Als Dachverband der großen Pensionisten- und Seniorenorganisationen dient der Seniorenrat als überparteiliches Gesprächsforum für alle Angelegenheiten, die ältere Menschen betreffen, und gewährleistet eine starke Vertretung aller Seniorinnen und Senioren.

Geschichte

Vorgeschichte
11.06.1976 - Gründungskonferenz
1982 - UNO-Konferenz zu Fragen des Alterns
26.09.1994 - Bundesseniorenbeirat beim Bundeskanzleramt
03.10.1997 - Umgründung und Ausweitung des Österreichischen Seniorenrates
1998 - Bundes-Seniorengesetz
01.04.2000 - Novelle zum Bundes-Seniorengesetz
Langer Weg zur faktischen Anerkennung
10 Jahre Sozialpartner Seniorenrat
Veranstaltungen und Aktivitäten seit 2010
11. ordentliche Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates
Vorsitzführung

Vorgeschichte

In Österreich hat es bereits in der Zwischenkriegszeit Vereine gegeben, in denen sich Rentner zusammengeschlossen haben. Bei den Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes kam es schon relativ früh zu Pensionistengruppen. Zur Herausbildung von Seniorenorganisationen, die österreichweit flächendeckend tätig sind, ist es jedoch erst nach dem 2. Weltkrieg gekommen.

Von den in Österreich wohnenden Pensionisten gehören deutlich mehr als die Hälfte einer Seniorenorganisation an, von der sie sich eine Vertretung ihrer Interessen und nicht nur z.B. Angebote und Hilfen zur sinnvollen Gestaltung des Ruhestandes erwarten.

Diese Situation war vor gut einem Vierteljahrhundert, also zu Beginn der Siebzigerjahre bereits manifest.

Der Gedanke, die verschiedenen Pensionisten- und Seniorenorganisationen unter einem Dach lose zusammenzuführen, lag in der Luft und wurde 1973/74 erstmals vom damaligen Bundeskanzler Dr. Kreisky geäußert.

Da eine umfassende Lösung damals nicht erreichbar schien, wurde als Interim die Gründung des Österreichischen Seniorenrates von den auf Grundlage der damals vorliegenden Statuten beitrittswilligen Organisationen beschlossen.

 11.06.1976 - Gründungskonferenz

Im geschichtsträchtigen Sitzungssaal des NÖ. Landtages in der Wiener Herrengasse haben im Beisein der Spitzen der Bundesregierung die Delegierten der beitrittswilligen Organisationen den Österreichischen Seniorenrat gegründet. Gründungsmitglieder waren der Pensionistenverband Österreichs, die Hauptgruppe Pensionisten der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten, die Pensionistengruppe der Gewerkschaft der Eisenbahner, die sozialistischen Fraktionen der Pensionisten in den Gewerkschaften Öffentlicher Dienst und Post- und Telegraphenbedienstete, weiters eine kleine Gruppe der Bankpensionisten in der Gewerkschaft der Privatangestellten und der gleichfalls Angestellten-Pensionisten betreuende "Schutzverband". Die beiden letztgenannten Gründungsmitglieder haben sich im Laufe der Zeit aufgelöst.

Unmittelbar nach der Gründung und bis in die Mitte der 80er Jahre hinein hat der Seniorenrat eine rege Tätigkeit entfaltet, insbesondere durch Erarbeitung von Informationen und Unterlagen für die Mitgliedsorganisationen, der Äußerung und Geltendmachung wichtiger Anliegen und auch von Stellungnahmen zu wichtigen Gesetzesvorhaben, ohne dass es gelungen wäre, für den Seniorenrat ein allgemeines Begutachtungsrecht zu erreichen. Aus Personenidentität, insbesondere im Verhältnis zwischen Pensionistenverband und Seniorenrat, sind dabei beachtliche Synergieeffekte erzielt worden.

 1982 - UNO-Konferenz zu Fragen des Alterns

Dabei hat sich die Zusammenarbeit aller größeren österreichischen Seniorenorganisationen als durchaus unproblematisch erwiesen. Unter der Ägide des Bundesministeriums für Soziales wurde eine gemeinsame Broschüre erarbeitet, ebenso verschiedene Berichte und gemeinsame Stellungnahmen. Weiters haben manche Organisationen die Delegierten aus aller Welt zu Kontakten mit österreichischen Pensionisten und Senioren in verschiedene eigene Einrichtungen eingeladen.

