Dem Österreichischen Seniorenrat obliegt die gesetzliche Interessenvertretung von über 2,5 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich.

Beschluss des Vorstandes des Österreichischen Seniorenrates

Beschluss 2025 © W. Braumandl / Seniorenrat
    Der Vorstand des Österreichischen Seniorenrates hat in seiner Sitzung am 8. September das Thema Pensionsanpassung 2026 behandelt und folgenden Beschluss gefasst:

    Forderungen zur Pensionsanpassung 2026

    Die Bundesregierung plant, bei der Pensionserhöhung 2026 unter dem Anpassungsfaktor von 2,7 Prozent zu bleiben.

    Der Seniorenrat verweist in diesem Zusammenhang auf § 108f ASVG:

    "(1) Der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz hat für jedes Kalenderjahr den Anpassungsfaktor und unter Bedachtnahme auf den Richtwert festzusetzen.

    (2) Der Richtwert ist so festzusetzen, dass die Erhöhung der Pensionen auf Grund der Anpassung mit dem Richtwert der Erhöhung der Verbraucherpreise nach Abs. 3 entspricht. Er ist auf drei Dezimalstellen zu runden."

    und fordert im Namen aller im Seniorenrat vertretenen Organisationen die volle Inflationsanpassung der Pensionen in Höhe von 2,7 Prozent.

    Begründung:

    Bereits jetzt leisten die Pensionist*innen mit der Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,9 Prozentpunkte auf 6 % einen massiven Beitrag zur Budgetkonsolidierung. Abgesehen davon sind besonders die Pensionistinnen und Pensionisten von der anhaltenden Teuerung betroffen. Im Juli hat die Inflation 3,6 Prozent betragen, im August ist sie laut Schnellschätzung der Statistik Austria auf 4,1 Prozent gestiegen.

    Beschluss:

    Die gesetzliche Inflationsanpassung der Pensionen in Höhe von 2,7 Prozent muss in vollem Umfang für alle Pensionistinnen und Pensionisten erfolgen.

    Weiters fordern alle im Seniorenrat vertretenen Organisationen einmal mehr die Einbindung in Regierungsverhandlungen, insbesondere aktuell bei der Pensionsanpassung sowie unverzügliche Gespräche mit der Bundesregierung.

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