Als Sozialpartner und Dachverband der großen Pensionisten- und Seniorenorganisationen dient der Seniorenrat als überparteiliches Gesprächsforum für alle Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, und gewährleistet eine starke Vertretung aller Seniorinnen und Senioren.

Aufgaben

Der Österreichische Seniorenrat bezweckt die Vertretung, Förderung und Wahrung der gemeinsamen Interessen aller österreichischen Senioren.

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Organe

Überblick über die Organe des Seniorenrates: Präsidium, Vorstand, Vollversammlung, ...

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Seniorenkurie

Die 19 Mitglieder des Bundesseniorenbeirates, die auf Vorschlag der Seniorenorganisationen bestellt werden, bilden die Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.

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Rechtsgrundlagen

Der Österreichische Seniorenrat ist gesetzlich gemäß § 24 Abs.1 Bundes-Seniorengesetz als Dachverband von Seniorenorganisationen zur Vertretung, Förderung und Wahrung der Interessen der österreichischen Senioren berufen.

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