Dem Österreichischen Seniorenrat obliegt die gesetzliche Interessenvertretung von über 2,3 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich.

Kostelka und Korosec weisen Kritik des Rechnungshofs am Pensionssystem zurück

PK 09202021 © Österreichischer Seniorenrat/APA-Fotoservice/Schedl

    Anlässlich des am 13. Oktober bekannt gewordenen Berichts des Rechnungshofes weisen die Präsidenten des Österreichischen Seniorenrates, Dr. Peter Kostelka und LAbg Ingrid Korosec die Kritik am Pensionssystem zurück.

    Seniorenrat: Pensionen sind langfristig sicher!

    Zur Kritik an den zahlreichen gesetzlichen Eingriffen ist festzustellen, dass mit dem Pensionskonto, der steigenden Durchrechnungszeiträume und der schrittweisen Anhebung des Frauen-Pensionsantrittsalters weitgehende Reformen in Kraft getreten sind, die Wirkung zeigen.

    Die Alterssicherungskommission ist auch – trotz Vakanz im Vorsitz – durch die stellvertretende Vorsitzende Präsidentin Ingrid Korosec voll handlungsfähig, die Geschäfte führt das Büro der Kommission.

    Zur Kritik an den Pensionsanpassungen wird festgehalten, dass die soziale Staffelung stets wichtig war, um bei kleinen Pensionen die Altersarmut zu bekämpfen. Diese Ausgaben sind aber nicht dem Pensionssystem zuzurechnen, sondern sind Maßnahmen der Armutsbekämpfung, die aus Steuermitteln zu finanzieren sind.

    Nach den letzten Gutachten der Alterssicherungskommission ergibt sich klar, dass der Staatszuschuss bis 2070 insgesamt um bloß 0,4 % des BIP steigen wird, da der steigende Zuschuss bei den gesetzlichen Pensionen durch den sinkenden Aufwand bei den Beamtenpensionen fast vollständig kompensiert wird.

    „Das Österreichische Pensionssystem ist langfristig abgesichert und eines der besten der Welt. An einer weiteren Verbesserung zu arbeiten, ist wichtig, aber ein generelle Schlechtreden unseres Pensionssystems lehnen wir ab“, so Kostelka und Korosec abschließend.

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