1991 löste Rudolf Pöder Otto Rösch als Präsident des Pensionistenverbandes ab und wurde 1992 auch zum Präsidenten des inzwischen wieder aktivierten Seniorenrates gewählt.
Im selben Jahr wurde Stefan Knafl Bundesobmann des Seniorenbundes. Eine neue Ära der Gesprächsbereitschaft zwischen den beiden größten österreichischen Pensionistenorganisationen brach an.

 26.09.1994 - Bundesseniorenbeirat beim Bundeskanzleramt

Die Kontaktgespräche der Spitzen der beiden mitgliederstärksten Seniorenorganisationen bezogen sich vorerst auf die Installierung eines beratenden, von Seniorenorganisationen beschickten Organs für die Bundesregierung und noch nicht auf eine Kooperation im Rahmen des Österreichischen Seniorenrates. Nach längerdauernden Verhandlungen wurden durch Verordnung des Bundeskanzlers (BGBl. 597/1994) der Bundesseniorenbeirat und, in diesen integriert, die Seniorenkurie geschaffen. Aus der inzwischen allgemein gewonnenen Erkenntnis, dass Seniorenangelegenheiten am besten von Vertretern der Senioren verfolgt werden können, ist für die Zusammensetzung der Seniorenkurie ein ausschließlich den auf vereinsrechtlicher Basis organisierten Pensionisten- und Seniorenorganisationen vorbehaltenes Nominierungsrecht normiert worden.

Die Verteilung der 19 Kuriensitze im ansonsten 35-köpfigen Bundesseniorenbeirat erfolgt nach der Mitgliederanzahl im D'Hondtschen System. Danach setzt sich die 19-köpfige Seniorenkurie aus 10 vom Pensionistenverband, 8 vom Seniorenbund und einen vom Seniorenring Nominierten zusammen. Der Pensionistenverband hat 2 seiner Sitze, der Seniorenbund einen mit Vertretern der Gewerkschaftspensionisten besetzt, weil diesen kein unmittelbares Vorschlagsrecht zustehen kann (Die Pensionistengruppen haben keine eigene Rechtsperson, der ÖGB wieder ist als solcher keine Seniorenorganisation).

Der Seniorenkurie sind durch die o.a. Verordnung die Begutachtung von Gesetzesentwürfen und Vorschläge für Förderungsmaßnahmen vorbehalten. Dazu war die Errichtung eines Büros erforderlich, wieder sind synergetische Möglichkeiten ausgenutzt worden. Eine Bürogemeinschaft mit dem Österreichischen Seniorenrat und einem weiteren Verein haben extrem niedrige Kosten für das Büro der Kurie gewährleistet, die im übrigen eine rege Aktivität entfaltete.

Die Erfahrung mit der völlig reibungslosen Zusammenarbeit in der Kurie hat nicht unwesentlich zur Entwicklung eines Selbstverständnisses geführt, wonach die Kurie auch ein Instrument der Interessenvertretung nach außen sein sollte, wozu aber eine eigene Rechtspersönlichkeit erforderlich wäre, welche weder der Seniorenkurie noch dem gesamten Bundesseniorenbeirat zukommt. Nach langwierigen Verhandlungen und Überlegungen stellte sich heraus, dass das angestrebte Ziel nur auf Umwegen, nämlich durch Schaffung einer Dachorganisation der Seniorenorganisationen auf vereinsrechtlicher Grundlage erreichbar war.

 03.10.1997 - Umgründung und Ausweitung des Österreichischen Seniorenrates

Dazu hat sich aus vielen Gründen der bereits existierende Österreichische Seniorenrat angeboten, dem nach Umgestaltung der Statuten sämtliche in der Seniorenkurie vertretenen Seniorenorganisationen beigetreten sind. So war nun die völlige Einbindung (der Mitglieder) der Seniorenkurie in den Vorstand des Seniorenrates möglich.

