Dem Österreichischen Seniorenrat obliegt die gesetzliche Interessenvertretung von über 2,5 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich.

KI © Generated by Gemini / Seniorenrat

Österreichischer Seniorenrat fordert klare Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz zum Schutz älterer Menschen

Der zunehmende Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) beeinflusst das Leben älterer Menschen in vielen Bereichen – von Gesundheit über Verwaltung bis hin zu Finanz- und Versicherungsdienstleistungen. Neben Chancen birgt diese Entwicklung jedoch auch erhebliche Risiken, insbesondere in Bezug auf Diskriminierung, Datenschutz und soziale Ausgrenzung. Der Österreichische Seniorenrat fordert daher einen gezielten Schutz der Interessen und Rechte älterer Menschen auf Basis des neuen europäischen KI-Gesetzes.

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Vergabe der a·g·e Awards 2025 © Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Vergabe der a·g·e Awards 2025

Am 4. November 2025 fand im Parlament auf Einladung von Nationalratspräsident Dr. Walter Rosenkranz, des Österreichischen Seniorenrates und des Österreichischen Journalisten Clubs die Vergabe der a·g·e Awards statt.

Ziel des a·g·e Awards ist es, öffentliches Bewusstsein zum Thema Alter zu schaffen. Neben einer Sensibilisierung soll auch eine Qualifizierung der Medienlandschaft erfolgen und ein Impuls für die Arbeitswelt und Gesellschaft gesetzt werden. Alter gemeinsam erleben vor dem Hintergrund der demografischen Veränderungen in Österreich und Europa.

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Vollversammlung 2025 © W. Braumandl/Seniorenrat

Vollversammlung des Seniorenrates / Leitantrag

Am 13. Oktober 2025 wurde im Parlament die 13. ordentliche Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates, des gesetzlich anerkannten Sozialpartners der über 2,5 Millionen Seniorinnen und Senioren, abgehalten. Zahlreiche Delegierte und Ehrengäste folgten der Einladung und konnten von den Präsidentinnen Birgit Gerstorfer und Ingrid Korosec im Nationalratssitzungssaal feierlich begrüßt werden. Im Rahmen der Vollversammlung wurde auch ein Leitantrag beschlossen.

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Geld © W. Braumandl

Information zur Pensionsanpassung 2026

Im Jahr 2026 wird für Pensionen und Ruhebezüge bis 2.500 Euro brutto die Anpassung mit 2,7 Prozent erfolgen.

Pensionen und Ruhebezüge über 2.500 Euro brutto erhalten einen Fixbetrag von 67,50 Euro.

Der Anpassungsdeckel wird auch auf Pensions-Neuzugänge angewendet.
Laut geltender Rechtslage steht im ersten Jahr nach Pensionsantritt grundsätzlich nur eine Pensionserhöhung im Ausmaß des halben Anpassungsfaktors zu, das wird auch für den Fixbetrag gelten.

Abgestellt wird bei der Erhöhung auf das jeweilige Gesamtpensionseinkommen.