem VPI auch eine Beteiligung am Wirtschaftswachstum zu berücksichtigen.

    Aliquotierung

    Die Aliquotierung der ersten Pensionsanapassung wurde für Pensionsantritte 2023 und 2024 ausgesetzt und soll als Dauerlösung ausgesetzt bleiben.

    Schutzklausel

    Für jene, die 2024 in Pension gehen, wurde eine sog. Schutzklausel eingeführt. Grundsätzlich werden die Beitragsgrundlagen mit einer 2-jährigen Verspätung aufgewertet, auf Grund der hohen Inflation hätte dies für jene, die 2024 in Pension gehen, deutliche Verluste bedeutet. Gefordert wird auch für 2025 eine solche Schutzklausel (Wertgarantie am Pensionskonto) einzuführen, sofern wieder eine Notwendigkeit dafür besteht.

    Pensionsantritt

    Einigkeit herrscht auch darüber, dass die Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters voranzutreiben ist. Ein Jahr länger arbeiten, erspart dem Staat rund 2,8 Milliarden Euro. Um dieses Ziel zu erreichen, ist ein Bündel an Maßnahmen notwendig, die so rasch wie möglich in Angriff zu nehmen sind, wie zum Beispiel:

    • Altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung
    • Ausbau der betrieblichen Gesundheitsvorsorge
    • Spezielle Arbeitsmarktprogramme zur Verhinderung von Altersarbeitslosigkeit bzw. Fördermaßnahmen zur Wiedereingliederung älterer Menschen in den Arbeitsmarkt, speziell von Langzeitarbeitslosen
    • Ausbau der beruflichen Fort- und Weiterbildung und spezielle Förderungsmaßnahmen für die Steigerung der digitalen Kompetenzen älterer Menschen
    • Erhöhung der Erwerbsbeteiligung durch stärkere Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

    Digitalisierung darf niemanden zurücklassen

    Derzeit findet eine generelle Diskriminierung im Bereich der Digitalisierung statt. 30% bis 40 % der Bürgerinnen und Bürger sind hier ausgeschlossen, denn eine rein digitale Kommunikation mit den Behörden ist ihnen nicht möglich.

    Es ist daher inakzeptabel, dass viele wichtige Angebote der öffentlichen Hand nur digital zugänglich sind, wie derzeit der Reparaturbonus, der Sanierungsbonus oder Förderungen für Heizungstausch. Der Seniorenrat befürwortet die Digitalisierung, allerdings muss es in den nächsten 10 bis 15 Jahren immer auch noch ein analoges Angebot geben. Dies betrifft nicht nur die Generation 65+, sondern auch viele Jüngere.

    Ein diesbezüglicher Brief an Frau BM Gewessler hatte keinen Erfolg und die Forderung nach einer analoger Antragsmöglichkeit wurde von ihr schlichtweg abgelehnt.

    Nachdem Apelle nichts nützten, bedarf es einer gesetzlichen Regelung und wir werden rasch Sozialpartnergespräche mit Bundeskanzler Nehammer und Staatssekretärin Plakolm führen.

    Pflege und Betreuung

    24-Stunden-Betreuung

    Die Einkommensgrenze von 2.500 Euro wurde seit Inkrafttreten dieser Förderung (1.7.2007) nicht mehr erhöht. Der Wertverlust durch die Inflation beträgt inzwischen rund 58%. Gefordert wird eine deutliche Anhebung der Grenze, um diesen Wertverlust auszugleichen und in weitere Folge diese neue Einkommensgrenze jährlich mit dem VPI zu valorisieren.

    Der Förderbetrag von derzeit 800 Euro (für 2 selbstständige Betreuungskräfte) bzw. 1.600 Euro (für 2 unselbstständige Betreuungskräfte) ist auf 1.100 Euro bzw. 2.200 Euro zu erhöhen und in weiterer Folge ebenso jährlich zu valorisieren.

    Verbesserungen bei der Anrechnung der Pflegezeiten auf die Pension

    Zeiten für die Pflege von Angehörigen (ab Pflegestufe 3), in denen eine Selbstversicherung besteht, werden bereits jetzt als Beitragszeiten für die Pension berücksichtigt. Die derzeit bestehende Beitragsgrundlage (derzeit: 2.090,61 Euro) ist zu erhöhen.

    Angehörigenbonus:

    Beim Angehörigenbonus ist neben der Erweiterung der Anspruchsberechtigung auf die Pflegestufe 3 die deutliche Erhöhung der Förderung von derzeit 1.500 Euro netto sowie eine deutliche Anhebung der Einkommensgrenze von derzeit 1.500 Euro netto dringend geboten.

    Gesundheit

    Impfungen

    Gefordert wird, dass alle Impfungen im Impfplan kostenlos abgegeben werden sollen, d.h. auch die Impfung gegen Pneumokokken, Influenza, RSV, Meningokokken, Varizellen, Hepatitis, Gürtelrose (Herpes Zoster) und FSME. Ausgenommen sind reisebedingte Impfungen.

    Rezeptgebühren

    Derzeit werden bereits viele Medikamente unter der Rezeptgebührengrenze abgegeben, sodass sie für die Anrechnung der 2%-Grenze des Nettoeinkommens für die Befreiung von der Rezeptgebühr nicht herangezogen werden. Dies bedeutet, dass die Patientinnen und Patienten entweder gar nicht oder immer später diese 2%-Grenze des Nettoeinkommens erreichen.

    Gefordert wird daher, dass in Zukunft auch alle verschriebenen Medikamente, die unter der Rezeptgebührengrenze (von dzt. 7,10 Euro) liegen, für die Berechnung des Erreichens der 2%-Grenze herangezogen werden.

    Gesundheitsversorgung

    Neben dem weiteren Ausbau der Primärversorgungszentren ist eine flächendeckende Versorgung mit Kassenärzten zu gewährleisten.

    Rehabilitation und Kuraufenthalt

    Zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit muss, um Heimaufenthalte zu vermeiden, sichergestellt werden, dass so rasch wie möglich ein Rechtsanspruch auf Rehabilitation und Kuraufenthalt für alle Seniorinnen und Senioren eingeführt wird.

    Pensionskassen

    Seit vielen Jahren bemüht sich der Österreichische Seniorenrat und die in ihm vertretenen Seniorenorganisationen mittels konstruktiver Vorschläge um eine Verbesserung der dramatischen Situation bei den Pensionskassen-Pensionen.

    135.000 Pensionskassen-Pensionist:innen haben in rund 15 Jahren teils mehr als die Hälfte ihrer Anfangspension verloren.

    Die Tatsache, wonach nur die Pensionskassen-Berechtigten allein das gesamte Risiko tragen, gehört endlich beseitigt und das Pensionskassen-Gesetz entsprechend novelliert.

    Der Österreichische Seniorenrat fordert daher erneut Regierung und Parlament auf, umgehend wirksame Maßnahmen zu setzen, um die Pensionskürzungen zu lindern und zu stoppen!

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