In Anlehnung an die damals geltende Verordnung zur Errichtung des Bundesseniorenbeirates wurde einerseits die Möglichkeit, dem Österreichischen Seniorenrat beizutreten, auf Seniorenorganisationen von österreichweiter Bedeutung (Mindestmitgliederzahl 10.000, Organisation und Tätigkeit in mindestens 3 Bundesländern) beschränkt. In Analogie dazu, dass die Österreichische Gewerkschaftsjugend Mitglied des Bundesjugendringes war, wurde, eingeschränkt auf seine Pensionistenabteilung, auch dem ÖGB der Beitritt ermöglicht. Aus der Beiratsverordnung wurden weitere Elemente, wie zum Beispiel das grundsätzliche Erfordernis einer Zweidrittelmehrheit, wenn es zu Beschlüssen kommen soll, und der jährliche Wechsel in der Vorsitzführung übernommen.

Die Seniorenkurie selbst wurde als engerer Vorstand in den Vorstand des Seniorenrates eingebettet. Wenn es um Fragen geht, die durch die Beiratsverordnung der Seniorenkurie vorbehalten sind, gelten nur die für die Seniorenkurie geschaffenen Bestimmungen. Ganz allgemein wurden Vorschriften geschaffen, die eine einvernehmliche Kooperation erleichtern.

 1998 - Bundes-Seniorengesetz

Mitte 1998 wurde dem Wunsch der Vertreter der Seniorenorganisationen, den Bundesseniorenbeirat auf eine einfachgesetzliche Basis zu stellen, Rechnung getragen. Die Bestimmungen der vorangegangen Verordnung des Bundeskanzlers wurden weitgehend übernommen, und die rechtliche Grundlage einer Allgemeinen Seniorenförderung wurde durch das Bundesgesetz über die Förderung von Anliegen der älteren Generation (Bundes-Seniorengesetz) (BGBl. I Nr.84/1998) neu geschaffen. Normiert wurde weiters die Möglichkeit, dass einem Dachverband der Seniorenorganisationen die Führung der Bürogeschäfte der Seniorenkurie sowie die Abwicklung der Seniorenförderung im Namen und für Rechnung des Bundes übertragen werden konnten.

Durch die Kundmachung des Bundeskanzlers gemäß § 24 Abs. 4 des Bundes-Seniorengesetzes (BGBl. II Nr. 388/1998) wurde festgestellt, dass der Österreichische Seniorenrat alle rechtlichen Erfordernisse des Dachverbandes erfüllt, er wurde durch Vertrag mit der Republik Österreich mit diesen Aufgaben betraut.

In Anerkennung als Interessenvertretung der Senioren wurde im August 1999 (BGBl. I Nr. 185/1999) dem Österreichischen Seniorenrat das Recht der Verbandsklage nach § 28 Konsumentenschutzgesetz eingeräumt.

 01.04.2000 - Novelle zum Bundes-Seniorengesetz

Mit Wirksamkeit vom 1. April 2000 trat die Novelle zum Bundes-Seniorengesetz (BGBl. I Nr. 46/2000) in Kraft. Der Verein "Österreichischer Seniorenrat" wurde dadurch gesetzlich als Dachverband von Seniorenorganisationen zur Vertretung, Förderung und Wahrung der Interessen der österreichischen Senioren berufen. In Angelegenheiten, welche die Interessen der österreichischen Senioren berühren können, ist der Österreichische Seniorenrat den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt worden.

Eine weitere Änderung betraf (durch Kompetenzänderungen nach dem Bundesministeriengesetz) die Zuordnung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (bislang Bundeskanzleramt) unter dem Vorsitz des Bundesministers dieser Ressorts.

Am 3. Oktober 2001 wurde einstimmig die Resolution der Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates beschlossen. Diese bildet die Vorgabe für die weiteren Tätigkeiten und Bemühungen des Seniorenrates. Im Rahmen der Vollversammlung wurde weiters beschlossen, den bislang sogenannten "Leitungsausschuss", bestehend aus den beiden Präsidenten und den fünf Vizepräsidenten, in "Präsidium" umzubenennen.

