Dem Österreichischen Seniorenrat obliegt die gesetzliche Interessenvertretung von über 2,5 Millionen Seniorinnen und Senioren in Österreich.

Auftakt zum Runden Tisch gegen Altersdiskriminierung ein voller Erfolg

RT21052024 © Bubu Dujmic

    Am 21. Mai, fand auf Einladung des Österreichischen Seniorenrates ein überparteiliches Expertengespräch zu den Themen Altersdiskriminierung und im Besonderen zur Diskriminierung durch Digitalisierung statt. Als Teilnehmer dieses Runden Tisches konnten Expertinnen und Experten anderer Interessenvertretungen, aus der Banken- und Versicherungsbranche, Altersforschung, Wissenschaft, Volksanwaltschaft, Diskriminierungsstellen u.a. gewonnen werden. Eingebracht wurden bei diesem ersten Runden Tisch nicht nur konkrete Fälle von Diskriminierungen älterer Menschen, sondern es konnten auch bereits erste Lösungsansätze gesammelt werden.

    Korosec und Wohlmuth danken für die Beiträge beim überparteilichen Expertengespräch

    In den kommenden Wochen werden diese ersten Lösungsansätze zusammengefasst und im Rahmen einer weiteren Runde im Spätsommer soll als Ergebnis ein umfassender Forderungskatalog an die nächste Bundesregierung entstehen. Dieses „Anti-Diskriminierungspaket“ soll den Regierungsverhandlungen mitgegeben werden.

    Im Rahmen der Eröffnungsworte betonte Seniorenratspräsidentin LAbg Ingrid Korosec, dass an der Digitalisierung als Tor zur Welt kein Weg vorbeiführt und diese auch wichtig und notwendig ist, aber gleichzeitig niemand dadurch zurückgelassen werden darf.

    GS Andreas Wohlmuth, der in Vertretung von Seniorenratspräsident Dr. Peter Kostelka ebenso dem Runden Tisch vorsaß, hob hervor, dass man Digitalisierung nicht ablehnt, aber der aktuell oft praktizierten „online only“-Vorgehensweise eine Absage zu erteilen ist und es – wo immer möglich - ein Recht auf analoge Alternative geben muss.

    Die Vertreter des Seniorenrates dankten allen Mitwirkenden für das breite Spektrum an Beiträgen und Ideen. Hinsichtlich der weiteren Arbeit des Runden Tisches wurde beschlossen, die Themengebiete und Lösungsansätze einerseits in den legistischen und praktischen Bereich sowie in den öffentlichen und den privatrechtlichen Bereich zu teilen und konkreter auszuformulieren.

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