Als Folge der gesetzlichen Anerkennung wurden dem Österreichischen Seniorenrat in den folgenden Jahren einige Verbandsklagelegitimationen und Nominierungsrechte in wichtige Gremien eingeräumt. So erfolgte zwar eine Zunahme der Einbindung in die politischen Entscheidungsfindungsprozesse, dennoch musste in einigen Fällen unter Hinweis auf die nunmehrige rechtliche Stellung die Gleichbehandlung mit den anderen Interessenvertretungen erst mit Nachdruck eingefordert werden.

Aufgrund einer Kompetenzänderung im Jahr 2003 wurde der Bundesseniorenbeirat dem Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz zugeordnet.
Im Juni 2005 verstarb der langjährige Präsident Stefan Knafl, welcher sich bleibende Verdienste um die Seniorengeneration erworben hat. Stefan Knafl trug als Vorkämpfer für eine gemeinsame Vertretung der Senioreninteressen wesentlich zur Umgründung und Ausweitung des Österreichischen Seniorenrates im Jahr 1997 bei.

Auf der am 17. Oktober 2005 stattgefundenen 8. Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates wurde die Anerkennung des Seniorenrates als 5. Sozialpartner auch in der Praxis von den Präsidenten BM a.D. Karl Blecha und NR-Präs. Dr. Andreas Khol einvernehmlich gefordert. Dabei erhielten sie auch Unterstützung von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer. Einstimmig verabschiedet wurde ein Leitantrag mit wichtigen seniorenpolitischen Anliegen.

Auf Grundlage einer Novelle zum Bundesministeriengesetz fielen mit März 2007 die Seniorenangelegenheiten in die Kompetenz des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz und seit der Bundesministeriengesetz-Novelle vom Jänner 2009 fallen diese in die Kompetenz des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.

 Langer Weg zur faktischen Anerkennung

War Mitte des ersten Jahrzehnts die faktische Anerkennung als Interessenvertretung für die Anliegen der älteren Generation mit so manchen Widerständen auch seitens der Regierung verbunden, so entwickelten sich in den letzten Jahren zumindest in diesem Bereich ein verbessertes Gesprächsklima und eine verstärkte Einbindung in die Arbeitsprozesse.

Als vorrangiges Ziel bestehen blieb aber nach wie vor die vollkommene faktische Gleichstellung mit den anderen Sozialpartnern und die Anerkennung auch durch diese. Als ein wichtiger Markstein am Weg zu dieser tatsächlichen Anerkennung als gesetzlich legitimierte Interessenvertretung und Sozialpartner kann dabei die Vollversammlung am 8. Oktober 2009 gesehen werden, an der auch Bundespräsident, Bundeskanzler, Vizekanzler, Bundesminister, Parteienvertretern und die anderen Sozialpartner teilnahmen.

Im Rahmen eines umfassenden Leitantrages wurde dabei festgehalten, dass der Österreichische Seniorenrat als Hauptziel seiner Arbeit eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe der Seniorinnen und Senioren am gesamten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Geschehen in Österreich sieht. 

 10 Jahre Sozialpartner Seniorenrat

Anlässlich des zehnten Jahrestages der Anerkennung als gesetzliche Interessenvertretung und somit als 5. Sozialpartner luden am 1. Juni 2010 die Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer und die Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates Dr. Andreas Khol und Karl Blecha zum Festakt "Seniorenrat - 10 Jahre Sozialpartner" ins Parlament, bei dem Bundespräsident Fischer, die höchsten Regierungsvertreter sowie Vertreter aller anderen Sozialpartner zu Wort kamen.

Im Vorfeld der Veranstaltung betonte Präsident Dr. Andreas Khol "Nur wer in diesen schwierigen Zeiten wirklich alle Bevölkerungsgruppen - also auch alle Generationen - mit im Boot hat, kann das stolze Schiff Österreich in eine gedeihliche Zukunft für alle Generationen führen."

Präsidenten Karl Blecha hob ebenso hervor "Viele sehen in der österreichischen Sozialpartnerschaft den Grundstein unseres sozialen Friedens. Was aber eine Gesellschaft zusammenhält ist auch die Solidarität zwischen der jüngeren und der älteren Generation. Dieses Miteinander der Generationen, das Vertrauen in den Generationenvertrag und ein intensiver Generationendialog sind umso wichtiger, als damit dem oft vordergründig herbei geschriebenen 'Krieg der Generationen' entschieden entgegen getreten werden kann. Die Erfolgsgeschichte der Sozialpartnerschaft in Österreich wird unter voller Einbindung der älteren sowie der jüngeren Generation ihre Fortsetzung finden können."

Veranstaltungen und Aktivitäten seit 2010

Am 27. September 2010 fand eine ganztätige Enquete zum Thema "Die künftige Pflegefinanzierung in Österreich" statt. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bildete das dringende Anliegen der Schaffung eines - aus Steuermitteln zu speisenden - Pflegefonds.

Anlässlich des Symposiums "Aktives Altern - der österreichische Weg" wurden am 29. Mai 2012 die Ergebnisse des Bundesplans für Seniorinnen und Senioren der Öffentlichkeit präsentiert. Dieser wurde zuvor am 31. Jänner 2012 von der österreichischen Bundesregierung beschlossen, die sich damit einen verbindlichen Zielkatalog für ihre zukünftige Arbeit vorgab.

Für den 06. November 2012 luden die Bundesjugendvertretung und der Österreichische Seniorenrat zur gemeinsamen Enquete zum Thema "Gleiche Chancen für Alt und Jung?". Die Veranstaltung widmet sich dem Thema Generationengerechtigkeit aus dem Blickwinkel der Verteilung von Chancen und sollte zu einem Austausch unterschiedlicher Generationen führen.

Das Jahr 2012 war weiters geprägt durch den Kampf gegen die Teuerung, Verhandlungen zur Invaliditätspension und Gesundheitsreform sowie die Forderungen zur Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA und der E-Medikation.

Besonders hervorzuheben ist auch die reale Darstellung der Pensionskosten und des Staatszuschusses. Dabei wurde insbesondere die Phantasiezahl von 18 Milliarden entzaubert und nachgewiesen, dass der verbleibende tatsächliche Staatszuschuss zuletzt 3,7 Milliarden Euro betrug.

Mittels einer Petition an den Deutschen Bundestag wurde dieser aufgefordert, die rückwirkende Besteuerung von 2005 bis 2011 auf deutsche Renten für in Österreich ansässige Bezieherinnen und Bezieher aufzuheben.

Ausdauer und Beharrlichkeit bei der Verfolgung von Zielen für die Anliegen der älteren Generation haben dazu beigetragen, dass ab 2014 Pensionisten aus der Selbständigenvorsorge hinaus- bzw. hineinoptieren können.

Zum Demokratiepaket wurde seitens des Österreichischen Seniorenrates eine teils recht kritische Stellungnahme abgegeben. Für notwendig wurde es insbesondere gehalten, die Ausweitung der Instrumente der direkten Demokratie grundsätzlich zu diskutieren. Der vorliegende Entwurf wurde in der Stellungnahme als noch nicht ausgereift bezeichnet und zwecks sorgfältiger Überprüfung und Diskussion die Einsetzung einer Enquetekommission durch den Nationalrat angeregt.

Jährlich wurden auch die Medienpreise Senioren-Rose und Senioren-Nessel ausgeschrieben und vergeben. Dabei ging es darum, das Bild, das sich die Öffentlichkeit von Seniorinnen und Senioren aufgrund von Medienberichten macht, zurechtzurücken.

Am 23. Oktober 2013 wurde im Parlament die 10. ordentliche Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates eröffnet. Besonderen Dank sprachen die Präsidenten Karl Blecha und Dr. Andreas Khol in ihren Eröffnungsworten der Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer aus, die die Begrüßung vornahm.

Vor den rund 180 Teilnehmern kamen WKO-Vizepräsident KR DI Dr. Richard Schenz, ÖGB-Präsident Erich Foglar, Bundesminister Dr. Reinhold Mitterlehner, Bundesminister Rudolf Hundstorfer sowie Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger und Bundeskanzler Werner Faymann zu Wort. Ein Höhepunkt des Programmes war eine Festrede von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer.

Mit einer Statutenänderung wurden bei dieser Vollversammlung die Strukturen der Seniorenvertretung modernisiert. Bislang gehörten - ohne Wahl - jene Personen dem Vorstand oder dem Präsidium des Seniorenrates an, die seitens Pensionistenverband, Seniorenbund und Seniorenring zum Bundesseniorenbeirat (beratendes Gremium beim BMASK) nominiert und vom Minister ernannt wurden.

Da aufgrund dieser über die Jahre gewachsenen Struktur der Verbindung zwischen Bundesseniorenbeirat und Seniorenrat vereinzelt die demokratische Legitimation der Seniorenvertreter in Zweifel gezogen wurde, ist es nunmehr so, alle Vorstands- und Präsidiumsmitglieder im Rahmen einer direkten und demokratischen Wahl bei der Vollversammlung gewählt werden.

Der Vollversammlung des Seniorenrates wurde zur Beschlussfassung auch ein Leitantrag vorgelegt, der einhellig von allen großen österreichischen Seniorenorganisationen unterstützt wurde.

Im Rahmend der Vollversammlung sprachen die Präsidenten Blecha und Khol dem bisherigen Geschäftsführenden Vizepräsidenten Dr. Alfred Zupancic besonderen Dank und Anerkennung aus und wurde wegen seiner Verdienste für die Seniorenpolitik in Österreich und als "Gründungsvater des Österreichischen Seniorenrates" - auf Vorschlag beider Präsidenten - von allen Delegierten einhellig per Akklamation zum Ehrenpräsidenten ernannt. Am 26.09.2014 erreichte den Österreichischen Seniorenrat die traurige Nachricht vom Ableben seines Ehrenpräsidenten Dr. Alfred Zupancic.

Am 22.09.2014 leiten die Präsidenten Khol und Blecha im Parlament im Rahmen der Enquete zum Thema "Gibt es zu viele Pflegebedürftige oder gibt es zu viele Pflegestrukturen?" die Diskussion um aktuelle Herausforderungen im Bereich der Pflege ein.

Das Jahr 2015 war besonders geprägt durch die Bemühungen zur Umsetzung der Forderungen des Seniorenrates für die Steuerreform. Aber auch Maßnahmen im Pensionsbereich zwecks Anhebung des faktischen Pensionsalters und Maßnahmen im Gesundheitsbereich wurden eingebracht.

Im Rahmen der Beratungen wurde auch die Problematik der Süd-/Nord-Migrationsströmung aufgegriffen und eine umfassende Stellungnahme des Österreichischen Seniorenrates zur Flüchtlingsproblematik abgegeben.

Die Festveranstaltung "15 Jahre Generationen-Sozialpartner" am 15. September 2015 im Parlament betonte die Verbundenheit von Bundesjugendvertretung und Seniorenrat. Den Höhepunkt der Veranstaltung im Parlament bildete dabei die Festansprache von Bundespräsident Dr. Heinz Fischer.

11. ordentliche Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates

Am 14. November 2017 wurde im Parlament in der Hofburg die 11. Ordentliche Vollversammlung des Österreichischen Seniorenrates abgehalten. Zahlreiche hohe Ehrengäste, 116 Delegierte sowie rund 40 Gastdelegierte folgten der Einladung und konnten feierlich begrüßt werden.

Besonderen Dank sprachen die Präsidenten Karl Blecha und Ingrid Korosec in ihren Eröffnungsworten der Präsidentin des Nationalrates Elisabeth Köstinger aus, die die Begrüßung vornahm.

Eröffnungs-Statement Präsident Karl Blecha

"Der Österreichische Seniorenrat ist Teil der Sozialpartnerschaft. Die Sozialpartnerschaft ist wesentlicher Teil der Erfolgsgeschichte Österreichs. Ohne Sozialpartnerschaft gäbe es keinen sozialen Frieden in unserem Land. Wer die Sozialpartnerschaft abschaffen will oder schwächen, schafft den sozialen Frieden ab! Und davon wären wohl auch wir Ältere negativ betroffen. Die Sozialpartnerschaft muss gestärkt werden denn wir brauchen sie in Zukunft mehr denn je, auch wir Pensionistinnen und Pensionisten!"

Zum Thema Pensionen erklärte der Präsident des Pensionistenverbandes als die stärkste im Seniorenrat vertretene Organisation, „dass unter dem irreführenden Wort ‚Reform‘ vorgebrachten Vorschläge in der Regel auf Einschränkungen, Kürzungen, Verschlechterungen hinauszielen. Wir werden unsere Stimme erheben und alle jene zurückweisen, die glauben unser bewährtes und sicheres Pensionssystem kaputt machen zu können. Wir haben bewiesen, dass wir laufend zu sinnvollen Adaptierungen bei den Pensionen bereit sind – Stichwort Pensionskonto. Ich kann die Platte von der Unfinanzierbarkeit der Pensionen schon nicht mehr hören! Jahr für Jahr geben wir für die Pensionen weniger aus, als alle Prognosen vorhersagen, als im Budget dafür eigentlich vorgesehen ist. Die Ausgaben für die Pensionen sind kein Defizit, sind keine Schulden! Es geht heute um die Wertsicherung der Pensionen als Grundrecht auf Alterssicherung, das verfassungsrechtlich zu schützen ist. Aufgrund der Ausdehnung der Berechnungsgrundlage auf lebenslange Durchrechnung geht es in Zukunft darum, Altersarmut zu verhindern! Unsere Forderung: Jene 10 Jahre mit dem geringsten Einkommen, sollen nicht für die künftige Pensionsberechnung zu Grunde gelegt werden."

Blecha weiter: „Die Arbeitswelt wird sich durch die Digitalisierung grundlegend ändern. Sie wird sich aber auch zu einer altersgerechten Arbeitswelt ändern müssen. Mit Arbeitsplätzen, die nicht krank machen! Nur dadurch erreichen wir, dass die Menschen auch tatsächlich länger arbeiten können und erreichen dadurch, dass das faktische Pensions-Antrittsalter auch tatsächlich steigt. Wir brauchen keine Pensionsreform, sondern eine Arbeitswelt-Reform. Schluss mit dem Hinausmobben und Hinausdrängen älterer Beschäftigte aus dem Arbeitsmarkt – und das gilt sowohl für die Privatwirtschaft wie für den öffentlichen Bereich.

Wir spüren aktuell durch die brummende Wirtschaft eine Entspannung bei der Arbeitslosenrate, die allerdings eine Gruppe nicht erreicht: die älteren, lange Arbeit Suchenden. Dafür hat die derzeit noch im Amt befindliche Bundesregierung ein spezielles Jobprogramm, die sogenannte Aktion 20.000 beschlossen, die sich gerade in der Pilotphase befindet. Ich warne davor, dieses Programm zu beenden, noch bevor es richtig gestartet wurde!"

Blecha dankte allen Pensionistenvertretern für ihre engagierte Tätigkeit „im Sinne derer, denen wir verpflichtet sind. Besonders danke ich meinem langen Weggefährten im Seniorenrat, dem früheren Präsidenten Andreas Khol für die langjährige gute Zusammenarbeit“.

Eröffnungs-Statement Präsidentin Ingrid Korosec

„Der Österreichische Seniorenrat ist Sozialpartner der österreichischen Seniorinnen und Senioren. Er ist den gesetzlichen Interessenvertretungen der Dienstnehmer, der Wirtschaftstreibenden und der Landwirte gleichgestellt. Diese Formulierung soll in Zukunft auch gesetzlich verankert werden und ich erwarte mir, dass der Österreichische Seniorenrat in der Praxis dann von allen übrigen Sozialpartnern auch entsprechend anerkannt wird“, stellte Korosec klar.

Die Präsidentin legte auch ein Bekenntnis zu einem erfolgreichen Miteinander der Generationen ab. „Für mich ist es ganz selbstverständlich, dass der Zusammenhalt einer Gesellschaft in der Solidarität zwischen den Jüngeren und den Älteren liegt." Nur so seien die Herausforderungen der kommenden Jahre zu bewältigen.

„Die Abschaffung der Pensionsbeiträge für Erwerbstätige, die bereits eine Alterspension erhalten, ist für mich ein besonders wichtiges Anliegen. Dies wäre eine wesentliche finanzielle Erleichterung, die sich für den Einzelnen rechnet und ist auch gesamtwirtschaftlich gesehen vielversprechend. Leider ist diese Forderung noch nicht im Leitantrag enthalten, für eine rasche Umsetzung werde ich aber kämpfen“, stellt Korosec klar.

Im Bereich der Pflege - einem der zentralen Punkte des Leitantrages - hob Korosec die verstärkte Förderung von pflegenden Angehörigen sowohl in finanzieller als auch ideeller Hinsicht hervor. Diese Unterstützung ist gerade im Hinblick auf den Wunsch von 90 % aller Menschen wichtig, daheim statt im Heim gepflegt und betreut zu werden. Zusätzlich ist eine noch stärkere Förderung der mobilen Pflege sowie ein Ausbau der finanziellen Unterstützung bei der 24-Stunden-Betreuung notwendig.

Auch forderte Korosec das „klare Bekenntnis der Steuerfinanzierung und die langfristige Sicherstellung der Finanzierung durch den Pflegefonds“. Nicht zuletzt müsse auch das Pflegegeld jährlich an die steigenden Kosten angepasst werden.

Eröffnung

Vor den rund 180 Teilnehmern kamen im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung für die Sozialpartner zu Wort: Bundesjugend-Vorsitzender Christian Zoll, Landwirtschaftskammer-Präsident Ing. Hermann Schultes, für den Gewerkschaftsbund der Vorsitzender der Gewerkschaft Bau Holz Abg z NR  Josef Muchitsch und Wirtschaftskammer-Vizepräsident KR DI Dr. Richard Schenz.

Die Reden von Sozialminister Alois Stöger sowie Vizekanzler Dr. Wolfgang Brandstetter als Vertreter der Bundesregierung bildeten den Höhepunkt des Vormittags.

Wahlen

Auf Basis der Statuten des Österreichischen Seniorenrates, die eine demokratische Wahl aller Präsidiums- und Vorstandsmitglieder im Rahmen der Vollversammlung durch die Delegierten vorsieht, wurden folgende Seniorenvertreter einstimmig gewählt.

Mitglieder des Präsidiums:

Präsident Karl Blecha
Präsidentin Ingrid Korosec
Vizepräsident und Finanzreferent Rudolf Edlinger
Vizepräsident und Schriftführer Mag. Franz Karl
Vizepräsident Heinz Hillinger
Vizepräsident Dr. Josef Pühringer
Vizepräsident Werner Thum
Vizepräsident Werner Neubauer BA
Beisitzer Sophie Bauer
Beisitzer Werner Huber

Dem Vorstand gehören an: Johann Grillenberger, Dr. Hannes Bauer, Karl Bodner, Walter Blachfellner, Herbert Striegl BA, Erich De Gaspari,  Gregor Hammerl, Kurt Korbatits, Herbert Nowohradsky, Kurt Kumhofer, Christine Haager, Erika Helscher, Rudolf Srba und Johann Büchinger.

Die Finanzkontrolle obliegt Werner Obermayer, Helmuth Kerbl, Ditmar Fürst sowie Johann Herzog.

 Vorsitzführung

Wie erwähnt, wechselt die Vorsitzführung des Österreichischen Seniorenrates seit 1999 jährlich zwischen Vertretern der beiden am stärksten vertretenen Seniorenorganisationen (Pensionistenverband bzw. Seniorenbund).

Vorsitzende waren
Rudolf Pöder bis März 1999,
Stefan Knafl in den Jahren 2000, 2002 und 2004,
Karl Blecha ab April 1999 sowie in den ungeraden Jahren von 2001 bis 2017,
Dr. Andreas Khol ab 2006 in den geraden Jahren bis Jänner 2016.
Ab März 2016 bis Jahresende 2016 sowie 2018 oblag die Vorsitzführung Präsidentin LAbg Ingrid Korosec.

Anlässlich der Seniorenrats-Sitzung am 3. Juli 2018 wurde Dr. Peter Kostelka als Nachfolger von Karl Blecha zum Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates gewählt.

Präsidentin LAbg Ingrid Korosec oblag in Folge die Vorsitzführung in den geraden Jahren.
Präsident Dr. Peter Kostelka oblag die Vorsitzführung in den ungeraden Jahren.

Stand: 01.01.2021

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